Konsolidierung

Konsolidierung im Finanzwesen

Der Begriff Konsolidierung kommt vom lateinischen „consolidare“ und bedeutet „stark machen, fest machen“. Neben weiteren Bereichen findet sich der Begriff Konsolidierung in der Medizin, im Rechtswesen oder im Bergbau unter einer jeweils eigenen Bedeutung. Hier soll im Besonderen auf die Konsolidierung im Finanzwesen und im Rechnungswesen eingegangen werden.

Definition

Im Grundsatz bedeutet Konsolidierung das Erreichen einer Stabilität oder einer Verfestigung. Eine Konsolidierung kann in bestimmten Situationen auch dadurch erreicht werden, dass mehrere einzelne Größen zu einer einzigen Größe zusammengeschlossen werden, um ein höheres Maß an Stabilität für alle beteiligten Einzelteile zu erreichen.

Ziele der Konsolidierung

In der Wirtschaft zielt eine Konsolidierung darauf, dem betreffenden Akteur finanzielle und wirtschaftliche Stabilität zu verschaffen. Maßnahmen zur Konsolidierung können in der Praxis auf folgende Ergebnisse zielen:

  • Kreditgestaltung mit niedrigen und langfristigen Zinsen zur Verbesserung der Liquidität
  • Zusammenfassung von mehreren Krediten zu einem großen Kredit, um Belastungen durch Kredit- und Tilgungskosten zu verringern
  • Verbesserung des Jahresabschlusses zur Erhöhung der Attraktivität eines Unternehmens gegenüber Kreditgebern und Investoren
  • Senkung von Neuverschuldung
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
  • Bündelung von Zahlungsverpflichtungen

Konsolidierung im Finanzwesen

In der Wirtschaftspolitik ist der Begriff Haushaltskonsolidierung bekannt als Absichtserklärung der Politik, die Nettoneuverschuldung der öffentlichen Haushalte zu verringern. Dabei benennt die Konsolidierung einen länger andauernden Prozess, in dem steuerliche Defizite in öffentlichen Haushalten fortlaufend eingeschränkt und abgebaut werden. Die Konsolidierung im Finanzwesen zielt auf die Umwandlung von kurzfristigen in langfristige Schulden. Zum Beispiel können Unternehmen einen langfristigen Kredit nehmen, um kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und diese abzusichern. Eine Konsolidierung im Finanzwesen kann aber auch durch die Umwandlung eines kurzen Kredits mit ungünstigen Konditionen in einen Kredit mit längerer Laufzeit und besseren Konditionen erreicht werden.

Arten der Konsolidierung im Finanzwesen

Im Finanzwesen können verschiedene Vorgehensweisen zu einer Konsolidierung führen. Die Instrumente zur Konsolidierung werden nicht nur von Unternehmen verwendet. Auch Staaten oder Privatpersonen können durch ihren Einsatz eine Konsolidierung ihrer wirtschaftlichen Lage erreichen.

 

Brückenfinanzierung

Die gängigste Art der Konsolidierung ist die sogenannte Brückenfinanzierung. Dieses Instrument wird insbesondere von Unternehmen eingesetzt, um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen leisten zu können. Hierfür nehmen die Akteure einen kurzfristigen Kredit auf, um das wirtschaftliche Handeln zu gewährleisten, die Produktion aufrecht zu erhalten oder Waren, beziehungsweise Material zu beschaffen. In der Regel nehmen Unternehmen, die eine Brückenfinanzierung in Anspruch nehmen, einen kurzfristigen Kredit auf, der mit einer konkreten Umsatzerwartung abgedeckt ist. So können sie ein gezieltes wirtschaftliches Handeln finanzieren und nach der Realisierung und erfolgtem Absatz den Kredit wieder zurückführen. Die Brückenfinanzierung unterstützt Unternehmen dabei, während einer Produktions- oder Realisationsphase ihre Liquidität aufrecht zu erhalten und eine Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, bis sie die zeitlich geplanten Umsätze erzielt haben.

 

Novation

Der Begriff Novation ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und geht auf das lateinische „novatio“ zurück, das „Neuerung“ bedeutet. Grundsätzlich hebt die Novation ein altes Schuldverhältnis auf, indem es ein neues Schuldverhältnis schafft. Besteht zum Beispiel ein Kredit, der mit teuren Nebenkosten, hohen Zinsen und einer ungünstigen Tilgung vereinbart wurde, kann eine Novation angestrebt werden. Diese verwandelt den ungünstigen Kredit in einen neuen Kredit mit günstigeren Konditionen. Die Novation kann zum Beispiel durch einen Wechsel des Kreditinstituts umgesetzt werden. Da ungünstige Rahmenbedingungen für Kredite eine erhebliche Belastung für Betriebe darstellen, sichert eine Novation die Liquidität und führt zu einer Konsolidierung des Unternehmens.

Rechtliche Grundlagen der Novation

Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse geregelt, zu denen auch die Novation zählt. § 311 Abs 1 BGB gibt vor, dass die Begründung eines Schuldverhältnisses durch ein Rechtsgeschäft ebenso einen Vertrag zwischen den Beteiligten erfordert, wie die Änderung eines Schuldverhältnisses. Eine Novation führt dazu, dass ein alter Schuldvertrag rechtlich erlischt, während ein neuer Vertrag mit neuem Inhalt vereinbart wird.

 

Unifizierung

Der Begriff Unifizierung bedeutet die Verschmelzung zu einer Einheit. Dieses Instrument zur Konsolidierung zielt auf die Reduktion von Zahlungsverpflichtungen vieler Gläubiger auf einen einzigen Gläubiger. Um ihr wirtschaftliches Handeln zu aktivieren oder zu realisieren, gehen Unternehmen zahlreiche kleine Zahlungsverpflichtungen gegenüber verschiedenen Lieferanten oder Dienstleistern ein. Daneben können auch mehrere kleine Kredite laufen, die zum Beispiel für Brückenfinanzierungen aufgenommen wurden. Um alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen abzudecken, kann das Unternehmen eine Unifizierung durch die Aufnahme eines größeren und langfristigen Kredits vornehmen. Die vielen kleinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber verschiedenen Gläubigern werden mit der Unifizierung durch die Verpflichtung gegenüber einem einzigen Gläubiger abgelöst.

Konsolidierung im Rechnungswesen

Die Konsolidierung im Rechnungswesen vereinheitlicht die Einzelabschlüsse innerhalb eines Konzerns. Ein Konzern ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die voneinander unabhängig agieren und rechtlich selbständig sind. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns fertigt einen eigenen Jahresabschluss, den sogenannten Einzelabschluss, an, der dessen wirtschaftlichen Erfolg darstellt, Außenstehenden Einsicht über dessen finanzielle Lage verschafft und die Grundlage für dessen Besteuerung bildet. Die Anfertigung des Jahresabschlusses ist gesetzlich verpflichtend durch das Handelsgesetzbuch festgelegt. Die Konsolidierung im Rechnungswesen bildet aus den Einzelabschlüssen eine Einheit, indem es deren Summen ergänzt oder bereinigt, um eine einheitliche Bilanz zu erstellen und so den wirtschaftlichen Zusammenhang der Einzelunternehmen untereinander zu belegen. Das Ziel der Konsolidierung im Rechnungswesen ist eine einheitliche Darstellung des Jahresabschlusses, um die verschiedenen Unternehmen innerhalb des Konzerns unter einen einheitlichen Betrieb zusammenzufassen. Das Handelsgesetzbuch schreibt in § 297 Abs 3 HGB vor, dass im Konzernabschluß die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Auf diese Weise kann der Konzern seine wirtschaftliche und finanzielle Lage als Ganzes transparenter darstellen.

Wie geschieht die Konsolidierung im Konzern?

Die Konsolidierung innerhalb eines Konzerns fußt auf den Einzelabschlüssen der Unternehmen, die zum Gesamtkonzern gehören. Die Bilanzierungsrichtlinien des Handelsgesetzbuches schreiben vor, dass der Konzernabschluss die Einzelabschlüsse einheitlich zusammenfassen muss. Das bedeutet, dass die Konzernbilanz die Einzelabschlüsse in einen einheitlichen Aufbau, Währung und Stichtag überführen muss. Für den Konzernabschluss sind vier Bereiche zu berücksichtigen:

 

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung, die im Handelsgesetzbuch § 301 Abs 1 HGB behandelt wird, ist eine Methode zur Berechnung und Bilanzierung innerhalb eines Konzerns und sortiert das Kapital von Mutter- und Tochtergesellschaften. Um Konzernbilanz und Einzelbilanzen miteinander abzustimmen, müssen Doppelerfassungen berücksichtigt werden. Bei der Kapitalkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Kapitalkonten und weitere Posten, die der Tochtergesellschaft gehören, in der Muttergesellschaft konsolidiert. Anteile, die die Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft hat, können zu einer Doppelerfassung führen, da sie sowohl in der Konzernbilanz als auch in der Einzelbilanz des Tochterunternehmens aufgeführt sind. Daher müssen Anteile am Eigenkapital der Tochtergesellschaft, den die Muttergesellschaft hält, mit den Beteiligungen der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft konsolidiert werden. Die Kapitalkonsolidierung wird erstmalig durchgeführt, wenn der Konzern das Tochterunternehmen erwirbt und anschließend als Folgekonsolidierung in jedem weiteren Jahr.

 

Schuldenkonsolidierung

Die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss wird durch das Handelsgesetzbuch in § 303 HGB als Schuldenkonsolidierung bezeichnet. Da der Konzern gegen sich selbst keine Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz darstellen kann, müssen diese mit Hilfe der Schuldenkonsolidierung herausgenommen werden. Die Schuldenkonsolidierung rechnet Forderungen und Verpflichtungen, die zum Konzern gehörende Unternehmen untereinander haben, gegeneinander auf, um diese herauszurechnen.

 

Zwischenergebniseliminierung

Das Handelsgesetzbuch regelt die Zwischenergebniseliminierung in § 304 HGB. Demnach müssen im Konzernabschluss Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Maschinen oder Waren, die aus Lieferungen oder Leistungen zwischen konzerninternen Unternehmen stammen, in der Bilanz mit einem Betrag angesetzt werden, der dem der Einzelbilanz des betroffenen Unternehmens entspricht. Die Zwischenergebniseliminierung sorgt dafür, dass Vermögensgegenstände, die konzernintern geliefert werden, wie eine Verlagerung innerhalb eines Betriebs behandelt werden und somit nicht zu einem Gewinn führen. Im Konzernabschluss werden daher bei der sogenannten Zwischenergebniskonsolidierung alle Gewinne und Verluste herausgerechnet, die aus Geschäften zwischen den zum Konzern gehörenden Unternehmen stammen.

 

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nimmt konzerninterne Aufwendungen und Erträge aus den Einzelabschlüssen der Unternehmen, die zum Konzern gehören, heraus. Das Handelsgesetzbuch gibt in § 305 HGB vor, dass in der Gewinn- und Verlustrechnung von Konzernen bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen konzerninternen Unternehmen mit den dazu gehörenden Aufwendungen verrechnet werden müssen.