Nebenberuflich selbstständig – Das sollten Sie beachten

14. Februar 2022

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Inhaltsübersicht

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      Eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufzubauen erfordert Mut, aber auch Geschick und Organisation. Viele nutzen die Möglichkeit, um ihr monatliches Einkommen aufzustocken oder auch Erfahrungen zu sammeln und sich weiterzuentwickeln.

       

      Doch diese Selbstverwirklichung bringt nicht nur Vorteile mit sich. Ein gewisses Risiko gehört ebenfalls dazu. Freiberufler können dafür jedoch ihr Hobby zum Beruf machen, ihr eigener Chef sein und ihre Geschäftsideen erproben. Oftmals gibt es Förderprogramme oder staatliche Zuschüsse, welche die künftigen Freiberufler in ihrem Vorhaben unterstützen.

      Wie definiert sich eine nebenberufliche Selbstständigkeit?

      Nicht immer ist eine nebenberufliche Tätigkeit auch als solche anerkannt. Bestimmte Voraussetzungen müssen gegeben sein. Wichtigster Punkt ist, dass eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt. Dies muss jedoch nicht zwingend ein Angestelltenverhältnis sein – auch der Studentenstatus ist möglich.

       

      Die Zeit, welche für die Nebentätigkeit aufgewendet wird, sollte nicht mehr als 18 bis 20 Arbeitsstunden pro Woche betragen. Zudem darf das Einkommen aus nebenberuflicher Tätigkeit nicht das Haupteinkommen übersteigen.

       

      Nebentätigkeiten sind nicht sozialabgabenpflichtig. Jedoch muss, wie beim Haupteinkommen auch, Einkommens- und Umsatzsteuer gezahlt werden.

      Welche Rechtsform kann ich wählen?

      Zuerst sollten Sie sich überlegen, ob Ihre nebenberufliche Tätigkeit als freier Beruf oder als Gewerbe einzustufen ist. Zu den freien Berufen zählen, wie in unserem letzten Wochentipp aufgeführt, alle Katalogberufe nach §18 EStG. Ist Ihre Berufsbezeichnung nicht dabei, muss die Tätigkeit als Gewerbe angemeldet werden.

       

      Die Freiberuflichkeit kann formlos an das Finanzamt gemeldet werden. In diesem Fall entfällt die Gewerbesteuer. Bei einer Gewerbeanmeldung ist hingegen das zuständige Gewerbeamt verantwortlich. Doch auch hier gibt es Besonderheiten: Für Einzelunternehmer besteht ein steuerlicher Freibetrag bis zu einem Jahresgewinn von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften, auch wenn sie nebenberuflich betrieben werden, sind immer gewerbesteuerpflichtig. Gewerbetreibender sind Sie, wenn Sie keinen der Katalogberufe oder einen ähnlichen Beruf ausüben. In unserem Blogbeitrag erklären wir, wer Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende ist.

      Muss ich eine Genehmigung meines Arbeitgebers einholen?

      Meist ist im Arbeitsvertrag geregelt, ob und in welchem Ausmaß eine Nebentätigkeit aufgenommen werden kann. In der Regel gibt es kein Verbot, es dürfen jedoch keine Verstöße gegen die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers vorliegen.

       

      Arbeiten für die Konkurrenz können einen Verstoß darstellen, aber auch Müdigkeit am Hauptarbeitsplatz, welche aus der Nebentätigkeit resultiert, ist nicht gern gesehen. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber die nebenberufliche Selbstständigkeit untersagen.

      Was besagt die Kleinunternehmerregelung?

      Mit Anmeldung der Kleinunternehmerregelung wird der Unternehmer von der Mehrwertsteuer und damit auch von der monatlichen Vorsteueranmeldung befreit. Zu beachten ist, dass dann auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer gelistet ist. Die Kleinunternehmerregelung ist bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro möglich, muss aber nicht zwingend angewendet werden. Doch es ergeben sich auch Nachteile daraus. Steuerliche Rückerstattungen, beispielsweise vom Kauf verschiedener Arbeitsmittel, sind nicht möglich.

      Nebenberuflich selbstständig: was passiert mit der Krankenversicherung?

      Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, müssen Sie in der Regel keine zusätzlichen Beiträge bezahlen, wenn Sie eine hauptberufliche Tätigkeit haben und bereits gesetzlich krankenversichert sind. Sie müssen jedoch Ihre selbstständige Tätigkeit bei Ihrer Versicherung melden, weil das Entgelt aus Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit ebenfalls im Versicherungsbeitrag berücksichtigt wird. Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind, können Sie Ihre Versicherung in der Regel auch beibehalten, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind. In diesem Fall ist es auch empfehlenswert, Ihre Versicherung über Ihre Selbstständigkeit zu informieren.