Gewinnsteigerung durch richtiges Forderungsmanagement

14. Februar 2022

Inkasso

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Inhaltsübersicht

    Inhaltsübersicht

      Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende zu und viele Unternehmer sitzen bereits an der Erstellung des Jahresabschlusses. Offene Forderungen spielen dabei eine besondere Rolle, doch leider wird ihnen meist nur mäßig Beachtung geschenkt – und das zieht zahlreiche Konsequenzen mit sich. Welche das sind und wie Sie diese umgehen können, möchten wir im heutigen Blogbeitrag darstellen.

      Der 31.12. gilt als Stichtag für den Jahresabschluss. Die letzte Chance, um offene Forderungen noch schnell einzuholen. Ein Inkassounternehmen kann dabei maßgebliche Unterstützungsarbeit leisten, denn als konstruktiver Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner nehmen diese eine neutrale Position ein und sind daher bei der Forderungsbeitreibung meist erfolgreicher, als das Unternehmen selbst. Allgemein bekannte Klischees, die das Thema Inkasso in sich birgt, bedienen sie jedoch nicht.

      Was müssen Unternehmer beachten?

      Der Gewinn ist die entscheidende Komponente bei der Vergabe von Krediten und auch für Investoren spielt dieser Faktor eine große Rolle im Bezug auf Investitionsentscheidungen, denn sie sehen darin die Erfolgs- und Zukunftsaussichten eines Unternehmens.

      Da offene Forderungen nicht in die Gewinnberechnung einfließen dürfen, müssen sie gesondert aufgeführt werden. Unterschieden wird dabei zwischen „offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „zweifelhaften Forderungen“ und „tatsächlich uneinbringlichen Forderungen“.

      Offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      Um offene Forderungen in diese Kategorie einordnen zu können, muss darauf geachtet werden, dass deren Werthaltigkeit nicht verloren geht. Dies kann durch ein konsequent geführtes Mahnwesen erreicht werden.

      Zweifelhafte Forderungen

      Offene Forderungen, die als zweifelhaft eingestuft werden, müssen vom Unternehmen hinsichtlich ihres Ausfallrisikos geschätzt werden. Abhängig von dieser Schätzung erfolgt anschließend die teilweise Abschreibung der Posten.

      Tatsächlich uneinbringliche Forderungen

      Tatsächlich uneinbringliche Forderungen sind endgültig als verloren anzusehen und müssen komplett abgeschrieben werden. Zudem dürfen sie nicht über mehrere Jahre in der Bilanzierung stehen, da sie die Vermögensverhältnisse maßgeblich verfälschen. Auch verjährte Forderungen gehören dazu. Sie entstehen meist durch ein vernachlässigtes Debitorenmanagement und folglich unzureichendes Mahnwesen.

      Offene Forderungen mindern den Gewinn des Unternehmens

      Wenn offene Forderungen abgeschrieben werden, wird der Gewinn des Unternehmens herabgesetzt. Darunter leidet schließlich auch die Kreditwürdigkeit. Zwar ist die Senkung der Steuerbelastung als positiver Nebeneffekt zu verbuchen, doch gerade diese Posten werden vom Finanzamt genau beobachtet und kritisch hinterfragt.

      Besser ist also, offene Forderungen noch vor Jahresabschluss einzuholen, um strengen Prüfungen durch die Finanzbehörden vorzubeugen.

      Schusselfehler sorgen für verlorene Ansprüche

      Unter dem Begriff Regelverjährung wird die Geltendmachung von Verpflichtungen verstanden, welche aus Verträgen hervorgehen und zeitlich auf drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres begrenzt sind. Läuft diese Frist ab, ohne dass ein Mahnwesen gestartet wurde, kann sich der Schuldner auf die Verjährung der Forderung berufen und die Erfüllung seiner Pflicht verweigern. Der Anspruch ist dann vom Gläubiger gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.

      Jährlich geht eine Vielzahl an außer Acht gelassenen Verjährungsfristen verloren. Um dies zu vermeiden, sollten Unternehmen rechtzeitig ein umfangreiches und konsequentes Mahnwesen starten. Außerdem kann ein Mahnbescheid beantragt werden, welcher die Forderungen wiederum vor der Verjährung schützt.