Kleinunternehmerregelung: Was ist das und wer profitiert davon?

Kleinunternehmerregelung: Was ist das und wer profitiert davon?

Buchführung, Umsatzsteuervoranmeldung, komplizierte Steuererklärungen – viele Unternehmer ächzen unter der Last der Bürokratie. Die Kleinunternehmerregelung verspricht Entlastung. Wer davon profitiert und wann es sich lohnt, lesen Sie hier.

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer ist, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro umgesetzt hat und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro umsetzen wird. Hier ist das kleine Wörtchen „voraussichtlich“ besonders wichtig.

 

Wenn der tatsächliche Umsatz nämlich doch – wider Erwarten – die 50.000-Euro-Grenze knackt, dürfen Sie sich in dem betreffenden Jahr weiterhin Kleinunternehmer nennen und von den Vorteilen profitieren. Voraussetzung ist, dass sie dem Finanzamt plausibel erklären können, dass die Höhe Ihres Umsatzes am Anfang des Jahres für Sie nicht absehbar war. Für das darauffolgende Jahr würden Sie allerdings aus der Kleinunternehmerregelung herausfallen.

 

Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden. Der Status ist darüber hinaus auch nicht an bestimmte Rechtsformen geknüpft.

 

Als Kleinunternehmer anmelden dürfen sich:

 

  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen
  • Natürliche Personen

 

Einzige Voraussetzung ist, dass sie die oben genannten Umsatzgrenzen einhalten.

 

Wichtig: Niemand muss sich als Kleinunternehmer anmelden. Viele nutzen aber die Chance, um von den bürokratischen und steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, die mit den Kleinunternehmereigenschaften einhergehen. Ob sich der Status für Ihr Unternehmen lohnt, erfahren Sie hier.

Kleinunternehmerregelung – was bedeutet das?

Die Kleinunternehmerregelung möchte Kleinstunternehmern und Startups das Leben etwas einfacher machen. Der größte Vorteil liegt darin, dass Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Somit entfällt auch die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. Einen großen Batzen an Bürokratie erspart sich der Kleinunternehmer also.

 

Ganz wichtig ist es, dass angemeldete Kleinunternehmer in ihren Rechnungen auch tatsächlich keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer sie dennoch berechnet, bekommt nicht nur Ärger mit dem Kunden, sondern hat jede Menge Bürokratie am Hals – die ja eigentlich umgangen werden sollte. Denn: Die fälschlicherweise berechnete Umsatzsteuer muss ans Finanzamt abgeführt werden. Richtig ist es, in der Rechnung anzugeben, dass nach § 19 UstG keine Umsatzsteuer berechnet werden muss.

Gut zu wissen

 

Wer im Gesetz nachlesen möchte, findet die Kleinunternehmerregelung in
§ 19 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Kleinunternehmerregelung: Für wen lohnt es sich – für wen nicht?

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die Kleinunternehmerregelung nur Vorteile mit sich bringt. Wer berechnet seinen Kunden schon gerne Steuern, wenn er nicht muss. Und weniger Bürokratie klingt auch erstmal gut.

 

Aber aufgepasst: Nicht immer lohnt sich die Kleinunternehmerregelung. Wir klären Sie auf.

 

Die Kleinunternehmerregelung ist meist dann lohnenswert, wenn …

 

  • Sie vor allem private Kunden oder andere Kleinunternehmer als Kunden Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen, was für diesen Kundenstamm sehr attraktiv ist. Denn Sie sind damit günstiger als Mitbewerber. Nehmen wir als Beispiel eine freiberufliche Geigenlehrerin. Sie kann dank der Umsatzsteuerbefreiung einen günstigeren Stundensatz anbieten als beispielsweise die große Musikschule um die Ecke.

 

Die Kleinunternehmerregelung ist häufig nicht lohnenswert, wenn …

 

  • Sie vor allem umsatzsteuerpflichtige Geschäftskunden haben. Diese bekommen die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet. Der Aufschlag ist für sie also nicht so relevant, sie interessieren sich für den Nettopreis. Wenn Sie als Unternehmer nun die gleichen Endpreise wie Ihre Konkurrenten anbieten, aber keine Umsatzsteuer darin enthalten ist, sind Sie am Ende teurer als die anderen – und damit weniger attraktiv.
  • Sie in einer Periode hohe Investitionen haben, also viel Geld ausgeben. Als Kleinunternehmer haben Sie kein Recht auf Vorsteuerabzug. Das bedeutet, Sie bekommen die gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurück.

Tipp für Neugründer und Startups:

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Denn: Ihre Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. Verzichten Sie darauf, wollen aber im darauffolgenden Jahr doch von der Kleinunternehmerregelung profitieren, ist das nicht möglich. Sie müssen dann fünf Jahre warten.

 

Kleinunternehmerregelung anmelden – wie funktioniert das?

Auch Kleinunternehmer benötigen eine eigene Steuernummer und müssen sich deshalb beim Finanzamt aktiv anmelden. Denn: Nur weil keine Umsatzsteuer anfällt, bedeutet das nicht, dass Kleinunternehmer gar keine Steuern zahlen müssen. Besteuert werden Kleinunternehmer über die Einkommensteuer.

 

Als Kleinunternehmer anmelden können Sie sich:

 

  • direkt bei der Gründung Ihres Unternehmens, indem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

 

oder

 

  • frühestens fünf Jahre nach der Gründung Ihres Unternehmens (wenn Sie sich damals gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden haben) durch ein formloses Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Um sich als Kleinunternehmer anzumelden, müssen Sie den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Sie erhalten den Fragebogen von Ihrem Finanzamt oder über das Formularcenter der Finanzverwaltung. Sie können sich auch digital im ELSTER-Portal beim Finanzamt anmelden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie Ihre Umsätze für das laufende und das folgende Jahr schätzen. Außerdem müssen Sie ankreuzen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.

Wichtig zu wissen

 

Auch wenn Sie weniger als 22.000 Euro im Jahr Umsatz machen, müssen Sie sich nicht als Kleinunternehmer anmelden. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, kreuzen Sie im Fragebogen das Feld 124 Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung an.