Was ist ein Darlehen?

Ohne Fremdkapital können sich nur wenige Unternehmen finanzieren. Das Darlehen ist eine Subkategorie des Kredits und eine von vielen Möglichkeiten, um Liquidität zu erhalten. Betriebe leihen sich gegen Verzinsung Geldmittel für einen definierten Zeitraum. Dieses Geld muss das Unternehmen durch regelmäßige Tilgungsraten zurückzahlen.

 

Der gesamte Vorgang unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Sie regeln die Beziehung zwischen Darlehensgeber und -nehmer auf juristischer Ebene. Zu finden sind diese Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 488 „Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag“.

 

Gläubiger müssen nicht unbedingt Banken sein. Auch bei Lieferanten, beim Staat oder bei Privatpersonen können sich Unternehmen Geld leihen. Der Begriff „Gläubiger“ ist gesetzlich definiert. Zu finden ist diese Definition im § 241 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).