Jedes Mal wenn eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht wird, entsteht gegenüber dem Kunden eine Forderung. In der Regel setzt der Lieferant oder Dienstleister eine Zahlungsfrist fest. Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt laut BGB 30 Tage, obwohl eine Rechnung sofort fällig ist. Der Verkäufer oder Dienstleister hat seine Lieferung oder Leistung schon erbracht, erhält aber sein Geld erst später. Zudem muss er Zahlungseingänge kontrollieren und gegebenenfalls die Forderung anmahnen. Angesichts von Aufwand und Risiko liegt es nahe, über die Möglichkeit nachzudenken, offene Forderungen zu verkaufen.