Ohne Fremdkapital können sich nur wenige Unternehmen finanzieren. Das Darlehen ist eine Subkategorie des Kredits und eine von vielen Möglichkeiten, um Liquidität zu erhalten. Betriebe leihen sich gegen Verzinsung Geldmittel für einen definierten Zeitraum. Dieses Geld muss das Unternehmen durch regelmäßige Tilgungsraten zurückzahlen.
Der gesamte Vorgang unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Sie regeln die Beziehung zwischen Darlehensgeber und -nehmer auf juristischer Ebene. Zu finden sind diese Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 488 „Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag“.
Gläubiger müssen nicht unbedingt Banken sein. Auch bei Lieferanten, beim Staat oder bei Privatpersonen können sich Unternehmen Geld leihen. Der Begriff „Gläubiger“ ist gesetzlich definiert. Zu finden ist diese Definition im § 241 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sowohl der Begriff „Darlehen“ als auch der Begriff „Kredit“ für denselben Vorgang verwendet. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen den beiden Bezeichnungen. Danach ist das Darlehen eine Unterform des Kredits; also einer Geldleihe. Jedes Darlehen ist also ein Kredit – aber nicht jeder Kredit ein Darlehen. Weiterhin wird häufig auch nach Länge der Laufzeit differenziert.
Bei einem Ratendarlehen muss das Unternehmen den Kreditbetrag in Raten zurückzahlen, meist monatlich. Die Rate setzt sich in der Regel aus einem konstanten Tilgungsanteil und einem jährlich sinkenden Zinsanteil zusammen. Am Ende der Laufzeit ist das Darlehen vollständig getilgt.
Ein Annuitätendarlehen zeichnet sich durch konstante Rückzahlungsraten aus. In der Regel lassen sich die Zinsen dank einer Zinsbindung über einen bestimmten Zeitraum festschreiben. Dies bietet den Vorteil, dass Unternehmen ihre monatliche Belastung langfristig planen und sich gegen steigende Zinsen absichern können.
Das Fälligkeitsdarlehen ist dadurch charakterisiert, dass der Kreditnehmer die gesamte Schuld erst am Ende der Laufzeit zurückzahlt. Während der Laufzeit müssen nur die Zinsen gezahlt werden.
Bei einem privaten Darlehen leihen sich Unternehmen Gelder von natürlichen Personen, oft Familienmitgliedern oder Freunden.
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