Kleinunternehmerregelung

Definition Kleinunternehmerregelung

Betroffen von der Kleinunternehmerregelung, also Kleinunternehmer ist, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro umgesetzt hat und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro umsetzen wird.

 

Sollte der tatsächliche Umsatz doch die 50.000-Euro-Grenze überschreiten, darf sich der Unternehmer in dem betreffenden Jahr weiterhin Kleinunternehmer nennen und von den Vorteilen profitieren. Voraussetzung ist, dass er dem Finanzamt plausibel erklären kann, dass die Höhe des Umsatzes am Anfang des Jahres nicht absehbar war. Für das darauffolgende Jahr fällt er allerdings aus der Kleinunternehmerregelung heraus.

 

Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden. Der Status ist darüber hinaus auch nicht an bestimmte Rechtsformen geknüpft.

 

Als Kleinunternehmer anmelden dürfen sich:

 

  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen
  • Natürliche Personen

 

Wichtig:

Es existiert keine Pflicht zur Anmeldung als Kleinunternehmer. Wer von den bürokratischen und steuerlichen Erleichterungen profitieren möchte, sollte sich jedoch für den Status melden.

Kleinunternehmerregelung – Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmerregelung soll Kleinstunternehmern und Startups unterstützen, etwa durch den Wegfall der Umsatzsteuerausweisung auf Rechnungen. In der Rechnung ist anzugeben, dass nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) keine Umsatzsteuer berechnet werden muss.So entfällt auch die Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt.

 

Umsatzsteuer trotzdem ausweisen?

Angemeldete Kleinunternehmer, die in ihren Rechnungen dennoch Umsatzsteuer ausweisen, riskieren nicht nur Ärger mit dem Kunden, sondern auch zusätzliche Bürokratie. Die fälschlicherweise berechnete Umsatzsteuer muss ans Finanzamt abgeführt werden.

Für und wider der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist vorteilhaft, wenn hauptsächlich private Kunden oder andere Kleinunternehmer bedient werden. Da keine Umsatzsteuer berechnet wird, sind die Preise für diesen Kundenkreis attraktiver.

 

Hingegen ist die Kleinunternehmerregelung oft nachteilig, wenn überwiegend umsatzsteuerpflichtige Geschäftskunden vorhanden sind. Diese erhalten die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet und legen daher Wert auf den Nettopreis. Wenn die gleichen Endpreise wie bei den Konkurrenten angeboten werden, jedoch ohne Umsatzsteuer, erscheinen die Preise letztlich teurer und somit weniger wettbewerbsfähig.

 

Hohe Investitionen:

Auch bei hohen Investitionen kann sich die Kleinunternehmerregelung nachteilig auswirken. Ohne das Recht auf Vorsteuerabzug wird die gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückerstattet, was bei großen Ausgaben zu erheblichen finanziellen Nachteilen führt.

Kleinunternehmerregelung - Anmeldung

Auch Kleinunternehmer benötigen eine eigene Steuernummer und müssen sich beim Finanzamt aktiv anmelden. Die Tatsache, dass keine Umsatzsteuer anfällt, bedeutet nicht, dass keine Steuern gezahlt werden müssen. Kleinunternehmer werden über die Einkommensteuer besteuert.

 

Die Anmeldung als Kleinunternehmer ist möglich:

 

– Direkt bei der Gründung des Unternehmens durch das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung

– Frühestens fünf Jahre nach der Gründung des Unternehmens, falls damals gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden wurde, durch ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt.

 

Der Fragebogen ist beim Finanzamt oder über das Formularcenter der Finanzverwaltung erhältlich. Alternativ ist auch eine digitale Anmeldung über das ELSTER-Portal möglich. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen die Umsätze für das laufende und das folgende Jahr geschätzt werden. Zudem muss angegeben werden, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll.