Die Einkaufsfinanzierung, auch Finetrading genannt, ist eine Finanzierungslösung für Unternehmen, welche die Wareneinkäufe vorfinanziert. Der Finetrader – aus dem Englischen für “Finance” und “Trading” – akquiriert im Auftrag des Unternehmens die Waren und agiert als Zwischenhändler.
Mit einer Einkaufsfinanzierung kann ein Kredit umgangen werden, da einerseits Aufträge vorfinanziert werden und andererseits Raum zum weiteren Wachstum gegeben wird. Insbesondere das Saisongeschäft profitiert von einer Einkaufsfinanzierung, da Spitzen besser ausgeglichen werden können. So können große Warenmengen gekauft werden, ohne die eigenen liquiden Mittel zu belasten.
Viele Unternehmen haben einen hohen Materialbedarf und wünschen sich längere Zahlungsziele, um die Zeit zwischen dem Zahlungsziel der Lieferanten und dem Verkauf der Ware zu überbrücken und sich finanziell abzusichern.
Unternehmen, die Einkaufsfinanzierung in Anspruch nehmen, bestellen ihre Waren wie gewohnt bei einem Lieferanten. Sie verhandeln über den Preis und die Konditionen und informieren den Finetrader über den Bestellvorgang. Die Ware wird direkt an das Unternehmen geliefert. Daraufhin stellt der Lieferant die Rechnung direkt an den Finetrader, der den offenen Betrag im Anschluss an den Lieferanten bezahlt. Das Unternehmen wiederum hat nun innerhalb eines verlängerten Zahlungsziels von bis zu 360 Tagen Zeit, die offene Forderung beim Finetrader in Monatsraten zu begleichen. Die gewonnene Liquidität kann in neue Produkte oder in das Wachstum des Unternehmens investiert werden.
Waren, die sich für die Einkaufsfinanzierung eignen, sind physische Waren oder Material. Aus diesem Grund lassen sich Warengruppen wie Gehälter, Provisionen, Honorare oder Dienstleistungen nicht finanzieren. Auch spezielle Waren wie Verderbliches, digitale Produkte oder solche mit Lizenzanforderung wie Arzneien, Chemikalien oder Waffen fallen unter die Ausschlusskategorie.
Ein Onlineshop für Outdoor-Bedarf erzielt einen jährlichen Umsatz von 1 Million €. Es ist geplant, eine neue Produktkategorie einzuführen, wofür die genehmigte Einkaufslinie vollständig genutzt werden soll.
– Einkaufslinie: 25.000 €
– Rückzahlungszeitraum: 6 Monatsraten
– Handelsmarge: 3,99 %
– Transaktionsgebühr: 39 € pro Wareneinkauf
– Monatliche Bereitstellungsgebühr: 49 €
– Einmalige Einrichtungsgebühr: 1,95 % der Einkaufslinie
– Vertragslaufzeit: 24 Monate
1) Berechnung der einmaligen Einrichtungsgebühr:
Einrichtungsgebühr = 1,95 % von 25.000 €
Einrichtungsgebühr = 0,0195 * 25.000 €
Einrichtungsgebühr = 487,50 €
2) Gesamtkosten für die Bereitstellung der Einkaufslinie über 24 Monate:
Bereitstellungsgebühr pro Monat * Vertragslaufzeit
Gesamtkosten für Bereitstellung = 49 € * 24 Monate
Gesamtkosten für Bereitstellung = 1.176 €
3) Gesamtkosten für die Transaktionsgebühr:
Transaktionsgebühren für Wareneinkäufe pro Jahr = Anzahl der Einkäufe * Transaktionsgebühr
Gesamtkosten für Transaktionen im Jahr = 1 * 39 €
Gesamtkosten für Transaktionsgebühren im Jahr = 39 €
4) Gesamtgebühr für den Finetrading-Service (Handelsmarge):
Gesamtgebühr = Handelsmarge * Einkaufslinie
Gesamtgebühr = 3,99 % von 25.000 €
Gesamtgebühr = 997,50 €
Hinweis: Die obigen Berechnungen dienen als Beispiel. Die tatsächlichen Kosten können je nach individueller Vereinbarung und Vertragsbedingungen variieren.
Sowohl Factoring als auch die Einkaufsfinanzierung bieten Unternehmer sofortige Liquidität. Damit ist Warenfinanzierung eine beliebte Finanzierungslösung für Unternehmen mit hohem Lagerbedarf, während es bei Factoring um den Rechnungsverkauf, also um die Finanzierung von Rechnungen geht. Je nach Branche sowie Zahlungsbedingungen auf der Einkaufs- und Absatzseite, kann der Einsatz von beiden Finanzierungslösungen sinnvoll sein.