Sale & Lease Back

Factoring in der Industrie: Herstellung von Metallerzeugnissen

Der englische Begriff Sale-and-Lease-Back bedeutet im Deutschen „verkaufen und erneut mieten“. Sale-and-Lease-Back wird auch als Rückmietverkauf bezeichnet. Der Begriff benennt ein finanzielles Instrument, mit dem Unternehmen eine Kapitalerhöhung vornehmen können.

Definition

Das Sale-and-Lease-Back ist ein Verfahren zur Erhöhung der Liquidität, bei dem Unternehmen Vermögenswerte veräußern, um diese danach wieder anzumieten. Das Instrument Sale-and-Lease-Back ist eine Methode zur Finanzierung von Unternehmen, die sich innerhalb kurzer Zeit realisieren lässt und eine hohe Flexibilität aufweist. Teile des Anlagevermögens eines Unternehmens werden dabei an eine Leasing-Gesellschaft verkauft. Die veräußerten Gegenstände werden durch das Unternehmen danach wieder geleast. Vermögensgegenstände, die in der Praxis für ein Sale-and-Lease-Back in Frage kommen, können materiell oder immateriell sein, wie zum Beispiel:

  • Immobilien
  • Maschinen
  • Anlagen
  • Firmenwagen
  • Lieferwagen
  • Grundstücke
  • Patente
  • Marken
  • Lizenzen
  • und vieles mehr

 

Sale-and-Lease-Back ist nicht nur für bestehendes Anlagevermögen realisierbar, sondern auch für bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter.

Leasing und Finanzierung im Sale-and-Lease-Back

  • Leasing
    Der Begriff Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet „mieten“ oder „pachten“. Dem Leasing liegt ein Vertrag zugrunde, der durch die Vertragspartner frei verhandelbar ist. Vertragsgegenstand ist die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgegenständen. Vertragsparteien sind der Eigentümer als Leasinggeber und der Leasingsnehmer. Während der Vertragslaufzeit überträgt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an der Sache für eine festgelegte Dauer. Da der Leasingnehmer über das Objekt im festgelegten Rahmen verfügen und es nutzen kann, ohne es kaufen oder finanzieren zu müssen, handelt es sich beim Leasing um einen Kreditersatz.
  • Finanzierung
    Das Finanzierungsleasing ist eine Variante des Sale-and-Lease-Back. Die Finanzierung stellt eine besondere Form des Leasings, das auf einen Eigentumswechsel zustrebt. Dem Leasingnehmer steht nach Ablauf des Leasingvertrags eine Kaufoption offen, sodass er den geleasten Gegenstand zum verbliebenen Restwert kaufen kann.

Gesetzliche Regelung des Sale-and-Lease-Back

Zum Sale-and-Lease-Back findet sich keine explizite gesetzliche Regelung, wenngleich das Bundesfinanzministerium in zahlreichen Schreiben auf das Verfahren eingeht. So zum Beispiel in jeweils einem eigenen Schreiben zum Sale-and-Lease-Back bei Voll- oder Teil-Amortisationsverträgen über bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter oder zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sale-and-Lease-Back sowie von Ausgleichsansprüchen bei Beendigung eines Vertrags zu Sale-and-Lease-Back. Gesetzliche Grundlagen für das Sale-and-Lease-Back bilden demnach Vorgaben zum Leasing und Finanzierungsleasing.

Gesetzliche Regelungen zum Leasing

Das Leasing gilt in der Rechtsprechung als atypischer Mietvertrag, da die Nutzungsüberlassung in beiden Vertragsformen den Vertragsgegenstand stellt. Daher gelten für das Leasing die Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags in §§ 535 ff BGB regeln. Der Unterschied zwischen Leasing- und Mietvertrag besteht hauptsächlich in der Übernahme des Schadens- und Preisrisikos durch den Leasingnehmer. Auch Wartung, Instandsetzung und Gewährleistung der geleasten Sache hat der Leasingnehmer abweichend vom Mieter zu tragen.

Gesetzliche Regelungen zum Finanzierungsleasing

Das Finanzierungsleasing ist im Sinne des Kreditwesengesetzes § 1 Abs 1a,10 KWG eine Finanzdienstleistung, die in Deutschland einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb mit entsprechender Erlaubnis erfordert.

Ziel und Ablauf des Sale-and-Lease-Back

Mit dem Einsatz von Sale-and-Lease-Back verfolgen Unternehmen das Ziel, sich schnell, unbürokratisch und flexibel Kapital zu verschaffen, um die eigene Liquidität zu erhöhen. Trotz der Veräußerung von Anlagevermögen durch Sale-and-Lease-Back muss das Unternehmen nicht auf dessen betriebliche Verwendung verzichten. Das Sale-and-Lease-Back bietet eine optimale wirtschaftliche Lösung durch eine zweifache Nutzung der betroffenen Vermögenswerte, indem diese einerseits in sofort verfügbares Kapital umgewandelt werden und andererseits dem Betrieb zur produktiven Nutzung weiterhin zur Verfügung bleiben.

 

Ablauf des Sale-and-Lease-Back

Um Sale-and-Lease-Back zu realisieren, sind mit Planung und Vertragsverhandlungen zwei Phasen zu durchlaufen:

 

Planung des Sale-and-Lease-Back

Im ersten Schritt sucht ein Unternehmen einen passenden Leasinggeber, an den es einen Vermögenswert verkauft. Hierfür ist im Vorfeld gründliche Recherche erforderlich, um einen Vertragspartner zu finden, der für die eigenen Ansprüche die optimalen Konditionen bietet. Grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung eines Sale-and-Lease-Back ist, dass der angebotene Vermögensgegenstand Eigentum des Unternehmens ist. Vor dem Verkauf ist der aktuelle Wert des angebotenen Gegenstands zu ermitteln und glaubhaft nachzuweisen.

Verträge zum Sale-and-Lease-Back

Um das Sale-and-Lease-Back mit Rechtssicherheit auszustatten, ist mit Kauf- und Leasingvertrag der Abschluss von zwei rechtsverbindlichen Verträgen erforderlich.

 

Kaufvertrag des Sale-and-Lease-Back
Der Kaufvertrag bestimmt über die Konditionen für die Übertragung der Eigentumsrechte am Kaufgegenstand. Er enthält die gemeinsamen Vereinbarungen darüber, welches Objekt in welchem Zustand zu welchem Preis ab welchem Zeitpunkt und mit welchen weiteren Bedingungen vom Unternehmen als Verkäufer an die Leasinggesellschaft als Käufer zum Eigentum übergeht. Die Grundsätze des Kaufvertrags sind im Bürgerlichen Gesetzbuch § 433 bis § 479 BGB geregelt. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch angegebenen gesetzlichen Vorgaben sind auch beim Kaufvertrag im Rahmen des Sale-and-Lease-Back zu beachten.

 

Leasingvertrag des Sale-and-Lease-Back
Auch der darauffolgende Leasingvertrag, der im Rahmen von Sale-and-Lease-Back zu vereinbaren ist, entspricht einem regulären Leasingvertrag. Zu diesem gehören grundsätzliche Bestandteile eines Mietvertrags, wie:

  • Nennung des Leasinggegenstands
  • Höhe der Leasingrate
  • Laufzeit des Vertrags
  • Nebenabreden, wie Gewährleistungen, Wartung zur Werterhaltung
    und weitere

Vereinbarungen über zusätzliche Kosten

  • Sonderzahlung
    In der Regel wird beim Leasing eine Sonderzahlung auf den bei Vertragsabschluss aktuellen Wert des Leasinggegenstands angesetzt. Diese beträgt durchschnittlich zwischen 15-20 Prozent und dient zur Bestimmung der Höhe des Kredits, der durch das Leasing gewährt wird.
  • Bearbeitungsgebühr
    Zur Deckung vom Aufwand des Leasinggebers werden im Leasingvertrag Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1 bis 5 Prozent fällig.
  • Kaution
    Um das Risiko von Zahlungsausfällen abzusichern, enthält ein Leasingvertrag im Rahmen von Sale-and-Lease-Back eine Kaution in Höhe von 2-3 regulären Leasingraten, die bei Abschluss des Vertrags fällig wird.

Die zusätzlich im Leasingvertrag vereinbarten Kosten werden sofort fällig. Der Leasinggeber verrechnet die zusätzlichen Leasingkosten mit dem Kaufpreis des Gegenstands und vermindert den Netto-Auszahlungsbetrag an den Leasingnehmer entsprechend. In der Folge wird die Höhe der monatlichen Leasingrate auf der bereinigten Berechnungsgrundlage vom Kaufpreis des Gegenstands abzüglich der Sonderzahlung angesetzt und anteilig zur Anzahl der Monate ermittelt.

 

Vereinbarungen zur Laufzeit des Leasings

Die Laufzeit des Leasingvertrags ist abhängig von der Lebensdauer des Vertragsgegenstands. Bei ihrer Festlegung ist die sogenannte 40-90-Regel des Steuerrechts zu berücksichtigen, die über die Nutzungsdauer, die für das Leasing gilt, bestimmt. Demnach muss die Leasinglaufzeit zwischen 40 bis 90 Prozent der normalen Nutzungsdauer eines Gegenstands liegen, um als Leasingvertrag steuerrechtlich anerkannt zu werden. Bei der Ermittlung der anerkannten Leasinglaufzeit ist die normale Nutzungsdauer für den betreffenden Gegenstand den Abschreibungstabellen (Tabellen über Abschreibung für Abnutzung), kurz AfA-Tabellen zu entnehmen.

Bilanzielle Behandlung von Sale-and-Lease-Back

 

Behandlung des Verkaufs

Vermögenswerte sind in der Bilanz mit einem Buchwert ausgewiesen und abgeschrieben. Wird ein Wirtschaftsgut verkauft, entsteht ein Gewinn, der über dem Buchwert liegt, da dieser der Abschreibung unterliegt. Der Umsatz durch den Verkauf hebt die Liquidität, da er höher ausfällt als der Reingewinn aus dem Verkauf. Das Anlagevermögen des Unternehmens wird um den Buchwert des Anlagegegenstands vermindert. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens steigt, während die Bilanzsumme absinkt.

 

Behandlung des Leasings
Durch das Leasing entstehen mit den Leasingraten Kosten, die das Unternehmen in Form von Betriebsausgaben belasten. In der Buchung werden die Kosten den Verbindlichkeiten zugeschrieben.

 

Ergebnis

Im bilanziellen Ergebnis ist das bisherige Anlagegut in einen Leasinggegenstand umgewandelt, der in der Folge nicht mehr bilanziert wird, sondern als Aufwendungen den Betriebsausgaben zugeordnet wird. Die Bilanzsumme wird verringert, während die Eigenkapitalquote erhöht wird.

 

Steuerliche Behandlung von Sale-and-Lease-Back

Für den Gewinn aus dem Verkauf eines Vermögenswertes im Rahmen des Sale-and-Lease-Back, der in der Differenz zwischen dem Abschreibungswert und der Kaufsumme besteht, muss das Unternehmen Steuern bezahlen. Die Aufwendungen für das Leasing, insbesondere die Leasingraten und Bearbeitungsgebühren werden in voller Höhe den Betriebsausgaben zugeschlagen und steuerlich geltend gemacht.

Vorteile des Sale-and-Lease-Back

Zu den Vorteilen des Sale-and-Lease-Back zählen:

 

  • Kapitalerhöhung
    Mit dem Sale-and-Lease-Back können Unternehmen einen Kapitalzufluss realisieren, der in kurzer Zeit umgesetzt werden kann.
  • Verbesserung der Liquidität
    Mit dem kurzfristigen Kapitalzufluss verbessern Unternehmen ihre Liquidität und können Investitionen realisieren.
  • Vermeidung von Kreditaufnahme
    Mit Sale-and-Lease-Back können Unternehmen die Kosten und den Zeitaufwand einer Kreditaufnahme und eine Neuverschuldung umgehen.
  • Unabhängigkeit
    Sale-and-Lease-Back verschafft Unternehmen Unabhängigkeit von externen Geldgebern.
  • Verbesserung der Bonität
    Mit Sale-and-Lease-Back steigt die Eigenkapitalquote, die zu einer verbesserten Bonität führt.
  • Doppelnutzung des Wirtschaftsguts
    Der betroffene Gegenstand wird durch Sale-and-Lease-Back doppelt genutzt. Einerseits dient er zur Kapitalbeschaffung und andererseits verbleibt er zur Nutzung im Betrieb und dient der Produktivität.
  • Keine Sicherheiten
    Mit Sale-and-Lease-Back können Unternehmen ihr Kapital ohne Kredit erhöhen und müssen daher keine zusätzlichen Sicherheiten stellen.
  • Bilanz
    Durch Sale-and-Lease-Back wandeln Unternehmen stille Reserven in Kapital um und verringern die Bilanzsumme.
  • Steuervorteile
    Die Leasingraten können als Betriebsausgaben in voller Höhe geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden.

Nachteile

Das Sale-and-Lease-Back hat auch einige Nachteile, die vor der Umsetzung zu berücksichtigen sind.

 

  • Gutachterkosten
    Vor dem Verkauf eines Vermögensgegenstands muss das Unternehmen den aktuellen Wert ermitteln. Abhängig vom Gegenstand muss daher in vielen Fällen ein Gutachter bestellt werden, der den Wert zuverlässig feststellt. Hierfür werden Gebühren fällig, die sich nach dem ermittelten Wert des Gegenstands richten und gegebenenfalls hoch ausfallen können.
  • Laufzeitvereinbarung
    Da der Leasingvertrag eine feste Laufzeit bestimmt, ist das Unternehmen im Sale-and-Lease-Back festgebunden. Verändern sich betriebliche Abläufe, kann die vertragliche Bindung zu einer Einschränkung der Handlungsfähigkeit führen.
  • Risiko
    Auch wirtschaftliche Schwankungen innerhalb des Unternehmens können den Betrieb gefährden. Kommt das Unternehmen mit seinen Leasingzahlungen in Verzug, hat der Leasinggeber das Recht, den Vermögensgegenstand zu verkaufen, sodass dieser dem Unternehmen nicht mehr für die betriebliche Nutzung zur Verfügung steht.

Welche Firmen profitieren von Sale-and-Lease-Back?

Unternehmen, die über Anlagevermögen verfügen können Sale-and-Lease-Back nutzen, um ihre Liquidität zu stabilisieren. Da das Verfahren des Sale-and-Lease-Back unbürokratisch und schnell umgesetzt werden kann, profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von diesem Finanzierungsinstrument. Da der Vermögensgegenstand zur betrieblichen Produktion weiterhin genutzt werden kann, ist in der Regel gewährleistet, dass die monatlichen Leasingraten auch zuverlässig geleistet werden können. Daher ist das Sale-and-Lease-Back insbesondere für das produzierende Gewerbe geeignet, da das Verfahren zum Beispiel Maschinen in sofort verfügbares Kapital überführt und gleichzeitig zur Produktion erhält.

Der Ablauf: Wie funktioniert Sale & Lease Back bei aifinyo?

Je nachdem, unter welchem Druck eine Sanierung erfolgen muss – vielleicht sind hier schon externe Sachwalter mit an den Maßnahmen der Umstrukturierung beteiligt – ist ein großer Vorteil des Sale-and-Lease-Backs, dass hier schnell Liquidität erzeugt werden kann. aifinyo unterstützt als starker Finanzierungspartner Unternehmer, die Ihr Business wieder auf den Erfolgskurs führen möchten.

Sale & Lease Back bei aifinyo funktioniert so:

  1. Der Unternehmer verkauft sein bereits erworbenes Wirtschaftsgut (z.B. Maschinen) an aifinyo.
  2. Wir zahlen das Geld für den Zeitwert des Wirtschaftsgutes sofort aus.
  3. Die Rückführung des Preises erfolgt über monatliche Raten gemäß des Leasingvertrags.

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