Zahlungsziel

Zahlungsziel Definition

Das Zahlungsziel ist Bestandteil einer Rechnung und bezeichnet einen Zeitpunkt in der Zukunft, bis zu welchem eine Geldschuld zu begleichen ist. Lieferanten und Dienstleister wählen die Frist in der Regel selbst. So gewähren sie ihren Kunden eine Stundung, da sie die Bezahlung der Lieferung oder Leistung nicht vor dem Zahlungsziel fordern.

Wie ist das Zahlungsziel gesetzlich geregelt?

Es gibt zwei Arten von Zahlungsfristen:

 

Gesetzliches Zahlungsziel

Die gesetzliche Zahlungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 286 BGB geregelt. In Absatz 3 bestimmt der Gesetzgeber, dass 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug entsteht, wenn der Rechnungsempfänger die Forderung nicht beglichen hat. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen privaten und gewerblichen Leistungsempfängern.

 

  • Hinweis auf Verbraucherrechnung
    Lieferanten haben bei ihrer Rechnungsstellung zu beachten, ihre Verbraucher darauf hinzuweisen, dass diese innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug kommen.
  • Zahlungsziel für Gewerbekunden
    Gewerbekunden kommen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Ware oder Dienstleistung in Verzug, wenn sie ihre Lieferantenrechnung nicht bezahlen und kein abweichendes Zahlungsziel vorgegeben ist.

 

Individuelles Zahlungsziel

  • Vereinbartes Zahlungsziel
    Ein vereinbartes Zahlungsziel ist Bestandteil des Kauf- oder Leistungsvertrags, in dem die beiden Vertragspartner Verkäufer und Käufer übereinkommen, für die Zahlung des Rechnungsbetrags eine individuelle Frist zu bestimmen. Das vereinbarte Zahlungsziel wird in der Regel bei Geschäften zwischen zwei Gewerbetreibenden angewendet.
  • Einseitiges Zahlungsziel
    In der Regel bestimmt der Lieferant/Lieferant über das Zahlungsziel. Ihm steht es zu, eine Lieferung oder Leistung sofort bei Lieferung abzurechnen und zu verlangen. Die einseitige Festlegung des Zahlungsziels wird im Verbrauchergeschäft angewendet.

 

Gesetzliche Regelung zum individuellen Zahlungsziel

Gemäß § 271 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt es spezielle Regelungen für Zahlungsziele. Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen festgelegt sind, kann der Gläubiger sofortige Zahlung verlangen. Wurde jedoch ein bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, muss der Leistungsempfänger erst zu diesem Zeitpunkt zahlen. Der Gläubiger kann keine frühere Zahlung verlangen. Es bleibt dem Leistungsempfänger jedoch freigestellt, auch vor dem vereinbarten Datum zu zahlen, solange keine anderen Vereinbarungen bestehen.

 

International

Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen ins Ausland gewähren ihren Kunden längere Zahlungsziele, da mit längeren Transportzeiten zu rechnen ist. Zahlungsziele von 60 oder 90 Tagen können im internationalen Handel in bestimmten Fällen sinnvoll sein. 

Warum sollte das Zahlungsziel auf die Rechnung?

Das gesetzliche Zahlungsziel macht es möglich, auf der Rechnung auf die Angabe eines Zahlungsziels zu verzichten. Es ist keine Pflichtangabe einer Rechnung. Trotzdem kann die Ausweisung einer Zahlungsfrist auf einer Rechnung auch Vorteile haben:

 

Vorteile:

 

  • Gestaltungsfreiheit

    Das Zahlungsziel auf einer Rechnung gibt Lieferanten Flexibilität, die Zahlungsfrist zu bestimmen. Sie können das gesetzliche Zahlungsziel von 30 Tagen verkürzen oder verlängern. Ohne ein angegebenes Zahlungsziel gilt automatisch die gesetzliche Frist von 30 Tagen. Möchte ein Lieferant schneller bezahlt werden, kann er ein kürzeres Zahlungsziel auf der Rechnung angeben. Um den Kunden entgegenzukommen, können Lieferanten auch längere Zahlungsfristen anbieten.

 

  • Orientierung

    Lieferanten und Dienstleister schaffen mit einem angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung Klarheit für ihre Kunden. Der Empfänger weiß genau, bis wann er die Rechnung bezahlen muss. Besonders für Verbraucher, die oft die gesetzlichen Regelungen nicht kennen, ist diese Information hilfreich. Das Zahlungsziel gibt ihnen eine klare Orientierung, wann die Zahlung fällig ist.

 

  • PlanungssicherheitDurch die Angabe des Zahlungsziels geben Lieferanten und Dienstleister einen Zeitraum vor, innerhalb dem sie mit einem Zahlungseingang rechnen können. Für sie ist das Zahlungsziel in der Rechnung ein wichtiges Instrument für das Liquiditätsmanagement.

 

  • Automatischer Verzug

    Wenn auf der Rechnung ein Fälligkeitsdatum angegeben ist und der Empfänger dieses Datum überschreitet, gerät er automatisch in Verzug. Fehlt das Fälligkeitsdatum, entsteht Verzug erst durch die Zustellung eines Mahnschreibens.

 

  • Mahnwesen

    Das Zahlungsziel legt klare Fristen für den Umgang mit unbezahlten Forderungen fest. Nach Ablauf dieser Frist kann die Buchhaltung den Mahnprozess starten. Dieser Prozess hat ebenfalls festgelegte Fristen, die weitere Schritte bestimmen.

Welches Zahlungsziel ist in der Praxis üblich?

In der Regel ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum üblich. Weitere häufige Zahlungsziele sind:

 

  • 10 Tage
  • 30 Tage
  • 60 Tage (insbesondere im B2B Geschäft)
  • 90 Tage (insbesondere im B2B Geschäft)

Zahlungsziel formulieren - Beispiel

Wie kann eine Zahlungsziel Formulierung aussehen?

 

Die Formulierung des Zahlungsziels steht dem Rechnungssteller frei. Sie sollte jedoch unmissverständlich ausfallen, damit der Empfänger die Vorgaben eindeutig erkennen kann und somit auch Rechtssicherheit im Streitfall gegeben ist.

 

Beispiele für die Zahlungsziel Formulierung 

 

  • Zahlungsziel 14 Tage: innerhalb von 14 Tagen, rein netto

 

  • Bitte begleichen Sie unsere Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum

 

  • Bitte begleichen Sie die Rechnung bis zum (Datum)

 

  • Zahlungsziel: sofort

 

  • Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bei Erhalt der Rechnung sofort auf folgendes Konto

 

  • Zahlbar innerhalb von 14 Tagen

 

  • Es gilt das gesetzliche Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum

 

  • Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 4 % Skonto oder innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug

 

  • Zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 3 % oder 30 Tage rein netto

Das Zahlungsziel fehlt

Unternehmen haben in der Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese enthalten unter anderem die Zahlungsfristen und Lieferbedingungen des Unternehmens. Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, spätestens bei der Bestellung, erkennt der Kunde die AGB des Lieferanten an.

 

Das Zahlungsziel in den AGBs

Der Lieferant muss den Kunden jedoch auf seine AGB hinweisen und sie zur Verfügung stellen. Dies geschieht üblicherweise durch Zugriff auf die AGB auf der Website oder während des Online-Bestellvorgangs. Die AGB des Lieferanten gelten automatisch, sofern sie keine unzulässigen Klauseln enthalten. Wenn auf einer Rechnung kein Zahlungsziel angegeben ist, gelten die in den AGB festgelegten Zahlungsfristen. Wenn ein Unternehmen keine AGB hat und auf der Rechnung kein Zahlungsziel angibt, kann es sich nur auf das gesetzliche Zahlungsziel berufen.

Skonto und Zahlungsziel

Lieferanten bieten ihren Kunden oftmals mit Skonto und Zahlungsziel zwei Möglichkeiten, um ihre Rechnung zu bezahlen. Bei sofortiger Zahlung einer Lieferung oder Leistung, kann der Kunde das auf der Abrechnung angebotene Skonto nutzen, das in der Regel einige wenige Prozentpunkte des Netto-Warenwerts umfasst.

 

Lässt der Kunde die Frist, die für die Nutzung des Skonto-Abzugs gewährt wird, verstreichen, hat er Zeit, die Rechnung innerhalb der Frist bis zum Ablauf des Zahlungsziels zu begleichen. Nach Ablauf der Frist für Skonto, kann er keinen Abzug mehr nutzen und hat den Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen. Mit dem Angebot von Skonti verbessern Lieferanten ihre Liquidität, denn die Skontierung bewegt viele Kunden zu einer sofortigen Zahlung und sorgt für einen Kapitalzufluss, der Planungssicherheit verschafft.

 

Alternative zum Skonto

Factoring ermöglicht Unternehmen, sofortige Liquidität zu erhalten, indem sie ihre Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft verkaufen. Dies umgeht das Warten auf das Zahlungsziel der Kunden und minimiert das Risiko von Zahlungsausfällen.

Folgen bei Überschreiten des Zahlungsziels

Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht bis zum Ablauf des Zahlungsziels, kommt er automatisch in Verzug. In einem Mahnschreiben wird er darüber informiert und der Verzug somit festgestellt. Die Anzahl der Mahnungen die versendet werden, kann ein Lieferant oder Dienstleister selbst bestimmen, bevor er schließlich ein Mahnverfahren einleitet. Mit der Realisierung der Forderung, kann er zudem ein Inkassounternehmen beauftragen.