01. März 2023
Prozesse
Das neue Jahr bringt neue Gesetzesänderungen. In unserem Artikel erfahren Sie, was sich für Freiberufler:innen und Selbstständige ändert.
Der jährliche Grundfreibetrag steigt 2023 auf 10.908 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei.
Der Beitrag, den abgabepflichtige Unternehmen an die Künstlersozialkasse leisten müssen, erhöht sich im Jahr 2023 von 4,2 auf 5,0 Prozent. Diese Abgabe ist oft dann fällig, wenn ein Unternehmen kreative Auftragnehmer:innen (z.B. für Webdesign, Fotografie, Text etc.) beschäftigt – sofern das Volumen im Vorjahr über 450 Euro lag.
Hersteller von Hardware sind verpflichtet, Reparaturinformationen und Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach dem Kauf vorrätig zu haben. Weiterhin sind Hersteller von Software ab sofort dazu verpflichtet, die nötigen Updates für die Konsumenten mindestens fünf Jahre lang anzubieten.
Die neuen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sollen ab Anfang März 2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlasten. Hier können Sie alle Informationen über dieses Thema finden.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht seit dem 13. September 2022 eine Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit. Arbeitgeber:innen sind somit verpflichtet Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter:innen tatsächlich zu erfassen. Die bloße Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems reicht nicht aus. Ob die Erfassung der Arbeitszeit in digitaler oder Papierform erfolgt, bleibt jedem Unternehmen überlassen.
Freiberufler:innen und Selbstständige können im Rahmen der Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage steuerlich absetzen. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag dieses Jahr auf sogar 1.260 Euro steigt. Und das Beste kommt zum Schluss: um diese Pauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen Freiberufler:innen über kein abgrenzbares Arbeitszimmer verfügen.