Eine Akontorechnung oder auch Abschlagszahlung, ist eine Art Zwischenzahlung oder Vorauszahlung. Der Kunde zahlt einen gewissen Betrag, bevor er ein Produkt in den Händen hält oder von einer Dienstleistung profitiert hat.
Akontorechnungen bieten sich vor allem für größere, länger andauernde Auftragsarbeiten an – beispielsweise, wenn ein Bauunternehmen ein langfristiges Sanierungsprojekt durchführt. Damit das Unternehmen nicht monatelang ohne Bezahlung arbeitet, kann es zu bestimmten Zeitpunkten Teilrechnungen vereinbaren, die später auf die Schlussrechnung angerechnet werden. Ein konkretes Beispiel für eine solche Akontorechnung finden Sie hier.
Ein weiteres Beispiel für eine Akontorechnung ist die Abschlagszahlung bei einem Stromanbieter. Das Prinzip: Der Verbraucher zahlt im regelmäßigen Turnus einen Teilbetrag. Am Ende der Abrechnungsperiode erhält er dann eine Rechnung über den tatsächlichen Stromverbrauch. Nun kommt es darauf an, wie sparsam der Verbraucher war – oder eben auch nicht: Hat er weniger Strom verbraucht als er bereits bezahlt hat, bekommt er Geld zurück. Hat er mehr verbraucht, muss nachgezahlt werden.
Auch jeder Mieter hat mit einer Abschlagszahlung zu tun – nämlich dann, wenn es um die Nebenkosten geht. Jeder Mieter zahlt in der Regel monatlich einen bestimmten Pauschalbetrag für Wasser, Heizung, Hausmeisterarbeiten oder ähnliches. Auch hier gibt es die Gesamtrechnung erst am Jahresende. Hat er über den Abrechnungszeitraum zu viel gezahlt, erhält er den entsprechenden Betrag zurück. Hat er zu wenig gezahlt, wird bekanntlich eine Nachzahlung fällig.
Gut zu wissen
Businessinsider sprechen gerne auch von „a/c“, wenn sie Akontorechnungen meinen. Gerne benutzt werden auch folgende Begriffe:
So kann eine Akontorechnung vereinbart werden:
1. Gesamtsumme und Teilsummen: Für das gesamte Projekt wird eine Gesamtsumme festgelegt. Die Teilsummen sind schriftlich festzuhalten und die Zahlung erfolgt bei Erreichen bestimmter Etappenziele.
2. Definition der Etappenziele: Die Etappenziele sollten konkret und detailliert definiert werden, um Missverständnisse und falsche Interpretationen zu vermeiden.
3. Angaben auf Teilrechnungen: Auf allen Teilrechnungen ist der Wert der erbrachten Leistung als Bruttowert anzugeben. Es dürfen Angaben wie Umsatzsteuer, Steuerbetrag und Rechnungsbetrag nicht fehlen.
4. Kennzeichnung der Teilrechnungen: Es sollte deutlich gemacht werden, dass es sich bei den Teilrechnungen um Akontorechnungen handelt. Dadurch wird klar, dass am Ende eine Abschlussrechnung folgt.
5. Höhe der Teilrechnungen: Das Gesetz gibt keine Limits für die Höhe der Teilrechnungen vor – es gilt die Vertragsfreiheit. Es sollten jedoch nur angemessene Summen eingefordert werden. In der Praxis haben sich bei größeren Aufträgen 20 bis 30 Prozent der Gesamtsumme häufig bewährt.
6. Abschlussrechnung: Am Ende des Auftrags sind die bereits getätigten Zahlungen mit den offenen Beträgen zu verrechnen. Eine doppelte Überprüfung der Beträge ist empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden.
Eine Trockenbaufirma hat den Auftrag erhalten, ein Restaurant zu renovieren. Aufgrund des Umfangs und der Dauer des Projekts, welches mehrere Monate in Anspruch nimmt, wird eine Akontorechnung vereinbart, um die finanzielle Liquidität während der Bauzeit sicherzustellen. Die Gesamtkosten für den Auftrag belaufen sich auf 50.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Es wird vereinbart, dass zwei Teilrechnungen zu festgelegten Etappenzielen ausgestellt und bezahlt werden. Die erste Teilrechnung in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer wird bei Fertigstellung des ersten Bauabschnitts fällig.
Erste Teilrechnung:
Leistung, netto: 10.000 Euro
Umsatzsteuer, 19 Prozent: 1.900 Euro
Teilrechnungsbetrag, brutto: 11.900 Euro
Die zweite Teilrechnung wurde zur Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts vereinbart.
Zweite Teilrechnung:
Leistung, netto: 13.000 Euro
Umsatzsteuer, 19 Prozent: 2.470 Euro
Teilrechnungsbetrag, brutto: 15.470 Euro
Die Schlussrechnung erfolgt, wenn die Renovierungsarbeiten komplett abgeschlossen sind.
Vereinbarte Leistung, netto: 50.000 Euro
Umsatzsteuer, 19 Prozent: 9.500 Euro
abzüglich 1. Abschlagszahlung, brutto: 11.900 Euro
abzüglich 2. Abschlagszahlung, brutto: 15.470 Euro
Restzahlung: 32.130 Euro