Factoring ist in einige Factoring-Arten kategorisiert:
Beim Full-Service-Factoring handelt es sich um die gängigste Variante des Rechnungsverkaufs, weshalb es auch klassisches oder Standardfactoring genannt wird. Es umfasst neben der Finanzierungsfunktion auch die Risikoabsicherung und das Debitorenmanagement. Das schützt das Unternehmen vor Zahlungsausfällen und bietet dennoch sofortige Liquidität. Darüberhinaus entlastet es die Buchhaltung, da auch das Forderungs- und Mahnwesen übernommen wird.
Dem Full-Service-Factoring steht das Inhouse-Factoring gegenüber – auch Bulk- oder Eigenservice-Factoring genannt. Bei dieser Variante erhält der Factoring-Kunde die Finanzierung und den Ausfallschutz, verzichtet aber auf weitere Dienstleistungen. Diese Factoring-Art richtet sich grundsätzlich an Unternehmen mit internem professionellen Forderungsmanagement.
Echtes und unechtes Factoring unterscheiden sich vor allem in der Übernahme des Ausfallrisikos (Delkredere). Beim echten Factoring, auch Non-Recourse-Factoring genannt, kauft der Factor die Forderung an und übernimmt das volle Ausfallrisiko bei Zahlungsunfähigkeit. Damit haben Factoring-Kunden die Gewissheit, dass ihre Forderung pünktlich beglichen wird.
Beim unechten Factoring (Recourse-Factoring) hingegen, erhält der Kunde keinen Zahlungsausfallschutz.
Das offene Factoring zeichnet sich durch einen Abtretungsvermerk aus. Er informiert den Rechnungsempfänger über den Verkauf der Forderung. Die Zahlung geht so direkt an den Factoring-Anbieter.
Im Gegensatz dazu, wird der Forderungsverkauf beim stillen Factoring nicht offen gelegt. Diese Form des Factorings findet in Deutschland kaum Anwendung.
Anders als bei den meisten Factoring-Arten erhält der Kunde beim Fälligkeitsfactoring den ausstehenden Rechnungsbetrag erst am Tag der Fälligkeit. Dabei geht es vor allem um den Risikoschutz und den entlastenden Service des Debitorenmanagements. Diese Form wird vor allem von Unternehmen mit hoher Eigenkapitalbasis oder starker Liquidität genutzt, die Zeit und Personal im Mahnwesen sparen wollen.
Zu den verschiedenen Arten des Factoring gehören auch das sogenannte Export- und Import-Factoring – also grenzüberschreitender Geschäftsverkehr.
Nutzt ein inländisches Unternehmen (Exporteur) Factoring, um seinen Geschäftspartnern im grenzüberschreitenden Handel längerfristige Zahlungsziele einzuräumen, handelt es sich um Export-Factoring. Bei Importgeschäften hingegen nennt sich dieser Vorgang Import-Factoring.