5 Tipps gegen Inkasso-Abzocke

14. Februar 2022

Inkasso

Inhaltsübersicht

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      Betrüger lauern heutzutage an jeder Ecke. Sie versuchen mit Abofallen oder Gewinnspielen, den Verbrauchern vermeintliche Verträge unterzujubeln. Auch im Bereich der Inkassounternehmen gibt es schwarze Schafe, die den angeblichen Schuldnern falsche Forderungen oder Mahnungen zusenden. Viele zahlen dann aus Unsicherheit und wollen sich weiteren Ärger ersparen.

      Wir zeigen, woran Sie ein seriöses Inkassounternehmen erkennen und stellen Ihnen zudem fünf Tipps vor, wie Sie sich gegen die Inkasso-Abzocke wehren können.

      Woran erkenne ich ein seriöses Inkassounternehmen?

      Laut §10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), müssen alle Inkassounternehmen über einen Zulassungsbescheid des Präsidenten des Landes- oder Amtsgerichtes verfügen. Dann ist das Unternehmen registriert und darf als Inkassodienstleister tätig werden. Ist ein Inkassodienstleister nicht dort eingetragen, agiert aber trotzdem als solches, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Welche Inkassounternehmen eingetragen sind, kann kostenfrei im Rechtsdienstleistungsregister eingesehen werden.

      Wie kann ich mich gegen Abofallen und unberechtigte Forderungen wehren?

      Zunächst sollten Sie darauf achten, Kostenfallen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Achtung ist geboten, wenn Sie bei vermeintlich kostenfreien Angeboten Ihre komplette Adresse angeben müssen. Lesen Sie in jedem Fall immer das Kleingedruckte und holen Sie sich notfalls Informationen über das Unternehmen ein, von dem Sie ein Schreiben erhalten haben.

      Schreiben des Inkassounternehmens prüfen

      Viele Inkasso-Abzocker, die nicht offiziell als Inkassodienstleister registriert sind, nutzen das Design renommierter Inkassounternehmen. Seien Sie also durchaus misstrauisch, wenn die Angaben und das Logo nicht übereinstimmen und prüfen Sie, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Auch eine Bankverbindung ins Ausland sollte Sie nachdenklich stimmen.

      Sind die Forderungen berechtigt?

      In unserem digitalen Zeitalter ist eine Bestellung im Online-Shop schnell getätigt. Prüfen Sie genau, ob die Forderung des Inkassounternehmens nicht doch rechtens ist. Haben Sie vielleicht tatsächlich Ware bestellt oder irgendwo Ihre Adresse angegeben und einem Kauf zugestimmt? Haben Sie für all Ihre Bestellungen eine Abbuchungsbestätigung erhalten? Vielleicht ist Ihnen ein Zahlendreher bei einer Überweisung unterlaufen.

       

      Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich unbedingt das Unternehmen anschauen, welches das Schreiben an Sie versendet hat. Sofern dies in der Vergangenheit bereits negativ aufgefallen ist, wird es im Internet Informationen dazu geben. Auch die Verbraucherzentrale kann hier behilflich sein.

      Nicht bezahlen!

      Ist die Forderung tatsächlich nicht gerechtfertigt: Bleiben Sie stur und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Zahlungen könnten vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Haben Sie einmal das Geld überwiesen, ist es juristisch gesehen schwer, den Vertrag anzufechten.

      Schriftlichen Widerspruch einlegen

      Wenn Sie ein postalisches Schreiben erhalten, in welchem Sie zu einer ungerechtfertigten Zahlung aufgefordert werden, können Sie dieses zunächst ignorieren. Erst, wenn weitere Mahnungen eintreffen, sollten Sie sich schriftlich dazu äußern und klar machen, dass Sie die Forderung nicht zahlen werden.

       

      Anders sieht es bei Spam-Nachrichten und Mahnungen per E-Mail aus. Hierauf sollten Sie niemals antworten, wenn Sie sicher sind, dass die Forderungen haltlos sind. Der Grund: Bei einer Reaktion auf die E-Mails wissen die Betrüger, dass dieses Postfach in Gebrauch ist und könnten weitere Nachrichten mit schärferen Drohungen oder sogar Viren versenden.

      Keine Angst vor angeblichen Gerichtsverfahren

      Viele Inkasso-Abzocker drohen bereits in den ersten Schreiben mit Gerichtsverfahren, negativen Schufaeinträgen, Strafanzeigen oder dem Gerichtsvollzieher. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Bevor Maßnahmen eingeleitet werden können, muss ein Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliches Urteil vorliegen.

       

      Am besten ist immer, eine Strafanzeige zu erstatten. Gerichtskosten kommen damit auf den Verbraucher nicht zu. Auch, wenn Staatsanwaltschaften diese Fälle selten als höchste Priorität einstufen, setzen Sie damit ein Zeichen.