Forderungsabtretung

Definition – Was ist eine Forderungsabtretung?

Die Forderungsabtretung, auch Zession genannt, ist ein Vertrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Gläubiger. Der bisherige Gläubiger, der als Zedent bezeichnet wird, überträgt dabei seine Forderung an den neuen Gläubiger, den Zessionar. Durch diese Übertragung erlangt der Zessionar das Verfügungsrecht über die bestehende Schuld. Dieses Verfügungsgeschäft unterscheidet sich vom Grundgeschäft, das ihm vorausgeht. Der neue Gläubiger tritt in die Rechte des alten Gläubigers ein und übernimmt dessen Position.

 

Factoring oder Forderungsabtretung?

 

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen an ein Factoring-Unternehmen. In der Praxis wird dies oft als Forderungsverkauf bezeichnet. Juristisch gesehen handelt es sich jedoch ebenfalls um eine Forderungsabtretung. Der Unterschied liegt darin, dass der Forderungsverkauf gezielt auf den Tausch gegen Geld oder eine andere Leistung ausgerichtet ist, während die allgemeine Forderungsabtretung diesen speziellen Austausch nicht voraussetzt.

Gesetzliche Regelung

Die Forderungsabtretung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 398 ff. BGB geregelt. Dort wird bestimmt, dass die Forderungsabtretung durch einen Vertrag vereinbart wird. Da die Forderungsabtretung rechtlich vom Grundgeschäft unabhängig ist, führen Fehler im Grundgeschäft nicht dazu, dass die Zession ihre Wirkung verliert. Grundlagen einer Forderungsabtretung können folgende Vereinbarungen sein:

 

  • Kaufvertrag
  • Sicherungsvertrag
  • Schenkung
  • Inkasso
  • sonstige Vereinbarungen

 

Vier Formen:

Im Zuge wirtschaftlichen Handelns ergeben sich in der Regel vier Formen der Forderungsabtretung, die weit verbreitet sind:

 

  • Factoring
  • Sicherungsabtretung
  • Teilabtretung
  • Abtretung künftiger Forderungen

Verknüpfte Rechte einer Forderung

Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können grundsätzlich alle Forderungen zusammen mit ihren verbundenen Rechten an einen Zessionar abgetreten werden. Dies bedeutet, dass alle Rechte, die mit einer Forderung verknüpft sind, bei der Abtretung auf den neuen Inhaber übergehen. Zu diesen Rechten gehören unter anderem:

 

– Gesellschaftsrechte
– Schutzrechte
– Hypotheken
– Pfandrechte

 

Eine Forderungsabtretung (Zession) ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie durch Gesetz, Vertrag oder aufgrund der Natur des Schuldverhältnisses nicht möglich ist. Konkret bedeutet dies, dass Ansprüche nicht abgetreten werden können, wenn dadurch der Inhalt der Leistung verändert würde, wie beispielsweise bei Unterhalts- oder Urlaubsansprüchen. Häufig wird die Abtretung auch durch Vereinbarungen zwischen Schuldner und Gläubiger, wie etwa in Versicherungsverträgen, ausgeschlossen. Darüber hinaus können Forderungen, die unpfändbar sind, wie bestimmte Lohnbestandteile oder Einnahmen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts oder zur Unterhaltung eines Grundstücks notwendig sind, nicht abgetreten werden.

Welche Form muss die Forderungsabtretung haben?

Die Durchführung einer Forderungsabtretung erfordert keine besondere Form, um rechtlich Bestand zu haben. Ein formloser Vertrag zwischen Zedent und Zessionar ist ausreichend, und der Schuldner muss hierbei nicht einbezogen werden. Zudem besteht keine Verpflichtung seitens Zedent und Zessionar, die Forderungsabtretung dem Schuldner mitzuteilen.

 

Was gilt für die Abtretung einer Hypothek?

 

1. Schriftliche Abtretungserklärung: Die Forderungsabtretung muss schriftlich festgehalten werden.
2. Übergabe des Hypothekenbriefs:  Zusammen mit der Abtretungserklärung muss der Hypothekenbrief übergeben werden.
3. Notarielle Beurkundung: Auf Verlangen des Zessionars hat der Zedent die Abtretungserklärung notariell beurkunden zu lassen.
4. Grundbucheintrag: Anstelle einer schriftlichen Abtretungserklärung kann auch ein Eintrag der Abtretung im Grundbuch erfolgen.

Welche rechtliche Wirkung hat die Forderungsabtretung?

Im Zuge der Forderungsabtretung gehen sämtliche Rechte, die mit der Forderung verbunden sind, auf den neuen Gläubiger über. Wenn der Schuldner Einwände hinsichtlich der Forderung gegenüber dem Zedenten geltend macht, kann er diese auch gegenüber dem Zessionar erheben.

 

Was sind die Gegenrechte des Schuldners?

 

Die Gegenrechte des Schuldners umfassen alle Einwände, die er zum Zeitpunkt der Abtretung der Forderung gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger hatte. Diese Einwände kann er auch gegenüber dem neuen Gläubiger geltend machen. Beispiele für solche Gegenrechte sind:

 

– Gewährleistungsansprüche: Wenn der Schuldner beispielsweise mangelhafte Ware erhalten hat, behält er das Recht, Gewährleistungsansprüche auch gegenüber dem neuen Gläubiger geltend zu machen.

 

– Aufrechnungsrechte: Sollte der Schuldner eigene Forderungen gegen den ursprünglichen Gläubiger haben, kann er diese auch gegen den neuen Gläubiger aufrechnen.

 

In einem konkreten Fall bedeutet dies, dass wenn der Schuldner eine mangelhafte Ware erhalten hat, seine Gewährleistungsansprüche auch gegenüber dem neuen Gläubiger bestehen bleiben. Der Zessionar ist dann verpflichtet, diese Gewährleistungsansprüche des Schuldners zu erfüllen. Dies stellt sicher, dass der Schuldner durch die Abtretung der Forderung keine Nachteile erleidet und seine Rechte vollumfänglich gewahrt bleiben.

Können Versicherungen abgetreten werden?

Sofern ein Versicherungsvertrag die Rechteübertragung nicht ausschließt, kann eine Forderungsabtretung durchgeführt werden. In diesem Fall empfängt der Zessionar alle Rechte des Versicherungsnehmers.

 

Rechte und Pflichten des Zessionars und Schuldners

 

– Rechte des Zessionars: Mit der Abtretung erhält der Zessionar alle Rechte des Versicherungsnehmers, einschließlich der Gestaltungsrechte am Versicherungsvertrag. Dies ermöglicht es ihm beispielsweise, die Versicherung umzuwandeln oder anzupassen.
– Pflichten des Schuldners: Der Schuldner ist verpflichtet, die Versicherungsprämien weiterhin zu leisten, während der Versicherungsschein auf den Zessionar übergeht.

 

Besondere Regelung bei Begünstigten

 

Ist in einer Versicherung ein Begünstigter benannt, kann die Forderungsabtretung nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Dies schützt die Rechte des Begünstigten und stellt sicher, dass seine Ansprüche durch die Abtretung nicht beeinträchtigt werden.

Wie ist Arbeitslohn vor Forderungsabtretung geschützt?

Lohnansprüche von Arbeitnehmern sind grundsätzlich vor einer Forderungsabtretung geschützt, es sei denn, es liegt eine Lohnpfändung vor. Mit Erhalt eines Pfändungstitels kann der Zedent die Rechte an der gepfändeten Summe auf den Zessionar übertragen.

 

Bedingungen und Einschränkungen

 

– Pfändbarer Teil des Arbeitslohns: Nur der pfändbare Teil des Arbeitslohns kann im Rahmen der Forderungsabtretung auf den Zessionar übergehen.
– Unpfändbarer Teil des Arbeitslohns: Der unpfändbare Teil des Arbeitslohns bleibt geschützt und kann nicht abgetreten werden. Dieser Schutz gewährleistet, dass der Arbeitnehmer einen Mindestbetrag für den Lebensunterhalt behält.

Welchen Schutz hat der Schuldner in der Forderungsabtretung?

Bei einer Forderungsabtretung ist der Schuldner nicht schutzlos gestellt. Ihm stehen verschiedene Rechte zu, die verhindern, dass er unzulässig benachteiligt wird. Gemäß § 406 BGB kann der Schuldner seine Aufrechnungsrechte auch gegenüber dem neuen Gläubiger ausüben. Sollte der Schuldner beispielsweise eine Gegenforderung gegen den ursprünglichen Gläubiger (Zedenten) haben, so ist er berechtigt, diese auch gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) geltend zu machen und aufzurechnen. Dabei ist entscheidend, dass die Gegenforderung nicht nach der Abtretung entstanden ist.

Schutz des Schuldners bei unwissentlicher Zahlung nach Forderungsabtretung

Wenn der Schuldner unwissentlich eine Zahlung an den Zedenten leistet, obwohl die Forderung bereits abgetreten wurde, gilt diese Zahlung als an den neuen Gläubiger erbracht. In diesem Fall muss der Schuldner nicht doppelt zahlen, da es die Pflicht des Zedenten ist, die Zahlung an den Zessionar weiterzuleiten. Solange der Schuldner nicht über die Abtretung informiert wurde, besteht für ihn keine Zahlungspflicht gegenüber dem Zessionar.

 

Schuldnerschutz bei Forderungsabtretung: Rechte und Nachweispflichten

Darüber hinaus hat der Schuldner das Recht, vom neuen Gläubiger einen Nachweis über die Abtretung der Forderung zu verlangen. Bis dieser Nachweis erbracht wird, kann der Schuldner die Leistung verweigern. Der neue Gläubiger kann ohne Vorlage des Nachweises keine Kündigung oder Mahnung durchsetzen. Sollte eine solche dennoch erfolgen, muss der Schuldner diese zurückweisen, um ihre Wirksamkeit zu verhindern. Sobald der Zedent jedoch die Abtretung gegenüber dem Schuldner nachgewiesen hat, ist der Zessionar von der Pflicht zur Vorlage eines weiteren Nachweises entbunden.

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Abgrenzung zu Factoring

Factoring bezeichnet die Übertragung von Forderungen eines Unternehmens an einen Factor. Hierbei werden ähnliche Forderungen zu Paketen geschnürt und gesammelt übertragen. Diese Forderungen können aktuell oder zukünftig anfallen, je nach Kundenvereinbarung. Der Factor zahlt den Gegenwert der Forderungen an das Unternehmen, zieht jedoch eine Provision ab. Danach übernimmt der Factor das Inkasso bei den Unternehmenskunden. Diese Methode verbessert die Liquidität des Unternehmens und verringert das Risiko von Zahlungsausfällen, da der Factor das Ausfallrisiko trägt und das Forderungsmanagement übernimmt. Factoring ermöglicht es Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und gleichzeitig ihre finanzielle Stabilität zu stärken.

Was ist die Sicherungsabtretung?

Die Sicherungsabtretung erfolgt meist in Form der stillen Forderungsabtretung und dient der Kreditsicherung. Hierbei tritt der Sicherungsgeber seine Forderung an den Sicherungsnehmer ab, um dessen Ansprüche abzusichern. Der Sicherungsnehmer nimmt die Position eines Gläubigers ein. Bei dieser Abtretung handelt es sich um eine treuhänderische Übertragung. Das bedeutet, der Sicherungsnehmer erhält das Recht an der Forderung unter der Bedingung, es nicht zum eigenen Vorteil zu nutzen. Der Gläubiger hat somit nur ein bedingtes Zugriffsrecht auf die Forderung. Erst wenn der Sicherungsgeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, darf der Sicherungsnehmer auf die abgetretene Forderung zugreifen.

 

Ein Beispiel für eine Sicherungsabtretung ist die Abtretung von Forderungen aus offenen Kundenrechnungen zur Sicherung eines Geschäftskredits. Ein Unternehmen (Sicherungsgeber) benötigt einen Kredit von einer Bank (Sicherungsnehmer) und tritt dafür seine Forderungen aus offenen Rechnungen gegenüber seinen Kunden an die Bank ab.

 

Ablauf des Beispiels der Sicherungsabtretung:

1. Unternehmen beantragt Kredit: Ein Unternehmen benötigt einen Kredit von der Bank, um seine Geschäftstätigkeit zu finanzieren.
2. Sicherungsabtretung: Zur Sicherung des Kredits tritt das Unternehmen seine Forderungen aus offenen Kundenrechnungen an die Bank ab.
3. Treuhänderische Übertragung: Die Bank erhält das Recht an den Forderungen, darf diese jedoch nur nutzen, wenn das Unternehmen seine Kreditverpflichtungen nicht erfüllt.
4. Erfüllung der Verpflichtungen: Solange das Unternehmen seine Kreditverpflichtungen erfüllt, bleibt die Abtretung still und die Kunden des Unternehmens bemerken keinen Unterschied.
5. Zugriffsrecht bei Nichterfüllung: Falls das Unternehmen seine Kreditverpflichtungen nicht einhält, darf die Bank die Forderungen einziehen, um den Kreditbetrag auszugleichen.

Was versteht man unter Teilabtretung?

Sofern eine Forderung teilbar ist, kann sie teilweise abgetreten werden. Gemäß § 399 BGB ist eine Teilabtretung möglich, wenn die beteiligten Parteien in ihrem Vertrag die Abtretung nicht grundsätzlich ausgeschlossen haben. Geldbeträge sind immer teilbar, daher können Forderungen, wie etwa aus einer Lebensversicherung oder einem Kaufvertrag, zu einem festgelegten Teil abgetreten werden.

 

Ohne eine spezielle vertragliche Regelung sind Teilabtretungen gleichberechtigt. In diesem Fall hat der Schuldner die Möglichkeit, zu entscheiden, welchen Teil der Forderung er zuerst bedienen möchte. Dies schafft Flexibilität für den Schuldner und erlaubt es den Gläubigern, ihre Ansprüche entsprechend zu verwalten.

Was bedeutet die Abtretung künftiger Forderungen?

Die Forderungsabtretung ist auch für zukünftige Forderungen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Forderung voraussichtlich in absehbarer Zeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt entsteht. Die zukünftige Forderung muss auf eine konkrete Ursache, wie eine Lieferung oder Leistung, zurückgehen und eindeutig bezeichnet sein. Sollte die zukünftige Forderung jedoch nicht entstehen, wird die Forderungsabtretung nichtig.