Skonto

Skonto: Definition, Arten und mehr

Um Zahlungsverzögerungen und -ausfällen entgegenzuwirken, setzen viele Unternehmen das Skonto ein. Denn das Skonto dient als Instrument der Preisgestaltung zur Beschleunigung der Zahlungsabwicklung.

Definition

Der Begriff Skonto kommt aus dem Italienischen. Das italienische „sconto“ bedeutet übersetzt „abziehen“. In der Praxis des Wirtschaftslebens bedeutet Skonto den Abzug von einem Rechnungsbetrag. Das Skonto ist demnach ein Preisnachlass auf einen festgesetzten Preis, den der Verkäufer einer Ware oder ein Dienstleister gewährt. Als Bedingung für den Abzug bestimmt der Rechnungssteller, dass der Käufer oder Auftraggeber die Bezahlung einer Abrechnung innerhalb einer vorgegebenen Frist vornimmt. Der Preisnachlass verfällt, sobald die Frist für das Skonto abgelaufen ist.

Gesetzliche Vorgaben für Skonto

Eine umsatzsteuerliche Vorschrift zum Skonto findet sich in den Pflichtangaben zur Rechnung. Das Umsatzsteuergesetz gibt in § 14 UStG vor, dass eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, zu dem auch das Skonto gehört, auf der Rechnung ausgewiesen sein muss.

Angabe von Skonto in der Rechnung

Die eindeutige Ausweisung auf der Rechnung ist mit vier Merkmalen anzugeben:

  • Skontosatz: Der Prozentsatz aus dem Rechnungs- oder Teilbetrag, der vom Rechnungsbetrag abgezogen werden darf.
  • Bemessungsgrundlage für den Skontoabzug (Brutto- oder Nettobetrag der Rechnung).
  • Skontofrist: Zeitraum, für den der Skontoabzug Gültigkeit hat.
  • Zahlungsziel: Zeitraum, innerhalb dem eine Rechnung abzugsfrei (ohne Skontoabzug) zu bezahlen ist.

 

Weitere gesetzliche Vorgaben für Skonto

Das Handelsgesetzbuch gibt in § 255 Abs 1 HGB Regelungen zur Buchung von Liefererskonti, in § 277 Abs 1 HGB von Kundenskonti vor.

Rechtliche Merkmale des Skontos

Das Skonto ist ein freiwilliges und einseitiges Angebot des Lieferanten oder Dienstleisters gegenüber seinen Kunden und kann in den Zahlungsbedingungen dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell angeboten sein oder individuell mit dem Kunden ausgehandelt und vereinbart werden. Grundsätzlich wird mit der Gewährung von Zahlungsfristen die Ware nicht sofort bei Aushändigung bezahlt, sondern per Rechnung abgerechnet. Bei der Rechnungsstellung gewährt der Lieferant dem Kunden durch die Fristsetzung für die Rechnungsbegleichung einen Lieferantenkredit. Um die Zahlung zu beschleunigen, kann der Lieferant seinem Kunden zusätzlich Skonto bei Rechnungsbegleichung innerhalb einer kürzer angesetzten Frist, zum Beispiel von drei oder fünf Tagen, anbieten. Das Angebot von Skonto mit der dazugehörenden Frist zum Skontoabzug geht stets einher mit der Gewährung einer weiteren abzugsfreien Zahlungsfrist, die in der Regel 14 bis 30 Tage umfasst.

Da der Gesetzgeber für Skonto keine weiteren Regelungen vorschreibt, besteht weder eine Formvorgabe noch ein Anspruch auf Skonto. In der Ausgestaltung der Bedingungen für die Gewährung von Skonto sind Lieferanten und Dienstleister freigestellt. Sie können festlegen, ob und wie viel Skonto sie innerhalb welcher Frist gewähren.

Höhe von Skonto

In der Regel gewähren Unternehmen mit Skonto einen Preisnachlass in Höhe von 2 bis 5 Prozent vom Nettowarenwert oder von der Bruttosumme der Rechnung.

Als Bemessungsgrundlage für Skonto, das für gewerbliche Kunden angeboten ist, dient der Bruttoumsatz der Lieferung. Ein gewerblicher Kunde, der Skonto in Anspruch nimmt, zieht das Skonto von der Bruttorechnungssumme, also vom Warenwert und der darauf entfallenden Mehrwertsteuer, ab. Der belieferte Geschäftspartner reduziert dabei seine Anschaffungskosten und den abziehbaren Vorsteuerbetrag.

Während im Privatkundengeschäft Skontofristen von einigen Tagen üblich sind, bieten Lieferanten ihren Geschäftspartnern mehrere Wochen für den Skontoabzug oder Staffelskonto.

Gewährung von Skonto

Da das Skonto ein einseitiges Angebot des Lieferanten stellt und somit keinen Rechtsanspruch begründet, können Rechnungsempfänger den Preisnachlass ausschließlich unter den folgenden Bedingungen nutzen:

  • Skonto ist auf der Rechnung ausgewiesen
  • Skonto wurde vertraglich vereinbart
  • Skonto ist unter den Zahlungsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Rechnungsstellers angeboten

Skonto in der Handwerkerrechnung

Handwerker gehen bei der Gewährung von Skonto anders vor als Lieferanten oder andere Dienstleister. Da Leistungen im Handwerk oft sehr knapp kalkuliert sind, teilen Handwerker ihre Abrechnungen in Material und Arbeitsstunden auf. Das Skonto wird oftmals ausschließlich auf das Material gewährt und nicht auf die Mann-Leistung. Folgende Posten der Handwerkerrechnung können daher von Skonto ausgenommen sein:

  • Arbeitsstunden
  • Fertigungszeiten
  • Lohnkosten
  • Wartungskosten

Arten von Skonto

Neben Skontosatz und Skontofrist stehen weitere Begriffe mit dem Skonto in Zusammenhang:

  • Kundenskonto
    Unternehmen können Privatkunden ein ausschließlich, aber dauerhaft für sie geltendes Skonto auf ihre Einkäufe oder Aufträge einräumen. Mit dem Kundenskonto gewähren Unternehmen ihren Kunden einen laufenden Preisnachlass, um diese an sich zu binden. Das Kundenskonto mindert laut § 277 Abs 1 HGB den Umsatzerlös des Lieferanten. Der gewährte Skontosatz gehört zu den Aufwendungen des Unternehmens.
  • Lieferantenskonto
    Im Geschäft zwischen Unternehmen räumt ein Lieferant einem anderen Unternehmen mit dem Lieferantenskonto ein dauerhaftes Skonto ein. Man spricht davon, dass der belieferte Betrieb „Skonto zieht“. Der Lieferant verschafft seinem Abnehmer einen dauerhaften Preisvorteil und bindet ihn damit an sein Unternehmen. Das belieferte Unternehmen reduziert mit der Inanspruchnahme des Lieferantenskonto gemäß § 255 Abs 1 HGB seine Anschaffungskosten.
  • Staffelskonto
    Skonto, das über mehrere Skontofristen gestaffelt angeboten wird, wird als Staffelskonto bezeichnet. Zum Beispiel 3 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 2 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen.
  • Warenskonto
    Der Preisnachlass, der in Form einer vermehrten Lieferung von Waren erfolgt, wird als Warenskonto bezeichnet.

Skonto und Rabatt – Unterschied

Sowohl das Skonto als auch der Rabatt gehören als freiwillige und einseitige Preisnachlässe zu den Instrumenten der Preisgestaltung von Unternehmen. Der Unterschied liegt in den Voraussetzungen für den Preisnachlass. Während das Skonto für die Zahlung einer Rechnung innerhalb einer festgesetzten Frist gewährt wird, räumen Unternehmen Rabatte für die Abnahme bestimmter Mengen an Ware ein. Das Skonto ist demnach ausgewiesen durch eine Frist, der Rabatt durch eine Menge.

  • Skonto: Bezugsgröße Zeit
  • Rabatt: Bezugsgröße Menge

Vorteile des Skonto

Von der Gewährung des Skonto profitieren sowohl der Lieferant als auch seine Kunden und Auftraggeber.

Die Vorteile für Anbieter von Skonto:

  • Schnelle Zahlung
    Lieferanten und Dienstleister, die Skonto anbieten, beschleunigen ihre Zahlungsabwicklung. Das Gewähren von Skonto verfolgt das Ziel, den Rechnungsempfänger zu einer zügigen Zahlung der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung zu bewegen.
  • Liquidität
    Wird das Skonto in Anspruch genommen, sorgt der kurzfristige Zahlungseingang für eine Stabilisierung der Liquidität. Die konsequent eingesetzte Gewährung von Skonto sorgt damit für Planungssicherheit.
  • Forderungsmanagement
    Unternehmen können mit dem Angebot von Skonto dafür sorgen, dass ihr Forderungsmanagement weniger mit der Beitreibung säumiger Zahlungen beschäftigt ist. Mit dem Skonto können Unternehmen einer Häufung von Mahnverfahren oder Zahlungsausfällen entgegenwirken.
  • Kundenbindung
    Skonto hat als Instrument der Preisgestaltung einen Effekt, der beim Rechnungsempfänger als Kundenservice wahrgenommen werden kann. Wird das Skonto grundsätzlich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als individuelles Kundenskonto dauerhaft gewährt, wirkt die attraktive Preisgestaltung positiv auf die Kundenbindung.

Nachteil für Anbieter von Skonto:

  • Umsatzerlös
    Die Gewährung von Skonto führt zu einem Absinken des Umsatzes, der in der Finanzplanung berücksichtigt werden muss.

Die Vorteile der Inanspruchnahme von Skonto

  • B2B Kunden
    Unternehmen, die Skonto in Anspruch nehmen, profitieren durch die Absenkung der Anschaffungskosten für ihren Betrieb. Zudem sorgen sie mit der Inanspruchnahme von Skonto und der einhergehenden raschen Zahlungsabwicklung für eine verbesserte Geschäftsbeziehung mit ihren Lieferanten.
  • Zahlungsfähigkeit
    Die Nutzung von Skonto signalisiert gegenüber dem Lieferanten Zahlungsfähigkeit und sorgt somit für eine Verbesserung der Geschäftsbeziehung.

Formel für die Berechnung von Skonto

Die Formel für die Berechnung von Skonto lautet:

Bemessungsgrundlage (Brutto- oder Nettorechnungsbetrag) in Euro x Skontosatz in % = Skontobetrag in Euro

Formulierung von Skonto in der Rechnungsstellung

3% Skonto (Bruttobetrag) bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen, 14 Tage abzugsfrei

4% Skonto (Brutto) bei Zahlung bis zum (Datum), bis 30 Tage ohne Abzug