Buchführung, Umsatzsteuervoranmeldung, komplizierte Steuererklärungen – viele Unternehmer ächzen unter der Last der Bürokratie. Die Kleinunternehmerregelung verspricht Entlastung. Wer davon profitiert und wann es sich lohnt, lesen Sie hier.
Kleinunternehmer ist, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro umgesetzt hat und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro umsetzen wird. Hier ist das kleine Wörtchen „voraussichtlich“ besonders wichtig.
Wenn der tatsächliche Umsatz nämlich doch – wider Erwarten – die 50.000-Euro-Grenze knackt, dürfen Sie sich in dem betreffenden Jahr weiterhin Kleinunternehmer nennen und von den Vorteilen profitieren. Voraussetzung ist, dass sie dem Finanzamt plausibel erklären können, dass die Höhe Ihres Umsatzes am Anfang des Jahres für Sie nicht absehbar war. Für das darauffolgende Jahr würden Sie allerdings aus der Kleinunternehmerregelung herausfallen.
Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden. Der Status ist darüber hinaus auch nicht an bestimmte Rechtsformen geknüpft.
Als Kleinunternehmer anmelden dürfen sich:
Einzige Voraussetzung ist, dass sie die oben genannten Umsatzgrenzen einhalten.
Wichtig: Niemand muss sich als Kleinunternehmer anmelden. Viele nutzen aber die Chance, um von den bürokratischen und steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, die mit den Kleinunternehmereigenschaften einhergehen. Ob sich der Status für Ihr Unternehmen lohnt, erfahren Sie hier.
Die Kleinunternehmerregelung möchte Kleinstunternehmern und Startups das Leben etwas einfacher machen. Der größte Vorteil liegt darin, dass Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Somit entfällt auch die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. Einen großen Batzen an Bürokratie erspart sich der Kleinunternehmer also.
Ganz wichtig ist es, dass angemeldete Kleinunternehmer in ihren Rechnungen auch tatsächlich keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer sie dennoch berechnet, bekommt nicht nur Ärger mit dem Kunden, sondern hat jede Menge Bürokratie am Hals – die ja eigentlich umgangen werden sollte. Denn: Die fälschlicherweise berechnete Umsatzsteuer muss ans Finanzamt abgeführt werden. Richtig ist es, in der Rechnung anzugeben, dass nach § 19 UstG keine Umsatzsteuer berechnet werden muss.
Gut zu wissen
Wer im Gesetz nachlesen möchte, findet die Kleinunternehmerregelung in
§ 19 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die Kleinunternehmerregelung nur Vorteile mit sich bringt. Wer berechnet seinen Kunden schon gerne Steuern, wenn er nicht muss. Und weniger Bürokratie klingt auch erstmal gut.
Aber aufgepasst: Nicht immer lohnt sich die Kleinunternehmerregelung. Wir klären Sie auf.
Die Kleinunternehmerregelung ist meist dann lohnenswert, wenn …
Die Kleinunternehmerregelung ist häufig nicht lohnenswert, wenn …
Tipp für Neugründer und Startups:
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Denn: Ihre Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. Verzichten Sie darauf, wollen aber im darauffolgenden Jahr doch von der Kleinunternehmerregelung profitieren, ist das nicht möglich. Sie müssen dann fünf Jahre warten.
Auch Kleinunternehmer benötigen eine eigene Steuernummer und müssen sich deshalb beim Finanzamt aktiv anmelden. Denn: Nur weil keine Umsatzsteuer anfällt, bedeutet das nicht, dass Kleinunternehmer gar keine Steuern zahlen müssen. Besteuert werden Kleinunternehmer über die Einkommensteuer.
Als Kleinunternehmer anmelden können Sie sich:
oder
Um sich als Kleinunternehmer anzumelden, müssen Sie den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Sie erhalten den Fragebogen von Ihrem Finanzamt oder über das Formularcenter der Finanzverwaltung. Sie können sich auch digital im ELSTER-Portal beim Finanzamt anmelden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie Ihre Umsätze für das laufende und das folgende Jahr schätzen. Außerdem müssen Sie ankreuzen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.
Wichtig zu wissen
Auch wenn Sie weniger als 22.000 Euro im Jahr Umsatz machen, müssen Sie sich nicht als Kleinunternehmer anmelden. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, kreuzen Sie im Fragebogen das Feld 124 Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung an.