Um Zahlungsverzögerungen und -ausfällen entgegenzuwirken, setzen viele Unternehmen das Skonto ein. Denn das Skonto dient als Instrument der Preisgestaltung zur Beschleunigung der Zahlungsabwicklung.
Der Begriff Skonto kommt aus dem Italienischen. Das italienische „sconto“ bedeutet übersetzt „abziehen“. In der Praxis des Wirtschaftslebens bedeutet Skonto den Abzug von einem Rechnungsbetrag. Das Skonto ist demnach ein Preisnachlass auf einen festgesetzten Preis, den der Verkäufer einer Ware oder ein Dienstleister gewährt. Als Bedingung für den Abzug bestimmt der Rechnungssteller, dass der Käufer oder Auftraggeber die Bezahlung einer Abrechnung innerhalb einer vorgegebenen Frist vornimmt. Der Preisnachlass verfällt, sobald die Frist für das Skonto abgelaufen ist.
Eine umsatzsteuerliche Vorschrift zum Skonto findet sich in den Pflichtangaben zur Rechnung. Das Umsatzsteuergesetz gibt in § 14 UStG vor, dass eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, zu dem auch das Skonto gehört, auf der Rechnung ausgewiesen sein muss.
Die eindeutige Ausweisung auf der Rechnung ist mit vier Merkmalen anzugeben:
Weitere gesetzliche Vorgaben für Skonto
Das Handelsgesetzbuch gibt in § 255 Abs 1 HGB Regelungen zur Buchung von Liefererskonti, in § 277 Abs 1 HGB von Kundenskonti vor.
Das Skonto ist ein freiwilliges und einseitiges Angebot des Lieferanten oder Dienstleisters gegenüber seinen Kunden und kann in den Zahlungsbedingungen dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell angeboten sein oder individuell mit dem Kunden ausgehandelt und vereinbart werden. Grundsätzlich wird mit der Gewährung von Zahlungsfristen die Ware nicht sofort bei Aushändigung bezahlt, sondern per Rechnung abgerechnet. Bei der Rechnungsstellung gewährt der Lieferant dem Kunden durch die Fristsetzung für die Rechnungsbegleichung einen Lieferantenkredit. Um die Zahlung zu beschleunigen, kann der Lieferant seinem Kunden zusätzlich Skonto bei Rechnungsbegleichung innerhalb einer kürzer angesetzten Frist, zum Beispiel von drei oder fünf Tagen, anbieten. Das Angebot von Skonto mit der dazugehörenden Frist zum Skontoabzug geht stets einher mit der Gewährung einer weiteren abzugsfreien Zahlungsfrist, die in der Regel 14 bis 30 Tage umfasst.
Da der Gesetzgeber für Skonto keine weiteren Regelungen vorschreibt, besteht weder eine Formvorgabe noch ein Anspruch auf Skonto. In der Ausgestaltung der Bedingungen für die Gewährung von Skonto sind Lieferanten und Dienstleister freigestellt. Sie können festlegen, ob und wie viel Skonto sie innerhalb welcher Frist gewähren.
In der Regel gewähren Unternehmen mit Skonto einen Preisnachlass in Höhe von 2 bis 5 Prozent vom Nettowarenwert oder von der Bruttosumme der Rechnung.
Als Bemessungsgrundlage für Skonto, das für gewerbliche Kunden angeboten ist, dient der Bruttoumsatz der Lieferung. Ein gewerblicher Kunde, der Skonto in Anspruch nimmt, zieht das Skonto von der Bruttorechnungssumme, also vom Warenwert und der darauf entfallenden Mehrwertsteuer, ab. Der belieferte Geschäftspartner reduziert dabei seine Anschaffungskosten und den abziehbaren Vorsteuerbetrag.
Während im Privatkundengeschäft Skontofristen von einigen Tagen üblich sind, bieten Lieferanten ihren Geschäftspartnern mehrere Wochen für den Skontoabzug oder Staffelskonto.
Da das Skonto ein einseitiges Angebot des Lieferanten stellt und somit keinen Rechtsanspruch begründet, können Rechnungsempfänger den Preisnachlass ausschließlich unter den folgenden Bedingungen nutzen:
Handwerker gehen bei der Gewährung von Skonto anders vor als Lieferanten oder andere Dienstleister. Da Leistungen im Handwerk oft sehr knapp kalkuliert sind, teilen Handwerker ihre Abrechnungen in Material und Arbeitsstunden auf. Das Skonto wird oftmals ausschließlich auf das Material gewährt und nicht auf die Mann-Leistung. Folgende Posten der Handwerkerrechnung können daher von Skonto ausgenommen sein:
Neben Skontosatz und Skontofrist stehen weitere Begriffe mit dem Skonto in Zusammenhang:
Sowohl das Skonto als auch der Rabatt gehören als freiwillige und einseitige Preisnachlässe zu den Instrumenten der Preisgestaltung von Unternehmen. Der Unterschied liegt in den Voraussetzungen für den Preisnachlass. Während das Skonto für die Zahlung einer Rechnung innerhalb einer festgesetzten Frist gewährt wird, räumen Unternehmen Rabatte für die Abnahme bestimmter Mengen an Ware ein. Das Skonto ist demnach ausgewiesen durch eine Frist, der Rabatt durch eine Menge.
Von der Gewährung des Skonto profitieren sowohl der Lieferant als auch seine Kunden und Auftraggeber.
Die Vorteile für Anbieter von Skonto:
Nachteil für Anbieter von Skonto:
Die Formel für die Berechnung von Skonto lautet:
Bemessungsgrundlage (Brutto- oder Nettorechnungsbetrag) in Euro x Skontosatz in % = Skontobetrag in Euro
3% Skonto (Bruttobetrag) bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen, 14 Tage abzugsfrei
4% Skonto (Brutto) bei Zahlung bis zum (Datum), bis 30 Tage ohne Abzug