Gegenstände, die Unternehmen im Zuge ihres wirtschaftlichen Handelns für ihren Betrieb anschaffen, können steuerlich geltend gemacht werden. Abhängig von der Art der Gegenstände und der Höhe der Anschaffungskosten, können sie sofort in voller Höhe abgeschrieben oder aber über einen längeren Zeitraum angesetzt werden.
Der Begriff „Abschreibung“ bezeichnet verschiedene Verfahren, mit denen Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens nach bestimmten Regelungen abgewertet werden. Sie dient dazu, die Wertminderung von Anlagegütern zu erfassen und als Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung oder einer anderen Jahresabrechnung anzusetzen.
Gegenstände des Anlagevermögens sind abschreibungsfähig, wenn sie durch Abnutzung im Laufe ihrer Nutzung an Wert verlieren. Bei der Abschreibung werden die Anschaffungskosten entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer aufgeteilt, sodass jedes Jahr ein Teilbetrag als Verlust eingerechnet wird.
Der Gegensatz zur Abschreibung ist die Zuschreibung, die eine Werterhöhung bezeichnet.
Sinn der Abschreibung
Der Gesetzgeber verlangt Abschreibungen, um die Kosten für Vermögensgegenstände auf bestimmte Zeiträume oder Leistungsintervalle zu verteilen. Anstatt die Kosten sofort zu verbuchen, werden sie über die Nutzungsdauer verteilt. Dadurch entstehen keine sofortigen, hohen Verluste im Anschaffungsjahr, was eine realistischere Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ermöglicht. Abschreibungen sorgen dafür, dass der Wertverlust eines Gegenstands entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung berücksichtigt wird.
Ein Unternehmen kann materielle und immaterielle Vermögenswerte abschreiben, vorausgesetzt sie sind von begrenzter Nutzungsdauer oder Leistungskapazität. Dazu zählen etwa diese Werte:
Abschreibung im Handelsrecht
Das Handelsgesetzbuch verpflichtet Unternehmen in § 253 Abs 1 Satz 1 HGB dazu, Abschreibungen dem Grunde nach vorzunehmen. Demnach sollen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wie folgt um Abschreibungen vermindert angesetzt werden:
Wenn die Nutzung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zeitlich begrenzt ist, müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch planmäßige Abschreibungen reduziert werden. Diese Wertminderungen sind sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens realistisch darzustellen. In der Bilanz verringern Abschreibungen den Buchwert des entsprechenden Vermögensgegenstands, während sie in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verbucht werden und somit den Jahresüberschuss mindern. Für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ebenfalls Abschreibungen erforderlich, um sie mit einem niedrigeren Wert als dem Marktwert anzusetzen. Falls außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe dafür später entfallen, muss der Buchwert durch eine Zuschreibung wieder erhöht werden.
Abschreibung im Steuerrecht
Das Steuerrecht unterscheidet die Abschreibung, die das Einkommensteuergesetzbuch in § 7 EStG regelt, für bewegliche Wirtschaftsgüter und für Gebäude. Demnach sind abnutzbare Anlagegegenstände von Unternehmen für die Dauer ihrer Nutzung nach vorgegebenem Plan abzuschreiben. Das Steuerrecht nennt den Vorgang der planmäßigen Abschreibung „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA. Die planmäßige Abschreibung ist in jedem Fall verpflichtend, auch wenn keine Wertminderung des Vermögensgegenstands eintritt oder der Wert sogar steigt. Die Planmäßigkeit der Abschreibung besagt, dass die Abnutzungszeit eindeutig vorgegeben ist und die Aufteilung entsprechend der Jahre der Abnutzungszeit erfolgt.
Der Abschreibungsplan hat folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Das Handelsrecht unterscheidet zwischen einer planmäßigen und einer außerplanmäßigen Abschreibung.
Planmäßige Abschreibung
Für abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens sind Abschreibungen erforderlich, die im Voraus festgelegt und als planmäßig bezeichnet werden. Laut § 253 Absatz 3 HGB muss ein Abschreibungsplan erstellt werden, der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedes Gegenstands des Anlagevermögens als Basis für die Abschreibung dokumentiert. Dieser Plan verteilt die Kosten auf die Geschäftsjahre, in denen der Gegenstand voraussichtlich genutzt wird. Ist die Nutzungsdauer bei selbst hergestellten Gegenständen schwer zu schätzen, werden die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibung
Neben den planmäßigen Abschreibungen, die sich nach der Nutzungsdauer oder Leistungskapazität richten, gibt es auch außerplanmäßige Abschreibungen. Diese kommen zum Einsatz, wenn Wirtschaftsgüter vor Ablauf ihrer regulären Nutzungsdauer einen unerwarteten Wertverlust erleiden. Hier gilt das strenge Niederstwertprinzip, das den niedrigeren Wert aus Marktwert und Anschaffungskosten ansetzt. Vermögensgegenstände werden somit zu dem Wert außerplanmäßig abgeschrieben, den sie am Bilanzstichtag erzielen könnten. Sollte der Wertverlust nur vorübergehend sein und der Wert des Gegenstands wieder steigen, wird die Abschreibung durch eine Zuschreibung korrigiert.
Die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung sind Wertverluste allgemeiner und besonderer Art:
Weitere Abschreibungsarten:
Auch das Steuerrecht behandelt mehrere Arten der Abschreibung.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die betriebliche Nutzungsdauer verteilt. Die anerkannte Nutzungsdauer ist in den regelmäßig vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten AfA-Tabellen festgelegt. Falls der Vermögenswert nicht in diesen Tabellen aufgeführt ist, kann die folgende Formel verwendet werden:
Formel: Abschreibungsrate = (Herstellungskosten – Resterlös) / Jahre der Nutzung
Degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung verringern sich die Abschreibungsbeträge jährlich. Diese Methode ist geometrisch (prozentualer Rückgang) oder arithmetisch (konstanter Betrag) möglich, wird jedoch steuerlich nicht anerkannt, aber in der Bilanz verwendet.
Progressive Abschreibung
Die progressive Abschreibung beginnt mit niedrigen Raten, die jährlich ansteigen. Sie kann geometrisch (prozentual) oder arithmetisch (rechnerisch) erfolgen, ist jedoch steuerlich ebenfalls nicht anerkannt.
Leistungsabschreibung
Die Leistungsabschreibung basiert auf der Nutzungskapazität des Vermögensgegenstands. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Leistungseinheiten, zum Beispiel gefahrene Kilometer eines LKWs.
Formel: Abschreibungsrate / Leistungseinheit = (Herstellungskosten – Restwert) / Leistungsvolumen
In der Buchhaltung werden Abschreibungen zum Bilanzstichtag gebucht. Die Buchung erfolgt auf dem Aufwandskonto im Soll, das die Abschreibungen erfasst, die zum Vermögensgegenstand passen. Die Gegenbuchung erfolgt auf dem jeweils aktiven Bestandskonto im Haben.
Einzelabschreibung und Poolabschreibung
Direkte Abschreibung und indirekte Abschreibung
Die Wertminderung von Vermögensgegenständen muss in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens realistisch darzustellen. Abschreibungen senken den Buchwert und mindern den Ertrag. Dafür gibt es zwei Methoden: Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren.
Weitere Vorschriften
Das Handelsgesetzbuch schreibt weiter vor, dass