Welche Gesellschaftsform ist für Sie die richtige?

24. Februar 2023

Gründen

Inhaltsübersicht

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      Sie haben eine gute Geschäftsidee und möchten diese gerne selbstständig umsetzen? Dabei steht erst einmal die Wahl im Fokus, ob Sie haupt- oder nebenberuflich starten möchten. Danach gilt es zu entscheiden, ob die Gründung allein oder im Team erfolgen soll. Auch ist die Frage entscheidend, welche Rechtsform für die Gründung die passende für Sie ist.

       

      Wir erleichtern die Entscheidung, indem wir Ihnen in unserem Artikel eine Übersicht über die Gesellschaftsformen geben. Außerdem erläutern wir Ihnen die Faktoren, die für die richtige Wahl der Rechtsform eine Rolle spielen. Die wichtigen Punkte haben wir Ihnen noch einmal in Form einer übersichtlichen Grafik am Ende des Artikels zusammengestellt.

       

      Für die korrekte Wahl der Rechtsform gilt es neun entscheidende Faktoren zu beachten:

      Grundlegende Kennzeichen für Rechtsformen

      Jedes Unternehmen muss in einer gesetzlich regulierten Form auftreten, um geschäftlich aktiv werden zu können. Die Rechtsform eines Unternehmens ist abhängig von mehreren  Kriterien, wie zum Beispiel

      • Entscheidungsbefugnis
      • Haftung
      • Kapital
      • Kosten für die Gründung
      • Steuern und Formalitäten
      • Buchführung

      und weitere.

      Die Gesellschafts-, bzw. Rechtsform eines Unternehmens muss immer dann gewählt werden, wenn eine Gründung erfolgen soll. Aber auch Veränderungen innerhalb eines bereits bestehenden Unternehmens können dazu führen, dass eine andere Gesellschaftsform vorteilhafter wird, als die bislang bestehende. So kann zum Beispiel eine Vergrößerung, Verkleinerung, ein Zusammenschluss oder eine Trennung erfordern, dass ein Unternehmen eine andere Gesellschaftsform annehmen muss.

      Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland?

      Grundsätzlich unterscheiden sich Gesellschaftsformen in zwei Hauptkategorien:

      • Kapitalgesellschaften
      • Personengesellschaften

      Daneben stehen

      • Einzelunternehmen
      • Mischformen
      • weitere Rechtsformen

      Was sind Kapitalgesellschaften?

      Eine Kapitalgesellschaft ist ein Unternehmen, das von mehreren Personen gegründet wird. Der Zweck des Unternehmens dient in der Regel der Erzielung von Gewinn durch geschäftliche Aktivitäten. Eine Kapitalgesellschaft ist eine sogenannte juristische Person und zeichnet sich durch ihre Haftungsbeschränkung aus. Die juristische Person ist vor dem Gesetz rechtlich selbständig und damit Trägerin von Rechten und Pflichten. So können Vereinigungen aus mehreren Personen vor dem Gesetz wie eine einzelne Person behandelt werden. Zum Beispiel kann eine juristische Person Vermögen halten, als Kläger auftreten oder angeklagt werden. Die juristische Person haftet ausschließlich für sich selbst. Für eine Kapitalgesellschaft bedeutet das, dass deren Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften, sondern allein die Gesellschaft als juristische Person zur Haftung herangezogen wird.

      Zu den Kapitalgesellschaften gehören

      • Aktiengesellschaft AG
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
      • Societas Europaea SE

      Aktiengesellschaft AG – Kapitalzufluss durch Anteilseigner

      Die Aktiengesellschaft AG bietet sich für Unternehmen mit großem Kapitalbedarf bei intensiver Wirtschaftlichkeit an. Für die Gründung müssen Unternehmer mindestens 50.000 Euro in die Gesellschaft einlegen. Das Kapital einer AG ist in Aktien zerlegt, die durch Interessenten erworben werden können. Mit dem Erwerb einer Aktie sind die Käufer Mitteilhaber am Grundkapital der AG. Über den Aktienverkauf fließt dem Unternehmen Kapital zu, das es für seine geschäftlichen Aktivitäten einsetzen kann.

      Was ist bei der Gründung einer Aktiengesellschaft AG zu beachten?

      Jede natürliche oder juristische Person, aber auch eine Personengesellschaft kann eine AG gründen. Bei der Gründung legen die Gesellschafter das Stammkapital ein, während ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag die Rechtsverhältnisse festlegen muss. In einer Aktiengesellschaft sind zudem ein Aufsichtsrat und ein Vorstand zu bestimmen. Sobald die AG in das Handelsregister Abteilung B eingetragen ist, können Aktien ausgegeben werden.

      Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH – Haftungsrisiko senken

      Auch die GmbH ist eine sogenannte juristische Person. Das bedeutet, dass nur die GmbH Träger von Pflichten und Rechten ist und nicht ihre Gesellschafter. In der Folge haftet nur die GmbH mit ihren Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten, wohingegen das Vermögen der Gesellschafter nicht zur Haftung herangezogen werden kann.

      Organisation der GmbH – Wie funktioniert die Gesellschaftsform?

      Die Gründung und Organisation einer GmbH ist durch das GmbH-Gesetz GmbHG rechtlich geregelt. Das GmbHG gibt sämtliche Details zur Organisation anhand folgender Kriterien vor:

      • Errichtung der Gesellschaft
      • Rechtsverhältnis zwischen der GmbH und den Gesellschaftern
      • Geschäftsführung und Vertretung der GmbH
      • Änderung im Gesellschaftsvertrag
      • Auflösung der GmbH
      • Vorschriften zu Ordnungs-, Straf- und Bußgeldern

      Für die Gründung einer GmbH setzen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag auf, der Zweck und Inhalt der Gesellschaft, sowie deren Organisation im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben regelt und der von einem Notar zu beurkunden ist. Dabei wird zugleich ein Geschäftsführer bestimmt. Zudem ist für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro auf ein eigens eröffnetes Konto einzuzahlen. Der Gesellschaftsvertrag muss die folgenden Bestimmungen beinhalten:

      • Name der Firma
      • Sitz der Gesellschaft
      • Zweck des Unternehmens
      • Stammkapital
      • Auflistung und Zuweisung der Einlagen
      • Festlegung der Anteile
      • Bestimmung des Geschäftsführers
      • Regelung der Gesellschafterversammlung

      Die GmbH ist zu einer doppelten Buchführung mit Erstellung einer Jahresbilanz sowie zur öffentlich zugänglichen Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet. Die GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden.

      Sonderform Unternehmergesellschaft UG

      Unternehmer, die eine Haftungsbeschränkung möchten, zugleich aber nicht über Kapital in Höhe von 25.000 Euro verfügen, können eine Unternehmergesellschaft UG gründen. So können auch kleine Unternehmen oder Dienstleister von der Haftungsbeschränkung profitieren.

      So funktioniert die Gründung einer UG

      Für die Gründung der UG ist die Einlage von 1,- Euro ausreichend. Die UG kann sowohl von einem Einzelunternehmer als auch von mehreren Personen zusammen gegründet werden. Bei der Gründung erstellen die Gesellschafter einen eigenen Gesellschaftervertrag oder ein sogenanntes Musterprotokoll und bestimmen damit die Gesellschafter, ihre Anteile und einen Geschäftsführer. Zugleich zahlen sie das Stammkapital auf ein Geschäftskonto ein, dessen Höhe die Gründer selbst bestimmen.

      Haftungssicherung durch Erhöhung des Stammkapitals

      Da die UG mit einem niedrigen Stammkapital einsteigen kann, ist sie gesetzlich verpflichtet, ihr Eigenkapital sukzessive zu erhöhen. Während die GmbH ihren gesamten Jahresüberschuss an die Gesellschafter ausschütten kann, muss die UG mindestens 25% des Überschusses als Rücklage einbehalten, um das Stammkapital zu erhöhen. Erst wenn die UG das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat, kann sie die gesamten Überschüsse an die Gesellschafter ausgeben.

      Societas Europaea SE – Europa AG

      Mit der Societas Europaea steht eine internationale Rechtsform zur Verfügung, die innerhalb der Europäischen Union einheitlich gestaltet ist. Diese Gesellschaftsform kommt Unternehmen entgegen, deren Geschäftstätigkeit sich innerhalb der Europäischen Union über verschiedene Länder erstreckt. Für die Gründung der SE ist ein Mindestkapital von 120.000 Euro erforderlich, das in Aktienanteile aufgeteilt wird. Die rechtlichen Regelungen der Societas Europaea sind in der sogenannten SE-Verordnung (EU-Verordnung 2157/2001) vorgegeben. Wer in Deutschland eine Societas Europaea gründet, muss die SE in das deutsche Handelsregister eintragen.

      Was sind Personengesellschaften?

      Personengesellschaften kennzeichnen sich als Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen zu einem Unternehmen, das in der Regel wirtschaftliche Ziele verfolgt. Personengesellschaften haben Rechte und Pflichten, sind jedoch keine eigenständige, juristische Person. Die Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens liegt bei den Gesellschaftern. Personengesellschaften können die folgenden Rechtsformen haben:

      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR
      • Offene Handelsgesellschaft OHG
      • Kommanditgesellschaft KG
      • Partnerschaft
      • Stille Gesellschaft

      Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR – unkompliziertes Team

      Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zeichnet sich durch ihre einfache Gründung aus. Sie setzt sich aus zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen zusammen. Bei der Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag zu erstellen, der die Organisation der Gesellschaft mit Zweck des gemeinsamen, geschäftlichen Handelns regelt. Im Sinne des Handelsgesetzbuches ist die GbR kein Handelsgewerbe, sodass kein Eintrag in das Handelsregister anfällt. Ebenso erfordert der gemeinsame Vertrag keine notarielle Beurkundung. Die GbR ist lediglich beim Gewerbeamt anzumelden.

      Für Verträge und Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter sowohl mit dem Vermögen des Unternehmens, als auch mit ihrem Privatvermögen. Der Gesetzgeber schreibt für die GbR keine Bilanzierungspflicht vor. Eine Einnahmenüberschussrechnung ist für die Steuererklärung ausreichend.

      Überschreitet der Umsatz einer GbR mit Handelsaktivitäten 600.000 Euro oder der Gewinn 60.000 Euro im Jahr, geht die GbR automatisch in eine offene Handelsgesellschaft OHG mit deren Rechten und Pflichten über. Eine GbR, deren gewerbliche Aktivitäten zu den freien Berufen zählen, wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder Ärzte, bleibt unabhängig von Umsatz und Gewinn bilanzbefreit. Die rechtlichen Vorgaben für die GbR finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 705-740 BGB.

      Offene Handelsgesellschaft OHG – vergrößertes Team

      Die offene Handelsgesellschaft OHG ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes.

      Anders als die GmbH oder KG ist für die OHG kein Stammkapital erforderlich. Für die Gründung ist eine Anmeldung im Gewerbeamt sowie ein Eintrag in das Handelsregister ausreichend. Die Organisation der OHG können die Gesellschafter frei gestalten. Für Verträge und Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter uneingeschränkt mit dem Vermögen der Gesellschaft und ihrem Privatvermögen. Die rechtlichen Vorgaben für die OHG finden sich im Handelsgesetzbuch §§ 105-160 HGB und entsprechend der Regelungen für die GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 705 ff BGB. Demnach hat die OHG den Status eines Kaufmanns, der sie zur doppelten Buchführung mit jährlicher Bilanzerstellung und Inventur verpflichtet.

      Partnergesellschaft PartG – freie Berufe im Team

      Die Partnergesellschaft setzt sich aus Gesellschaftern zusammen, die in den sogenannten freien Berufen tätig sind. Zweck der Gesellschaft, die ausschließlich aus natürlichen Personen besteht, ist eine gemeinsame Berufsausübung. Zu den freien Berufen gehören laut § 18 EStG selbständige

      • Wissenschaftliche,
      • Künstlerische,
      • Schriftstellerische,
      • unterrichtende oder
      • erziehende Tätigkeiten.

      Dazu kommen

      • Ärzte
      • Zahnärzte
      • Tierärzte
      • Rechtsanwälte
      • Notare
      • Patentanwälte
      • Ingenieure
      • Architekten
      • Wirtschaftsprüfer
      • Steuerberater
      • Heilpraktiker
      • Krankengymnasten
      • Journalisten

      und viele mehr.

      Der gesetzliche Status der freien Berufe hat zur Folge, dass die Partnergesellschaft PartG kein Handelsgewerbe ist. Daher ist die PartG nicht bilanzpflichtig und benötigt für ihre Steuererklärung lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung. Für die Gründung ist ein einfacher, nicht beurkundeter Gesellschaftsvertrag sowie die Eintragung in ein Partnerschaftsregister erforderlich. Die PartG haftet uneingeschränkt für Verbindlichkeiten und Verträge mit dem Vermögen der Gesellschaft ebenso wie mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Für berufliche Fehler haften die Gesellschafter jedoch einzeln.

      PartG mbB – Partner mit beschränkter Haftung

      Die PartG mbB ist identisch mit der PartG, während sie zusätzlich einen Haftungsschutz bietet. Keiner der Partner haftet für berufliche Fehler, da bei der Gründung eine Berufshaftpflichtversicherung für jeden Gesellschafter abgeschlossen wurde. Im Falle eines Berufsfehlers übernimmt die Versicherung die Haftung.

      Kommanditgesellschaft KG – Gesellschafter-Mix

      Die Kommanditgesellschaft KG besteht aus mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten, die sich zu einer Gesellschaft mit Handelsgewerbe zusammenschließen. Beide Positionen können auch von einer einzigen Person besetzt sein. Die Gesellschafter der KG können sich aus natürlichen und juristischen Personen zusammensetzen. Die KG zeichnet mit Komplementär und Kommanditist zwei Formen der Gesellschafter aus.

      • Der Komplementär
        ist ein sogenannter Vollhafter, das heißt, er haftet sowohl mit dem Vermögen der Gesellschaft, als auch mit seinem Privatvermögen für Verträge und Verbindlichkeiten. Da er das höchste Risiko trägt, obliegt dem Komplementär die Führung des Unternehmens.
      • Der Kommanditist
        ist ein sogenannter Teilhafter, dessen Privatvermögen im Haftungsfall unberührt bleibt. Er haftet lediglich mit seiner Einlage, die er bei der Gründung in die Gesellschaft einbringt und die im Handelsregister eingetragen wird. Er hat keine Befugnisse in der Geschäftsführung und keine Pflicht zur Mitarbeit.

      Für die Errichtung einer KG ist ein Gesellschaftsvertrag zu verfassen, der die innere Organisation des Unternehmens regelt. Bei der Gründung ist die KG in das Handelsregister einzutragen.

      Stille Gesellschaft – unsichtbarer Geldfluss

      Beteiligt sich eine Person finanziell oder in anderer Form an einem Unternehmen, ohne aktiv am Betrieb mitzuwirken, spricht man von der stillen Gesellschaft. Der stille Gesellschafter schließt mit den aktiven Gesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag, der keinen rechtlichen Vorgaben unterliegt. Die stille Gesellschaft dient zur Kapitalerhöhung des Unternehmens ohne die Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit der aktiven Gesellschafter. Die Wirkung der Beteiligung am Betrieb ist nicht nach außen sichtbar. Sie zeigt sich lediglich im Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Da der stille Teilhaber zwar existiert, aber nicht agiert, weist das Handelsgesetzbuch dem Verhältnis zwischen stillem Gesellschafter und Gesellschaft keine Rechtsform zu, wenngleich es dieses durch rechtliche Vorgaben in §§230 – 236 HGB regelt.

      Welche Rechtsform passt für wen? – Ein paar Entscheidungshilfen

      Wir erläutern Ihnen die Faktoren, die für die richtige Wahl der Rechtsform eine Rolle spielen.

      Für die korrekte Wahl der Rechtsform gilt es neun entscheidende Faktoren zu beachten:

      Anzahl der Gründer

      Laut erhobener Statistik  (Quelle: Destatis) gründen die meisten Menschen allein. Die Bezeichnung dafür lautet Kleingewerbe. Die Anmeldung ist sehr unkompliziert und für die Buchhaltung gelten einfache Regeln. Doch der Kleingewerbetreibende steht in persönlicher Haftung.

       

      Auch ist es möglich, dass Einzelpersonen eine GmbH (1-Mann-GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen und die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzen.  Sologründer können sich auch für die Rechtsform eingetragener Kaufmann oder Kauffrau, kurz e. K., entscheiden.

       

      Sollten mehrere Gründer gemeinsam starten wollen, gibt es eine große Auswahl an:

      • Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG oder
      • Kapitalgesellschaften wie GmbH, Limited, UG oder AG.

      Haftungsbegrenzung

      Sie mögen sich jetzt vielleicht denken:   „Bloß keine private Haftung!“, doch das Haftungsthema ist differenzierter zu betrachten. Als ersten Schritt müssen Sie zunächst Ihr Haftungsrisiko identifizieren. Dies ist oft gar nicht so groß wie angenommen. Eine schnelle Übersicht erhalten Sie in unserer Grafik.

      Gründungskapital

      Für Rechtsformen, die keine private Haftung vorsehen, ist auch kein Mindeststartkapital erforderlich. An dieser Stelle sollte jedoch das Eigenkapital als Startkapital angesehen werden.

      Name des Unternehmens

      Wenn Sie Ihr Unternehmen nach einem Wunschnamen benennen möchten, dann müssen Sie eine Kapitalgesellschaft wählen. Alternativ steht Ihnen noch eine OHG oder KG zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Rechtsformen, die im Handelsregister eingetragen werden. Dazu zählt auch der eingetragene Kaufmann als Einzelunternehmen.

       

      Selbstverständlich dürfen Sie mit dem Unternehmensnamen keine bestehenden Markenrechte verletzen. Einige Begriffe dürfen nicht verwendet werden und auch ist das Kürzel der Rechtsform ebenfalls anzuführen. Bei der UG ist auch der Zusatz „haftungsbeschränkt“ zwingend.

       

      Als Kleingewerbetreibender oder mit einer GbR müssen in der Regel Vor- und Familienname in der Bezeichnung angegeben werden.

      Kosten und Dauer der Gründung

      Bei der Gründung eines Unternehmens sollte auch der Kostenfaktor nicht außer Acht gelassen werden. Jedoch sollte dies auch nicht zum entscheidenden Faktor für oder gegen eine bestimmte Rechtsform ernannt werden.

       

      Die Gewerbeanmeldung für Ihr Einzelunternehmen ist schnell erledigt. Danach folgt nur noch die Kommunikation mit dem Finanzamt und Sie erhalten Ihre Steuernummer, damit Sie Rechnungen erstellen können.

       

      Die übrigen Gesellschaftsformen wie GmbH, OHG, UG oder auch KG sind im Hinblick auf den Anmeldeprozess wesentlich umfangreicher. Laut einer Studie des BMWi werden für die Anmeldung einer GmbH oder UG 15 Werktage kalkuliert. Auch fallen zahlreiche weitere Schritte an.

      Buchführung und Steuern

      Hierbei sollte beachtet werden, dass Gesellschaftsformen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, die vereinfachte Regelung in der Buchhaltung anwenden können. Für Rechtsformen, die im Handelsregister eingetragen sind, gelten die doppelte Buchführung und damit ein ausführlicherer Jahresabschluss.

      Publizitätsvorschriften nach der Gründung

      Mit Kapitalgesellschaften (ebenso wie beispielsweise eine GmbH & Co. KG) sind Sie wesentlich transparenter. Sie müssen auch nach dem initialen Eintrag zur Gründung jährlich den Jahresabschluss online in das Unternehmensregister einstellen. Auch sind weitere Meldungen zu Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sowie Gesellschafterwechsel öffentlich zu verkünden.

      Die Suche nach Investoren

      Sollten Sie für Ihr Start-up einen Investor suchen, ist es Pflicht, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Man kann allerdings auch die Rechtsform zu einem späteren Zeitpunkt umwandeln. Alternativ kann auch die Kommanditgesellschaft genutzt werden. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Investoren als Kommanditisten dann zwar kein Haftungsproblem haben, jedoch verfügen Sie in dieser Rolle auch nicht über Mitspracherechte. Hierfür bietet sich die GmbH oder auch die UG an. Sie stellen bessere Gesellschaftsformen für Investoren dar, die häufig auch eine Sperrminorität erwerben wollen.

      Gemeinnützigkeit

      Aktuell liegt das Thema Social Entrepreneurship im Trend. Dadurch haben auch gemeinnützige Gesellschaftsformen an Bedeutung gewonnen. Sollten Gründer gerne das Attribut gemeinnützig im Namen tragen wollen, kann eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder auch gemeinnützige UG  gegründet werden. Des Weiteren ist alternativ eine klassische Vereinsgründung möglich. Allerdings kann ein guter Geschäftszweck auch mit den anderen Rechtsformen umgesetzt und Gewinne beispielsweise gespendet werden.

      Freiberufler

      Zusätzlich sollte das Thema Freiberufler noch einmal kurz erläutert werden. Als Gründer können Sie nicht selbst entscheiden, ob Sie Freiberufler werden oder nicht. Dies wird bedingt durch die Bestimmung, dass nur spezifische Berufsgruppen die Freien Berufe umfassen.

       

      Nur wenn Sie einer solchen Berufsgruppe angehören, können Sie auch den Status Freiberufler nutzen. Mit diesem Status müssen Sie sich lediglich beim Finanzamt anmelden und unterliegen auch nicht der Gewerbesteuer. In einer Partnergesellschaft können sich mehrere Freiberufler zusammenschließen.