Unternehmen benötigen laufend Kapital, um ihre wirtschaftliche Produktion aufrecht zu erhalten. Für die Kapitalbeschaffung bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, zu denen die sogenannte Innenfinanzierung gehört.
Die Innenfinanzierung steht der Außenfinanzierung gegenüber und ist eine der zentralen Maßnahmen für die Beschaffung von Kapital. Die beiden Finanzierungsformen unterscheiden sich durch die Herkunft des Kapitals. Bei der Innenfinanzierung greift die Beschaffung von Finanzierungsmitteln auf den betrieblichen Umsatz zurück, ohne Mittel von außen in Anspruch zu nehmen.
Für die Umsetzung der Innenfinanzierung stehen Unternehmen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Die Selbstfinanzierung erfolgt durch die Einbehaltung von Gewinnen, auch als Thesaurierung bezeichnet. Das Unternehmen schüttet erwirtschaftete Gewinne nicht an die Gesellschafter aus, sondern behält sie als Kapital im Unternehmen. Diese Mittel werden dann für Investitionen oder zur Bedienung von Verbindlichkeiten eingesetzt.
Die Unternehmensform bestimmt die Durchführung der Selbstfinanzierung. Personengesellschaften müssen einbehaltene Gewinne nicht gesondert in ihrer Bilanz ausweisen; es reicht, das Konto Kapital entsprechend zu erhöhen. Kapitalgesellschaften hingegen müssen Gewinne in der Bilanz als Gewinnrücklagen ausweisen. Dafür ist die ausdrückliche Zustimmung der Gesellschafter erforderlich.
Auch für die Einbehaltung von Gewinnen kennt die wirtschaftliche Praxis zwei Möglichkeiten. Die Selbstfinanzierung ist möglich durch eine
Die offene Selbstfinanzierung ist durch das Handelsgesetzbuch § 268 HGB und für Aktiengesellschaften durch das Aktiengesetz § 150 AktG geregelt.
Der Gesetzgeber schreibt Kapitalgesellschaften neben der Ausweisung von Gewinnrücklagen in der Bilanz vor, dass die Gewinnthesaurierung in der offenen Selbstfinanzierung durch die Gesellschafter und Geschäftsführer im sogenannten Gewinnverwendungsbeschluss oder Gewinnausschüttungsbeschluss festgelegt werden muss. Die Bilanz von Kapitalgesellschaften stellt die Gewinnrücklagen kumuliert dar. Das bedeutet, dass offene Selbstfinanzierung auch über mehrere Jahre hinweg fortlaufen kann, sodass sich die Gewinnrücklagen nach jedem Wirtschaftsjahr erhöhen. Der Bilanzposten Gewinnrücklagen weist den jeweils aktuellen Stand an Gewinnrücklagen aus, der sich gegebenenfalls über einen langen Zeitraum hinweg aufgebaut hat, um Kapital für höhere Investitionen bereitzustellen.
Personengesellschaften, wie zum Beispiel GmbH oder OHG, die Gewinne einbehalten, um eine offene Selbstfinanzierung bereitzustellen, erhöhen die Kapitalkonten der Gesellschafter zu den vereinbarten Anteilen. Bei Einzelunternehmern wird ebenso das Kapitalkonto des Inhabers entsprechend des Gewinns erhöht.
Die stille Selbstfinanzierung behält Gewinne ein, die nicht offen in der Bilanz ausgewiesen werden, indem sie stille Reserven bildet. Stille Reserven entstehen durch Wertzuwachs, der nicht unmittelbar aktiviert wird, wie zum Beispiel der Restwert eines Firmenwagens, der am Ende seiner Abschreibung noch einen höheren Betrag aufweist, als sein planmäßiger Restwert oder eine betriebliche Immobilie, deren Wert im Laufe der Jahre gestiegen ist. Solange der Firmenwagen oder die Immobilie nicht zum Verkauf kommen, bleibt der Gewinn aus der Wertsteigerung verdeckt. Die Bilanz erfasst zwar den Vermögensgegenstand zum planmäßigen, nicht aber zum tatsächlichen Wert. Erst mit dem Verkauf des Vermögensgegenstands wird die stille Reserve aufgelöst und kommt mit ihrem Realwert zur Dokumentation. Da bis zum Verkauf die stille Reserve jedoch als Wertzuwachs vorhanden ist und trotzdem keine Besteuerung des Vermögenswertes erfolgt, entsteht eine verdeckte Finanzierung.
Die Begriffe Innenfinanzierung, Selbstfinanzierung und Eigenfinanzierung unterscheiden sich in ihrer Bedeutung voneinander.
Rückstellungen sind Geldmittel, die Betriebe für einen späteren Einsatz zurücklegen. Hierfür sparen Unternehmen Geldmittel an, um für zukünftige Anforderungen ausreichend Kapital zur Verfügung zu haben. Rückstellungen decken Risiken ab, die Unternehmen im Zuge ihres wirtschaftlichen Handelns tragen, wie zum Beispiel das Auftreten von Mängeln in Produkten, die Erfordernis von Nachbesserungen oder die Erfüllung von Pflichten der Gewährleistung.
Nur wenn Unternehmen Gewinne erzielen, können sie Rücklagen bilden. Da die Bildung von Rückstellungen in langen Zeiträumen erfolgt, in denen die liquiden Mittel nicht zur Verwendung kommen, steht das Kapital für andere Verwendungen zur Verfügung. Zwar kann das Unternehmen über Rückstellungen kurzfristig verfügen, es muss aber dafür sorgen, dass entnommene Mittel wieder zurückgeführt werden, damit das Geld für den Zweck der Rückstellungen im Bedarfsfall auch vorhanden ist. Da die Bildung von Rückstellungen einen Aufwand darstellen, mindern diese den Unternehmensgewinn und sorgen für eine Senkung der Steuerlast.
Der Gesetzgeber schreibt im Handelsgesetzbuch § 249 HGB Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht vor, Rückstellungen zu bilden. Demnach müssen betroffene Unternehmen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen bilden. Rückstellungen sind zudem zu bilden für Kosten der Instandhaltung und Gewährleistungen. Unternehmen dürfen Rückstellungen nur dann auflösen, wenn die Gründe für die Verpflichtung weggefallen sind.
Viele mittelständische und große Unternehmen zahlen für langjährige Mitarbeiter Pensionen, für die sie im Laufe der Arbeitsjahre Rückstellungen gebildet haben. Scheidet ein Mitarbeiter aus, um in den Ruhestand zu gehen, wird seine Pensionsrückstellung an ihn ausgeschüttet. Für die Bildung von Pensionsrückstellungen schreibt der Gesetzgeber keine Pflicht vor. Besonders langfristige Rückstellungen, wie Pensionsrückstellungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, flexible Finanzierungen vorzunehmen. Die Laufzeit für Pensionsrückstellungen lässt dem Unternehmen ausreichend Zeit, um entnommenes Kapital aus Rückstellungen für kurzfristige Investitionen rechtzeitig wieder aufzufüllen.
Die Finanzierung durch Abschreibungen, auch als Abschreibungsfinanzierung bezeichnet, basiert auf einer buchhalterischen Aufwendung, die nicht real gezahlt wird und dem Unternehmen somit zur Verfügung steht. Laut Steuerrecht werden Vermögensgegenstände, die ein Unternehmen für seinen Betrieb kauft, nicht sofort, sondern über mehrere Jahre hinweg zu gleichen Anteilen abgeschrieben.
Zum Beispiel kann eine Maschine im Wert von 30.000 Euro mit einer Abschreibungsdauer von fünf Jahren jährlich mit 6.000 Euro abgeschrieben werden. Abgesehen vom Kaufjahr führt dies in den Folgejahren zu keinem Kapitalabfluss. Die Abschreibungsbeträge werden zwar als Aufwand verbucht und senken den Gewinn, das Kapital bleibt jedoch im Unternehmen und kann für neue Investitionen genutzt werden, was den Gewinn und die Steuerlast weiter reduziert.
1. Kapitalfreisetzungseffekt: Abschreibungen setzen Kapital frei, da dem Aufwand kein realer Mittelabfluss gegenübersteht. Dieses Kapital steht dem Unternehmen zur freien Verfügung.
2. Kapazitätserweiterungseffekt: Werden die durch Abschreibungen freigesetzten Mittel in die Produktion investiert, erweitert das Unternehmen seine Kapazitäten.
Rationalisierungen verbessern die Effektivität und Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens durch Kostensenkungen bei gleichbleibender oder gesteigerter Produktivität. Diese Maßnahmen müssen an die individuellen Gegebenheiten des Betriebs angepasst werden und erfordern eine präzise Planung sowie Analyse der Unternehmensprozesse. Es ist wichtig, dass die Produktivität nicht durch Einsparungen leidet. Das eingesparte Kapital kann für Investitionen oder Schuldenabbau genutzt werden.
Mögliche Rationalisierungsmaßnahmen sind:
– Minimierung von Ausschüssen: Verbesserung der Produktqualität zur Fehlervermeidung.
– Verringerung von Lagerbeständen: Optimierung der Lagerhaltung zur Vermeidung von Verfall.
– Verbesserung der Produktion: Effizienzsteigerung durch Prozessoptimierung.
– Optimierung der Effizienz: Verbesserte Arbeitsabläufe in allen Abteilungen.
Zur Kapitalfreisetzung nutzt ein Unternehmen eigenes, gebundenes Kapital, etwa in Form von Wertpapieren oder Lagerbeständen.
Verringerung der Kapitalbindung: Unternehmen können Kapital freisetzen, indem sie Zahlungseingänge beschleunigen, zum Beispiel durch verkürzte Zahlungsfristen für Kunden. Lagerbestände können optimiert werden, indem nach einem Abverkauf nur kurzfristig benötigte Vorräte beschafft oder ein Just-in-time-Lieferverfahren eingeführt wird. Leasing statt Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen kann ebenfalls Kapital für Investitionen freihalten. Optimierte betriebliche Abläufe setzen somit gebundenes Kapital für Investitionen frei.
Veräußerung von Anlagevermögen: Der Verkauf von Vermögensgegenständen, auch Desinvestition genannt, ermöglicht die Finanzierung anderer Investitionen oder Verpflichtungen. Der Verkauf von Produktionsmitteln kann jedoch die Produktivität und Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen, weshalb die Folgen im Vorfeld sorgfältig geprüft werden sollten.
Die Vermögensumschichtung, auch Umfinanzierung genannt, wandelt Vermögen aus dem Anlage- oder Umlaufvermögen in Kapital um, das für neue Investitionen genutzt wird. Große Unternehmen besitzen oft ungenutzte Vermögensgegenstände, die keinen Beitrag zur Produktivität leisten. Ihre Verwertung durch Verkauf ist sinnvoll, da die erzielten Mittel die Produktion und Absatz verbessern können. Unternehmen prüfen regelmäßig auf ungenutzte Vermögensgegenstände und veranlassen gegebenenfalls deren Verkauf. Bilanzierende Unternehmen verschieben dabei den Vermögenswert nur in einen anderen Posten, ohne die Höhe des Anlagevermögens zu verändern.
Die Innenfinanzierung bietet für Unternehmen ein hohes Maß an Unabhängigkeit. Mit dieser Finanzierungsart ist der Betrieb nicht auf einen externen Kapitalgeber angewiesen, der über Höhe und Konditionen eines Kredits verfügt oder ein Mitspracherecht in der Unternehmensführung verlangt.
Unternehmen, die eine Innenfinanzierung vornehmen, profitieren von der Eigenständigkeit in ihren Entscheidungen ebenso wie in der Steuerung des Finanzierungsablaufs. Sie können die Termine und weitere Kriterien ihrer Finanzierung nach eigenen Bedürfnissen ausrichten und gestalten.
In der Regel wird eine Innenfinanzierung ohne weiteren finanziellen Aufwand umgesetzt. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren, Provisionen oder Zinsen an.
Eine Innenfinanzierung wird durch das Unternehmen selbst geplant und umgesetzt. Dabei entsteht nur geringer bürokratischer Aufwand.
Nicht jedes Unternehmen verfügt über ausreichende Vermögensgegenstände, die eine Innenfinanzierung in vollem Umfang ermöglichen. Liegt der Kapitalbedarf für eine Investition über dem verfügbaren Vermögenswert, kann eine Innenfinanzierung nicht realisiert werden. Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen können eine Innenfinanzierung in der Regel nicht leisten.
Der Gesetzgeber setzt Unternehmen durch Vorgaben in der Finanzierung aus Gewinnthesaurierung, Abschreibungen oder Rückstellungen Grenzen, die die Möglichkeiten der Innenfinanzierung einschränken und von den Unternehmen genau beachtet werden müssen.
Eine Innenfinanzierung durch Gewinnthesaurierung muss von allen Gesellschaftern mitgetragen und genau vereinbart werden. Im ungünstigen Fall kann es in Gesellschaften zu Differenzen bei der Entscheidungsfindung über Details zur Innenfinanzierung kommen, die ihre Durchführung erschweren oder zum Erliegen bringen.
Der Verkauf von Anlagevermögen zur Innenfinanzierung kann ungünstig sein, wenn eine hohe Wertsteigerung des Vermögensgegenstands zu erwarten ist. Ein Bankkredit könnte günstiger sein, da dessen Kosten (Gebühren, Provision und Zinsen) möglicherweise niedriger sind als die Wertsteigerung des Vermögens bis zur Rückzahlung des Kredits. Der Verkauf würde zu einem Verlust führen, weshalb in solchen Fällen eine externe Finanzierung vorzuziehen ist.