Zahlungsziel

Zahlungsziel: alle wichtigen Informationen

Definition

Das sogenannte Zahlungsziel bezeichnet einen Zeitpunkt, der in der Zukunft liegt und bis zu dem eine Geldschuld zu begleichen ist. Lieferanten und Dienstleister geben in der Regel auf ihren Abrechnungen ein selbst gewähltes Zahlungsziel an. Das Zahlungsziel ist im rechtlichen Sinne eine Stundung, die ein Verkäufer gegenüber seinem Kunden gewährt, indem er mit dem Begriff bestimmt, dass er die Bezahlung für seine Lieferung oder Leistung nicht vor dem genannten Datum des Zahlungsziels verlangt. Mit Aussprechen des Zahlungsziels ist dem Empfänger der Lieferung oder Leistung ein Zeitraum für die Bezahlung eingeräumt, der eine Frist eröffnet, innerhalb der ein Kreditverhältnis zwischen Lieferant und Empfänger besteht und in dem der Kunde zum Schuldner gegenüber seinem Lieferanten wird.

Wie ist das Zahlungsziel rechtlich geregelt?

Grundsätzlich unterscheidet die rechtliche Regelung zum Zahlungsziel mit gesetzlichem und individuellem Zahlungsziel zwei Arten von Zahlungsfristen.

 

Gesetzliches Zahlungsziel

Die gesetzliche Zahlungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 286 BGB geregelt. In Absatz 3 bestimmt der Gesetzgeber, dass 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug entsteht, wenn der Rechnungsempfänger die Forderung nicht beglichen hat. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen privaten und gewerblichen Leistungsempfängern.

 

  • Hinweis auf Verbraucherrechnung
    Lieferanten haben bei ihrer Rechnungsstellung zu beachten, ihre Verbraucher darauf hinzuweisen, dass diese innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug kommen.
  • Zahlungsziel für Gewerbekunden
    Gewerbekunden kommen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Ware oder Dienstleistung in Verzug, wenn sie ihre Lieferantenrechnung nicht bezahlen und kein abweichendes Zahlungsziel vorgegeben ist.

 

Individuelles Zahlungsziel

Das individuelle Zahlungsziel unterscheidet sich nach zwei Kategorien:

 

  • Vereinbartes Zahlungsziel
    Ein vereinbartes Zahlungsziel ist Bestandteil des Kauf- oder Leistungsvertrags, in dem die beiden Vertragspartner Verkäufer und Käufer übereinkommen, für die Zahlung des Rechnungsbetrags eine individuelle Frist zu bestimmen. Das vereinbarte Zahlungsziel wird in der Regel bei Geschäften zwischen zwei Gewerbetreibenden angewendet.
  • Einseitiges Zahlungsziel
    In der Regel bestimmt der Lieferant/Lieferant über das Zahlungsziel. Ihm steht es zu, eine Lieferung oder Leistung sofort bei Lieferung abzurechnen und zu verlangen. Die einseitige Festlegung des Zahlungsziels wird im Verbrauchergeschäft angewendet.

 

Gesetzliche Regelung zum individuellen Zahlungsziel

Zum individuell verfassten Zahlungsziel, das vom gesetzlichen Zahlungsziel abweicht, findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch § 271 BGB eine weitere Regelung. Demnach kann der Gläubiger eine Leistung sofort verlangen, wenn kein anderes Zahlungsziel zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Wurde aber ein Zahlungsziel vereinbart, kann der Empfänger davon ausgehen, dass er nicht verpflichtet ist, eine Lieferung oder Dienstleistung sofort zu bezahlen. Der Gläubiger kann eine Zahlung nicht vor dem Erreichen der Frist verlangen, die durch ein Zahlungsziel vorgegeben wurde. In beiden Fällen steht es dem Leistungsempfänger frei, eine Lieferung oder Dienstleistung sofort zu bezahlen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

 

Zahlungsziel international

 

Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen ins Ausland gewähren ihren Kunden längere Zahlungsziele, da mit längeren Transportzeiten zu rechnen ist. Zahlungsziele von 60 oder 90 Tagen können im internationalen Handel in bestimmten Fällen sinnvoll sein. 

 

Warum sollte das Zahlungsziel auf die Rechnung?

Da der Gesetzgeber mit dem gesetzlichen Zahlungsziel eine Marke vorgelegt hat, könnten Rechnungssteller auf die Angabe einer Zahlungsfrist auch verzichten. In den gesetzlichen Pflichtangaben für die Rechnung, die im Umsatzsteuergesetz § 14, Absatz 4 UStG vorgegeben sind, ist das Zahlungsziel nicht enthalten. Dennoch hat die Angabe des Zahlungsziels überzeugende Vorzüge.

 

  • Gestaltungsfreiheit
    Das Zahlungsziel, das Lieferanten auf der Rechnung angeben, gibt ihnen einen Gestaltungsspielraum, den sie selbst bestimmen können. Denn mit dem Zahlungsziel können sie das gesetzliche Zahlungsziel verkürzen oder verlängern. Ohne Angabe eines Zahlungsziels gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Wer nicht so lange auf sein Geld warten will, kann ein kürzeres Zahlungsziel auf seiner Rechnung angeben, das rechtlich wirksam ist. Wer seinen Kunden entgegen kommen möchte, kann auch längere Zahlungsziele angeben.
  • Orientierung
    Lieferanten und Dienstleister, die auf ihrer Rechnung ein Zahlungsziel angeben, schaffen gegenüber ihren Kunden Klarheit. Denn der Empfänger der Rechnung erhält ausdrücklich einen Termin, bis zu dem er die Rechnung bezahlt haben muss. Gerade Verbraucher kennen oftmals die gesetzlichen Regelungen nicht. Für sie ist es hilfreich, mit dem Zahlungsziel eine eindeutige Orientierung für ihre Bezahlung zu erhalten.
  • Planungssicherheit
    Durch die Angabe des Zahlungsziels geben Lieferanten und Dienstleister einen Zeitraum vor, innerhalb dem sie mit einem Zahlungseingang rechnen können. Für sie ist das Zahlungsziel in der Rechnung ein wichtiges Instrument für die eigene Liquiditätsplanung.
  • Automatischer Verzug
    Die Angabe eines Fälligkeitsdatums setzt den Empfänger automatisch in Verzug, wenn er die Zahlungsfrist verstreichen lässt. Fehlt das Fälligkeitsdatum, entsteht Verzug erst durch die Zustellung eines Mahnschreibens.
  • Mahnwesen
    Das Zahlungsziel setzt eindeutige Termine für die Weiterbehandlung einer unbezahlten Forderung. Mit Ablauf des Zahlungsziels kann die Buchhaltung den Mahnungsablauf einleiten, der wiederum mit Fristen belegt wird, die für weitere Schritte Orientierung geben.

Welches Zahlungsziel ist in der Praxis üblich?

In der Regel ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum üblich. Weitere häufige Zahlungsziele sind:

  • 10 Tage
  • 30 Tage
  • 60 Tage (insbesondere im B2B Geschäft)
  • 90 Tage (insbesondere im B2B Geschäft)

Zahlungsziel formulieren

Die Formulierung des Zahlungsziels steht dem Rechnungssteller frei. Die Formulierung sollte jedoch unmissverständlich ausfallen, damit der Empfänger die Vorgaben eindeutig erkennen kann und somit auch Rechtssicherheit im Streitfall gegeben ist.

 

Beispiele für die Formulierung:

 

  • Zahlungsziel: innerhalb von 14 Tagen, rein netto
  • Bitte begleichen Sie unsere Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
  • Bitte begleichen Sie die Rechnung bis zum (Datum)
  • Zahlungsziel: sofort
  • Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bei Erhalt der Rechnung sofort auf folgendes Konto
  • Zahlbar innerhalb von 14 Tagen
  • Es gilt das gesetzliche Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
  • Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 4% Skonto oder innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug
  • Zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 3% oder 30 Tage rein netto

 

Folgen der fehlenden Angabe des Zahlungsziels

Unternehmen verfügen in der Regel über Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, in denen sie neben weiteren Lieferbedingungen auch ihre individuell vorgegebenen Zahlungsfristen nennen. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags, der spätestens mit der Bestellung ausgelöst und in Kraft gesetzt wird, erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten an. Der Lieferant muss allerdings den Kunden auf seine AGB hinweisen und diese auch zur Information bereitstellen. Das geschieht in der Regel durch Zugriffsmöglichkeiten auf die AGBs auf der Website des Lieferanten oder automatisch beim Online-Bestellvorgang. Die AGBs von Lieferanten gelten dann automatisch, solange sie keine unzulässigen Bedingungen enthalten. Ist also in einer Rechnung das Zahlungsziel nicht angegeben, dann gelten die Zahlungsfristen aus den AGB, auf die sich der Lieferant berufen kann.

Versäumt es ein Unternehmen, das keine AGB vorweisen kann, ein Zahlungsziel auf der Rechnung anzugeben, kann es sich lediglich auf das gesetzliche Zahlungsziel berufen.

Skonto und Zahlungsziel

Lieferanten bieten ihren Kunden oftmals mit Skonto und Zahlungsziel zwei Möglichkeiten, um ihre Rechnung zu bezahlen. Bei sofortiger Zahlung einer Lieferung oder Leistung kann der Kunde das auf der Abrechnung angebotene Skonto nutzen, das in der Regel einige wenige Prozentpunkte des Netto-Warenwerts umfasst. Lässt der Kunde die Frist, die für die Nutzung des Skonto-Abzugs gewährt wird, verstreichen, hat er Zeit, die Rechnung innerhalb der Frist bis zum Ablauf des Zahlungsziels zu begleichen. Nach Ablauf der Frist für Skonto kann er keinen Abzug mehr nutzen und hat den Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen. Mit dem Angebot von Skonti verbessern Lieferanten ihre Liquidität, denn die Skontierung bewegt viele Kunden zu einer sofortigen Zahlung und sorgt für einen Kapitalzufluss, der Planungssicherheit verschafft.

Folgen bei Überschreiten des Zahlungsziels

Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht bis zum Ablauf des Zahlungsziels, kommt er automatisch in Verzug. Um den Verzug festzustellen, ist dem Schuldner eine Mahnung zuzustellen. In der Regel schicken Lieferanten bei weiterem Verzug mehrere Mahnungen, bevor sie ein Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung ihrer Forderung beauftragen.