Der englische Begriff Sale and Lease Back bedeutet im Deutschen „verkaufen und erneut mieten“ und wird auch als Rückmietverkauf bezeichnet. Der Begriff benennt ein finanzielles Instrument, mit dem Unternehmen eine Kapitalerhöhung vornehmen können.
Sale and Lease Back ist ein Verfahren zur Erhöhung der Liquidität, bei dem Unternehmen Vermögenswerte veräußern, um diese danach wieder anzumieten. Diese Methode zur Finanzierung von Unternehmen lässt sich innerhalb kurzer Zeit realisieren und weist eine hohe Flexibilität auf. Teile des Anlagevermögens eines Unternehmens werden dabei an eine Leasing-Gesellschaft verkauft. Die veräußerten Gegenstände werden durch das Unternehmen danach wieder geleast.
Sale and Lease Back ist nicht nur für bestehendes Anlagevermögen realisierbar, sondern auch für bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter.
Der Begriff Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet „mieten“ oder „pachten“. Ein Leasingvertrag entsteht durch Verhandlungen zwischen dem Eigentümer (Leasinggeber) und dem Leasingnehmer. Der Vertrag betrifft die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgegenständen. Während der Vertragslaufzeit überträgt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an der Sache für eine festgelegte Dauer. Der Leasingnehmer kann das Objekt im vereinbarten Rahmen nutzen, ohne es kaufen oder finanzieren zu müssen. Daher dient Leasing als Kreditersatz.
Das Finanzierungsleasing, eine Variante des Sale and Lease Backs, ist eine besondere Form des Leasings, die auf einen Eigentumswechsel abzielt. Nach Ablauf des Leasingvertrags hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, den geleasten Gegenstand zum verbliebenen Restwert zu kaufen.
Das Leasing gilt in der Rechtsprechung als atypischer Mietvertrag, da die Nutzungsüberlassung in beiden Vertragsformen den Vertragsgegenstand stellt. Daher gelten für das Leasing die Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags in §§ 535 ff BGB regeln. Der Unterschied zwischen Leasing- und Mietvertrag besteht hauptsächlich in der Übernahme des Schadens- und Preisrisikos durch den Leasingnehmer. Auch Wartung, Instandsetzung und Gewährleistung der geleasten Sache hat der Leasingnehmer abweichend vom Mieter zu tragen.
Das Finanzierungsleasing ist im Sinne des Kreditwesengesetzes § 1 Abs 1a,10 KWG eine Finanzdienstleistung, die in Deutschland einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb mit entsprechender Erlaubnis erfordert.
Mit Einsatz des Sale and Lease Backs verfolgen Unternehmen das Ziel, sich schnell, unbürokratisch und flexibel Kapital zu verschaffen, um die eigene Liquidität zu erhöhen. Denn trotz der Veräußerung von Anlagevermögen, muss das Unternehmen nicht auf dessen betriebliche Verwendung verzichten. Diese Methode bietet eine optimale wirtschaftliche Lösung durch eine zweifache Nutzung der betroffenen Vermögenswerte, indem diese einerseits in sofort verfügbares Kapital umgewandelt werden und andererseits dem Betrieb zur produktiven Nutzung weiterhin zur Verfügung bleiben.
Der Kaufvertrag bestimmt über die Konditionen für die Übertragung der Eigentumsrechte am Kaufgegenstand. Er enthält die gemeinsamen Vereinbarungen darüber, welches Objekt in welchem Zustand zu welchem Preis ab welchem Zeitpunkt und mit welchen weiteren Bedingungen vom Unternehmen als Verkäufer an die Leasinggesellschaft als Käufer zum Eigentum übergeht. Die Grundsätze des Kaufvertrags sind im Bürgerlichen Gesetzbuch § 433 bis § 479 BGB geregelt. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch angegebenen gesetzlichen Vorgaben sind auch beim Kaufvertrag im Rahmen des Sale and Lease Back zu beachten.
Auch der darauffolgende Leasingvertrag, der im Rahmen von Sale and Lease Back zu vereinbaren ist, entspricht einem regulären Leasingvertrag. Zu diesem gehören grundsätzliche Bestandteile eines Mietvertrags, wie:
Die zusätzlich im Leasingvertrag vereinbarten Kosten werden sofort fällig. Der Leasinggeber verrechnet die zusätzlichen Leasingkosten mit dem Kaufpreis des Gegenstands und vermindert den Netto-Auszahlungsbetrag an den Leasingnehmer entsprechend. In der Folge wird die Höhe der monatlichen Leasingrate auf der bereinigten Berechnungsgrundlage vom Kaufpreis des Gegenstands abzüglich der Sonderzahlung angesetzt und anteilig zur Anzahl der Monate ermittelt.
Die Laufzeit des Leasingvertrags ist abhängig von der Lebensdauer des Vertragsgegenstands. Bei ihrer Festlegung ist die sogenannte 40-90-Regel des Steuerrechts zu berücksichtigen, die über die Nutzungsdauer, die für das Leasing gilt, bestimmt. Demnach muss die Leasinglaufzeit zwischen 40 bis 90 Prozent der normalen Nutzungsdauer eines Gegenstands liegen, um als Leasingvertrag steuerrechtlich anerkannt zu werden. Bei der Ermittlung der anerkannten Leasinglaufzeit ist die normale Nutzungsdauer für den betreffenden Gegenstand den Abschreibungstabellen (Tabellen über Abschreibung für Abnutzung), kurz AfA-Tabellen zu entnehmen.
Vermögenswerte erscheinen in der Bilanz mit einem Buchwert und werden über die Zeit abgeschrieben. Wenn ein Wirtschaftsgut verkauft wird, entsteht ein Gewinn, der über dem Buchwert liegt, da dieser durch die Abschreibung reduziert wurde. Der Umsatz aus dem Verkauf erhöht die Liquidität, da er höher ist als der Reingewinn aus dem Verkauf. Gleichzeitig verringert sich das Anlagevermögen des Unternehmens um den Buchwert des verkauften Anlagegegenstands. Dadurch steigt die Eigenkapitalquote des Unternehmens, während die Bilanzsumme sinkt.
Durch das Leasing entstehen mit den Leasingraten Kosten, die das Unternehmen in Form von Betriebsausgaben belasten. In der Buchung werden die Kosten den Verbindlichkeiten zugeschrieben.
Ergebnis
Im bilanziellen Ergebnis ist das bisherige Anlagegut in einen Leasinggegenstand umgewandelt, der in der Folge nicht mehr bilanziert wird, sondern als Aufwendungen den Betriebsausgaben zugeordnet wird. Die Bilanzsumme wird verringert, während die Eigenkapitalquote erhöht wird.
Für den Gewinn aus dem Verkauf eines Vermögenswertes im Rahmen des Sale and Lease Back, der in der Differenz zwischen dem Abschreibungswert und der Kaufsumme besteht, muss das Unternehmen Steuern bezahlen. Die Aufwendungen für das Leasing, insbesondere die Leasingraten und Bearbeitungsgebühren werden in voller Höhe den Betriebsausgaben zugeschlagen und steuerlich geltend gemacht.
Mit Sale and Lease Back können Unternehmen einen Kapitalzufluss realisieren, der in kurzer Zeit umgesetzt werden kann.
Mit dem kurzfristigen Kapitalzufluss verbessern Unternehmen ihre Liquidität und können Investitionen realisieren.
Unternehmen können die Kosten und den Zeitaufwand einer Kreditaufnahme und eine Neuverschuldung umgehen.
Es verschafft Unternehmen Unabhängigkeit von externen Geldgebern.
Mit Sale and Lease Back steigt die Eigenkapitalquote, die zu einer verbesserten Bonität führt.
Der betroffene Gegenstand wird doppelt genutzt. Einerseits dient er zur Kapitalbeschaffung und andererseits verbleibt er zur Nutzung im Betrieb und dient der Produktivität.
Mit Sale and Lease Back können Unternehmen ihr Kapital ohne Kredit erhöhen und müssen daher keine zusätzlichen Sicherheiten stellen.
Unternehmen wandeln stille Reserven in Kapital um und verringern die Bilanzsumme.
Die Leasingraten können als Betriebsausgaben in voller Höhe geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden.
Je nachdem, unter welchem Druck eine Sanierung erfolgen muss – vielleicht sind hier schon externe Sachwalter mit an den Maßnahmen der Umstrukturierung beteiligt – ist ein großer Vorteil, dass hier schnell Liquidität erzeugt werden kann.
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