Ein Angebot ist die Bereitschaft eines Anbieters, einem potenziellen Kunden Waren oder Dienstleistungen zu bestimmten Bedingungen zu überlassen. Es handelt sich um eine verbindliche Offerte, die das Interesse des Kunden an einem Kaufvertrag wecken soll. Ein Angebot legt nicht nur die Art und Menge der Produkte oder Dienstleistungen fest, sondern enthält auch Informationen wie Preis, Rabatte, Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Garantien und andere relevante Konditionen. Es kann schriftlich, mündlich oder elektronisch übermittelt werden und bildet die Grundlage für die Verhandlungen zwischen Anbieter und Kunde. Sobald der Kunde das Angebot annimmt, entsteht ein rechtlich bindender Vertrag zwischen den Parteien.
Ein Angebot sollte verschiedene Daten und Informationen enthalten, um dem potenziellen Kunden alle relevanten Informationen für seine Kaufentscheidung zu liefern.
Je nach Art des Geschäfts oder der Branche können möglicherweise weitere Angaben erforderlich sein, um das Angebot vollständig zu machen. Wenn jedoch alle relevanten Daten aufgeführt sind, ist das Angebot in der Regel bereits rechtlich bindend.
Bei der Erstellung eines Angebots gibt es folgende wichtige Punkte zu beachten:
Das Angebot sollte präzise und klar formuliert sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Das Angebot enthält weiterhin alle relevanten Informationen, die oben genannt wurden. Klare Kommunikation und eine angemessene Form, sei es schriftlich, elektronisch oder mündlich sind vorausgesetzt.
Die schriftliche Form wird oft als gängige Form für ein Angebot verwendet, da sie die Verbindlichkeit des Angebots dokumentiert und Missverständnisse vermeidet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Angebot zu erstellen, am besten geschieht dies mithilfe einer Rechnungssoftware. Es ist wichtig zu beachten, dass der Preis im Angebot festgelegt ist und normalerweise nicht nachträglich geändert werden kann. Mittels sogenannter Freizeichnungsklauseln sichern sich Unternehmen in der Praxis ab. Mit einem kurzen Vermerk wie „Unverbindliches Angebot“ oder „Angebot gilt, solange der Vorrat reicht“, können Unternehmen ihre Rechtsbindung aufheben und im Nachhinein begründete Veränderungen vornehmen.
Kopfzeile:
Die Kopfzeile beinhaltet meistens allgemeine Informationen wie Name, Adresse und Kontaktdaten des Unternehmens, sowie das Datum und die Angebotsnummer.
Betreffzeile:
In der Betreffzeile kommt eine prägnante Zusammenfassung des Angebots, z. B. „Angebot für [Produkt/Dienstleistung]“ und in der Einleitung eine kurze Einführung oder Begrüßung des Kunden.
Beschreibung:
Danach erfolgt die detaillierte Beschreibung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen mit Spezifikationen, Merkmalen, Größen, Farben und anderen relevanten Details, wie zum Beispiel der Anzahl oder der Menge, dem Preis pro Einheit und dem Gesamtpreis für das Angebot.
Details zu Liefer- oder Zahlungsbedingungen:
Im Anschluss werden die Angaben zum Rabatt, sofern zutreffend, sowie Informationen zur Lieferung der Produkte oder zur Durchführung der Dienstleistungen aufgeführt. Dies beinhaltet Details wie den Lieferzeitpunkt, die Versandart oder den Zeitplan für die Erbringung der Dienstleistungen.
Des Weiteren werden die Zahlungsbedingungen genannt: die akzeptierten Zahlungsmethoden (z. B. Überweisung, Kreditkarte, PayPal) sowie Zahlungsziel und -modalitäten (z. B. Vorauszahlung, Ratenzahlung).
Schlusstext:
Abschließend wird die Gültigkeitsdauer des Angebots angegeben, gefolgt von den Kontaktdaten und einer freundlichen Schlussformulierung und der Bitte um eine Rückmeldung oder Annahme des Angebots.
Ein Angebot und ein Kostenvoranschlag sind beides Instrumente, die verwendet werden, um Kunden Informationen über die Kosten von Produkten oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Allerdings gibt es einen Unterschied in der rechtlichen Verbindlichkeit und dem Zweck dieser Dokumente:
Angebot: Ein Angebot ist eine verbindliche Offerte, die der Anbieter einem potenziellen Kunden unterbreitet. Es legt die Bedingungen für den Abschluss eines Vertrags fest, einschließlich Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Ein Angebot kann rechtlich bindend sein, sobald der Kunde es annimmt. Das bedeutet, dass bei Annahme des Angebots ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen den Parteien entsteht.
Praxistipp: Kommt es zum Geschäftsvertrag kann Factoring ein wertvolles Finanzierungsinstrument sein. Anstatt auf den Zahlungseingang Ihres Kunden zu warten, verkaufen Sie die Forderungen Ihres Unternehmens an eine Factoring-Gesellschaft.
Kostenvoranschlag: Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der erwarteten Kosten für Produkte oder Dienstleistungen, die ein Anbieter einem potenziellen Kunden zur Verfügung stellt. Im Gegensatz zu einem Angebot ist ein Kostenvoranschlag nicht verbindlich. Er dient lediglich dazu, dem Kunden eine grobe Vorstellung von den voraussichtlichen Kosten zu geben. Ein Kostenvoranschlag kann auf Basis der Informationen erstellt werden, die dem Anbieter zum Zeitpunkt der Erstellung zur Verfügung stehen, kann aber je nach Umfang und Komplexität des Projekts auch später noch variieren.