Das Zahlungsziel ist Bestandteil einer Rechnung und bezeichnet einen Zeitpunkt in der Zukunft, bis zu welchem eine Geldschuld zu begleichen ist. Lieferanten und Dienstleister wählen die Frist in der Regel selbst. So gewähren sie ihren Kunden eine Stundung, da sie die Bezahlung der Lieferung oder Leistung nicht vor dem Zahlungsziel fordern.
Es gibt zwei Arten von Zahlungsfristen:
Die gesetzliche Zahlungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 286 BGB geregelt. In Absatz 3 bestimmt der Gesetzgeber, dass 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug entsteht, wenn der Rechnungsempfänger die Forderung nicht beglichen hat. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen privaten und gewerblichen Leistungsempfängern.
Gesetzliche Regelung zum individuellen Zahlungsziel
Gemäß § 271 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt es spezielle Regelungen für Zahlungsziele. Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen festgelegt sind, kann der Gläubiger sofortige Zahlung verlangen. Wurde jedoch ein bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, muss der Leistungsempfänger erst zu diesem Zeitpunkt zahlen. Der Gläubiger kann keine frühere Zahlung verlangen. Es bleibt dem Leistungsempfänger jedoch freigestellt, auch vor dem vereinbarten Datum zu zahlen, solange keine anderen Vereinbarungen bestehen.
International
Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen ins Ausland gewähren ihren Kunden längere Zahlungsziele, da mit längeren Transportzeiten zu rechnen ist. Zahlungsziele von 60 oder 90 Tagen können im internationalen Handel in bestimmten Fällen sinnvoll sein.
Das gesetzliche Zahlungsziel macht es möglich, auf der Rechnung auf die Angabe eines Zahlungsziels zu verzichten. Es ist keine Pflichtangabe einer Rechnung. Trotzdem kann die Ausweisung einer Zahlungsfrist auf einer Rechnung auch Vorteile haben:
In der Regel ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum üblich. Weitere häufige Zahlungsziele sind:
Wie kann eine Zahlungsziel Formulierung aussehen?
Die Formulierung des Zahlungsziels steht dem Rechnungssteller frei. Sie sollte jedoch unmissverständlich ausfallen, damit der Empfänger die Vorgaben eindeutig erkennen kann und somit auch Rechtssicherheit im Streitfall gegeben ist.
Unternehmen haben in der Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese enthalten unter anderem die Zahlungsfristen und Lieferbedingungen des Unternehmens. Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, spätestens bei der Bestellung, erkennt der Kunde die AGB des Lieferanten an.
Der Lieferant muss den Kunden jedoch auf seine AGB hinweisen und sie zur Verfügung stellen. Dies geschieht üblicherweise durch Zugriff auf die AGB auf der Website oder während des Online-Bestellvorgangs. Die AGB des Lieferanten gelten automatisch, sofern sie keine unzulässigen Klauseln enthalten. Wenn auf einer Rechnung kein Zahlungsziel angegeben ist, gelten die in den AGB festgelegten Zahlungsfristen. Wenn ein Unternehmen keine AGB hat und auf der Rechnung kein Zahlungsziel angibt, kann es sich nur auf das gesetzliche Zahlungsziel berufen.
Lieferanten bieten ihren Kunden oftmals mit Skonto und Zahlungsziel zwei Möglichkeiten, um ihre Rechnung zu bezahlen. Bei sofortiger Zahlung einer Lieferung oder Leistung, kann der Kunde das auf der Abrechnung angebotene Skonto nutzen, das in der Regel einige wenige Prozentpunkte des Netto-Warenwerts umfasst.
Lässt der Kunde die Frist, die für die Nutzung des Skonto-Abzugs gewährt wird, verstreichen, hat er Zeit, die Rechnung innerhalb der Frist bis zum Ablauf des Zahlungsziels zu begleichen. Nach Ablauf der Frist für Skonto, kann er keinen Abzug mehr nutzen und hat den Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen. Mit dem Angebot von Skonti verbessern Lieferanten ihre Liquidität, denn die Skontierung bewegt viele Kunden zu einer sofortigen Zahlung und sorgt für einen Kapitalzufluss, der Planungssicherheit verschafft.
Factoring ermöglicht Unternehmen, sofortige Liquidität zu erhalten, indem sie ihre Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft verkaufen. Dies umgeht das Warten auf das Zahlungsziel der Kunden und minimiert das Risiko von Zahlungsausfällen.
Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht bis zum Ablauf des Zahlungsziels, kommt er automatisch in Verzug. In einem Mahnschreiben wird er darüber informiert und der Verzug somit festgestellt. Die Anzahl der Mahnungen die versendet werden, kann ein Lieferant oder Dienstleister selbst bestimmen, bevor er schließlich ein Mahnverfahren einleitet. Mit der Realisierung der Forderung, kann er zudem ein Inkassounternehmen beauftragen.