Forderungsabtretung

Forderungsabtretung: Definition, gesetzliche Regelungen und vieles mehr

Definition – Was ist eine Forderungsabtretung?

Die Forderungsabtretung, die auch als Zession bezeichnet wird, stellt einen Vertrag zwischen einem alten Gläubiger und einem neuen Gläubiger dar. Der bisherige Gläubiger wird als Abtretender, bzw. als Zedent, der neue Gläubiger als Abtretungsempfänger, bzw. als Zessionar, bezeichnet. Bei der Forderungsabtretung überträgt der Zedent die Forderung auf den Zessionar. Als sogenanntes Verfügungsgeschäft unterscheidet sich die Forderungsabtretung von dem Grundgeschäft, das ihr vorausgegangen ist. Der neue Gläubiger tritt an die Stelle des bisherigen Gläubigers und erhält ein Verfügungsrecht über die bestehende Schuld.

Gesetzliche Regelung

Die Forderungsabtretung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 398 ff. BGB geregelt. Dort wird bestimmt, dass die Forderungsabtretung durch einen Vertrag vereinbart wird. Grundlagen einer Forderungsabtretung können folgende Vereinbarungen sein:

  • Kaufvertrag
  • Sicherungsvertrag
  • Schenkung
  • Inkasso
  • sonstige Vereinbarungen

 

Da die Forderungsabtretung rechtlich vom Grundgeschäft unabhängig ist, führen Fehler im Grundgeschäft nicht dazu, dass die Zession ihre Wirkung verliert.

Was gilt für Rechte, die mit einer Forderung zusammenhängen?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB können grundsätzlich alle Formen an Forderungen zusammen mit ihren verbundenen Rechten an einen Zessionar abgetreten werden. So gehen alle Rechte, die mit einer Forderung verbunden sind, bei der Forderungsabtretung auf den Abtretungsempfänger über, wie zum Beispiel:

  • Gesellschaftsrechte
  • Schutzrechte
  • Hypotheken
  • Pfandrechte

Wann ist keine Forderungsabtretung möglich?

Ist die Abtretbarkeit durch Gesetz oder Vertrag ausgeschlossen oder aufgrund der Natur des Schuldverhältnisses nicht möglich, wird eine Forderungsabtretung ausgeschlossen. So ist eine Forderungsabtretung nicht durchführbar, wenn der Inhalt der Leistung, die der Schuld zugrunde liegt, durch die Zession verändert würde. Zum Beispiel können Unterhaltsansprüche ebensowenig abgetreten werden, wie Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers.

 

Beispiele für nicht abtretbare Forderungen

Eine Forderungsabtretung ist durch eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger ausgeschlossen worden. Zum Beispiel schließen Versicherungsverträge sehr häufig die Übertragung von Ansprüchen aus. Die Forderungsabtretung kann nicht erfolgen, weil ihr Inhalt bei der Zession verändert würde. Das trifft insbesondere für Ansprüche auf Dienstleistungen zu. Sind Forderungen unpfändbar, können sie nicht abgetreten werden, wie zum Beispiel Teile des Lohns oder Miet- und Pachtzinsen, die dem Schuldner als Einkunft und zur Unterhaltung des Grundstücks dienen, sowie Werte, die zum Lebensunterhalt des Schuldners notwendig sind.

Welche Form muss die Forderungsabtretung haben?

Wie eine Forderungsabtretung durchzuführen ist, damit sie rechtlich Bestand hat, ist nicht vorgegeben. Ausreichend ist ein formloser Vertrag zwischen Zedent und Zessionar, in den der Schuldner nicht einbezogen wird. Zedent und Zessionar haben keine Verpflichtung gegenüber dem Schuldner, die Forderungsabtretung mitzuteilen.

Was gilt für die Abtretung einer Hypothek?

Für die Forderungsabtretung einer Hypothek muss mit der schriftlich verfassten Abtretungserklärung auch der Hypothekenbrief übergeben werden. Der Zedent hat auf Verlangen des Zessionars die Abtretungserklärung notariell beurkunden zu lassen. An die Stelle einer Abtretungserklärung kann auch ein Eintrag der Abtretung in das Grundbuch treten.

Welche rechtliche Wirkung hat die Forderungsabtretung?

Im Zuge der Forderungsabtretung gehen sämtliche Rechte, die mit der Forderung verbunden sind, auf den neuen Gläubiger über. Macht der Schuldner Einwände hinsichtlich der Forderung gegenüber dem Zedenten geltend, kann er diese auch gegenüber dem Zessionar einwenden.

Was sind die Gegenrechte des Schuldners?

Waren die Einwände zur Zeit der Abtretung der Forderung gegenüber dem ersten Gläubiger begründet, kann der Schuldner diese auch gegenüber dem neuen Gläubiger geltend machen. Hat zum Beispiel der Schuldner eine mangelhafte Ware erhalten, geht dessen Gegenrecht, zum Beispiel in Form von Gewährleistungsansprüchen, auf den neuen Gläubiger über. In diesem Fall muss der Zessionar die Gewährleistungsansprüche des Schuldners befriedigen.

Können Versicherungen abgetreten werden?

Sofern ein Versicherungsvertrag die Rechteübertragung nicht ausschließt, kann eine Forderungsabtretung durchgeführt werden. Mit der Abtretung empfängt der Zessionar in diesem Fall alle Rechte des Versicherungsnehmers. Zugleich muss der Schuldner die Versicherungsprämien leisten, während der Versicherungsschein auf den Zessionar übergeht. Mit der Übernahme der Versicherung erhält der Zessionar auch Gestaltungsrechte am Versicherungsinhalt, mit denen er zum Beispiel die Versicherung umwandeln kann. Ist in einer Versicherung jedoch ein Begünstigter benannt, kann die Forderungsabtretung nur mit dessen Zustimmung erfolgen.

Wie ist Arbeitslohn vor Forderungsabtretung geschützt?

Lohnansprüche von Arbeitnehmern sind nur dann vor einer Forderungsabtretung geschützt, solange keine Lohnpfändung erfolgt. Mit Erhalt eines Pfändungstitels kann der Zedent die Rechte an der gepfändeten Summe auf den Zessionar übertragen. Dabei kann jedoch lediglich der pfändbare Teil des Arbeitslohns als Forderungsabtretung auf den Zessionar übergehen. Der unpfändbare Teil bleibt vom Zugriff unberührt.

Welchen Schutz hat der Schuldner in der Forderungsabtretung?

Der Forderungsabtretung ist der Schuldner nicht schutzlos ausgeliefert. Auch er hat Rechte, die ihn vor unzulässigen Nachteilen schützen. Der Gesetzgeber schreibt in § 406 BGB vor, dass der Schuldner ein Recht zur Aufrechnung hat, das mit der Forderungsübertragung auf den neuen Gläubiger übergeht. Hat der Schuldner zum Beispiel gegen den Zedenten eine Forderung, die er mit seiner Schuld aufrechnen kann, so kann er dieselbe Forderung auch gegenüber dem neuen Gläubiger geltend machen und aufrechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass seine Forderung gegenüber dem Zedenten nicht später als die Abtretung entstanden ist. Ist der Schuldner in Unkenntnis über die Forderungsabtretung und zahlt Geld an den Zedenten, gilt diese als dem Zessionar zugeflossen. Der Schuldner muss also nicht zweimal bezahlen. In diesem Fall ist es die Pflicht des Zedenten, die Zahlung an den Zessionar weiterzuleiten. Der Schuldner hat keine Verpflichtung gegenüber dem Zessionar, solange er über die Forderungsabtretung nicht informiert ist. Der Schuldner kann vom Zessionar verlangen, dass ihm ein Nachweis über die Forderungsabtretung ausgehändigt wird. Solange dem Schuldner der Nachweis über die Abtretung nicht vorliegt, darf er die Leistung verweigern. Der neue Gläubiger hat keine rechtliche Handhabe zu einer Kündigung oder Mahnung, solange er den Nachweis über die Abtretung nicht vorlegt. Der Schuldner muss eine eventuelle Kündigung oder Mahnung zurückweisen, um sie unwirksam zu machen. Hat der Zedent jedoch die Übertragung gegenüber dem Schuldner bereits nachgewiesen, ist der Zessionar von der Nachweispflicht entbunden.

Welche Arten von Forderungsabtretung gibt es?

Im Zuge wirtschaftlichen Handelns ergeben sich in der Regel vier Formen der Forderungsabtretung, die weit verbreitet sind:

  • Factoring
  • Sicherungsabtretung
  • Teilabtretung
  • Abtretung künftiger Forderungen

Was ist Factoring?

Das Factoring bezeichnet eine Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens an einen Factor. Dabei werden in der Regel kompakte Pakete aus Forderungen geschnürt, um sie gesammelt dem Factor zu übertragen. Zumeist handelt es sich dabei um Abrechnungen ähnlicher Art gegenüber einer Vielzahl von Kunden. Die Forderungen können aktuell oder auch zukünftig anfallen, wenn die entsprechenden Vereinbarungen mit den Kunden getroffen wurden. Um das Procedere des Forderungsmanagements zu vereinfachen, werden Rechnungen gleichen Inhalts zu Paketen geschnürt, mit Forderungskopien oder Debitorenlisten belegt und an den Factor übergeben. Der Factor zahlt den Gegenwert der übertragenen Forderungen an das Unternehmen aus und zieht von der Summe eine Provision ab. Danach zieht er die Forderung von den Unternehmenskunden ein.

Verschiedene Arten des Factorings

Im Rahmen des Factorings gibt es das sogenannte echte und unechte Factoring.

  • Echtes Factoring
    Beim echten Factoring erfolgt rechtlich ein Forderungskauf mit der Forderungsabtretung. Durch den vertragsrechtlich abgeschlossenen Verkauf übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko der Forderungen, die an ihn abgetreten wurden. Das Ausfallrisiko beim Factoring wird als Delkredererisiko bezeichnet. Um das Delkredererisiko auszugleichen, erhält der Factor nicht allein eine Gebühr für die Dienstleistung des Factorings. Er verlangt zudem eine Delkredere-Provision, die das Risiko abdeckt, dass einer der Schuldner zahlungsunfähig ist.
  • Unechtes Factoring
    Beim unechten Factoring verbleibt das Risiko des Zahlungsausfalls von Forderungen beim Unternehmer. Kann der Factor Forderungen, die an ihn abgetreten wurden, nicht eintreiben, nimmt er deren sogenannte Rückbelastung in Anspruch. Bei der Übernahme der Forderungen hat der Factor die Gesamtsumme des Forderungspakets an das Unternehmen abzüglich seiner Provision ausgezahlt. Mit der Rückbelastung zahlt ihm das Unternehmen alle Forderungen aus, die der Factor nicht eintreiben konnte. Somit ist das unechte Factoring vertragsrechtlich kein abgeschlossener Verkauf, sondern ein Kreditgeschäft. Der Factor gewährt dem Unternehmen einen Kredit in Höhe der Forderungssumme abzüglich seiner Provision. Diejenigen Beträge, die er nicht von den Forderungsschuldnern des Unternehmens eintreiben kann, fordert er vom Unternehmen zurück.

In der Praxis gibt es zahlreiche Zwischenformen des Factorings, die sich zwischen echtem und unechtem Factoring bewegen und deren Ausgestaltung vom Umfang des Delkredererisikos abhängt, das der Factor übernimmt.

Was ist die Sicherungsabtretung?

Die Sicherungsabtretung erfolgt zumeist in der sogenannten stillen Forderungsabtretung und dient der Sicherung von Krediten. Sie bezeichnet eine Abtretung, um die Forderung eines Sicherungsnehmers gegenüber dem Sicherungsgeber abzusichern. Der Sicherungsnehmer nimmt dabei die Stellung eines Gläubigers ein. Bei der Sicherungsabtretung handelt es sich um eine treuhänderische Übertragung. Das bedeutet, dass der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer das Recht an der Forderung unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht keinen Gebrauch zum eigenen Vorteil zu machen. Der Gläubiger erhält damit nur ein bedingtes Zugriffsrecht auf die Forderung. Nur in dem Fall, dass der Sicherungsgeber seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllt, entsteht für diesen ein Zugriffsrecht auf den Gegenstand der Sicherungsabtretung.

Was versteht man unter Teilabtretung?

Sofern eine Forderung teilbar ist, kommt eine teilweise Abtretung in Betracht. Laut § 399 BGB ist die Voraussetzung für eine Teilabtretung, dass die beteiligten Parteien in einem Vertrag eine Abtretung nicht grundsätzlich ausgeschlossen haben. Geldbeträge sind immer teilbar, sodass Forderungen zum Beispiel aus einer Lebensversicherung oder aus einem Kaufvertrag zu einem festgesetzten Teil abgetreten werden können. Ohne eine vertraglich festgelegte Bestimmung sind Teilabtretungen gleichberechtigt. In diesem Fall hat der Schuldner die Möglichkeit zu entscheiden, welchen Teil er vorrangig bedienen will.

Was bedeutet die Abtretung künftiger Forderungen?

Die Forderungsabtretung ist auch für zukünftige Forderungen möglich. Voraussetzung für die Abtretung zukünftiger Forderungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffene Forderung in absehbarer Zeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt entstehen wird. Zudem muss die Forderung auf eine bestimmte Ursache in Form einer Lieferung oder Leistung zurückgehen und somit konkret bezeichnet werden. Im negativen Fall entsteht die zukünftige Forderung nicht und die Forderungsabtretung wird nichtig.