Auslandsüberweisung

Was ist eine Auslandsüberweisung?

Eine Auslandsüberweisung bezeichnet einen Finanztransaktionsprozess, bei dem Geldmittel von einem Konto in einem Land auf ein Konto in einem anderen Land überwiesen werden. Dieser Vorgang ermöglicht es Unternehmen und Privatpersonen, Zahlungen über nationale Grenzen hinweg vorzunehmen. Auslandsüberweisungen können für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt werden, einschließlich Handelstransaktionen, Dienstleistungszahlungen, Lizenzgebühren, Gehaltszahlungen für im Ausland arbeitende Mitarbeiter oder internationale Investitionen.

Wie funktioniert eine Überweisung ins Ausland?

Eine Auslandsüberweisung unterscheidet den Versand des Geldes innerhalb und außerhalb des Europäischen Währungsraumes (EWR). Überweisungen innerhalb des EWR sind in der Regel unkompliziert. Geht die Überweisung jedoch in ein Land außerhalb des EWR, gestaltet sich der Prozess etwas komplexer.

 

Für Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird eine gewöhnliche SEPA-Überweisung verwendet, die keine besonderen Anforderungen stellt. Notwendig sind lediglich die üblichen Angaben wie IBAN, BIC und der Name des Empfängers. In der Regel sind solche Überweisungen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro kostenfrei. Banken können jedoch Gebühren erheben, wenn die Überweisung in einer anderen Währung als Euro erfolgt. Üblicherweise trägt der Auftraggeber die Kosten dieser Überweisungen.

 

 

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Welche Länder gehören zur SEPA?

SEPA steht für Single Euro Payments Area. Damit sollte der Zahlungsverkehr innerhalb Europas vereinfacht und vereinheitlicht werden. Zu den SEPA-Ländern gehören die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

 

Das sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Darüber hinaus gehören Island, Norwegen und Liechtenstein zum EWR und sind daher ebenfalls SEPA-Länder. Auch nach dem Austritt aus der EU gehört das Vereinigte Königreich weiter zum SEPA-Raum. Zudem gehören auch die Schweiz, San Marino und Monaco dazu.

 

SEPA-Länder im Überblick

SEPA Mitgliedstaaten für Auslandsüberweisungen

Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums

Die Standard-Variante für Auslandsüberweisungen ist die klassische Überweisung, die von Banken angeboten wird. Viele Banken ermöglichen eine vollständige Online-Abwicklung. Allerdings kann es vorkommen, dass die Überweisung schriftlich auf Papier erfolgen muss, was einen Besuch in der Bankfiliale und das Ausfüllen eines DIN-A4-Formulars erfordert. Solche papierbasierten Überweisungen können mehrere Tage in Anspruch nehmen, während die Bearbeitungszeit für eine Online-Überweisung deutlich kürzer ist. Ob eine Bank Online-Überweisungen ins Ausland unterstützt, muss direkt bei der jeweiligen Bank erfragt werden.

 

Neben dem nicht mehr zeitgemäßen Verfahren fallen bei Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums oft zusätzliche Gebühren an, sogenannte SWIFT-Gebühren. SWIFT steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, eine Gesellschaft in Belgien, die das Telekommunikationsnetz des internationalen Bankwesens betreibt. Teilnehmer des Netzwerks werden durch den Business Identifier Code (BIC), auch SWIFT-Code genannt, identifiziert. Diese Gebühren variieren von Bank zu Bank, betragen jedoch häufig zwischen fünf und zehn Prozent der Überweisungssumme. Beispielsweise würden für eine Überweisung von 1.000 Euro Gebühren zwischen 50 und 100 Euro anfallen.

 

Auf dem Überweisungsformular kann festgelegt werden, wer die Gebühren für die Überweisung ins Ausland trägt. Es gibt drei Optionen zur Entgeltregelung:

 

– OUR (sender pays costs): Der Absender trägt die gesamten Gebühren.
– SHARE (shared costs): Die Kosten werden zwischen Absender und Empfänger geteilt.
– BEN (beneficiary pays costs): Der Empfänger trägt die gesamten Gebühren.

 

Nicht alle Banken bieten diese Auswahlmöglichkeiten an. Fehlt die Option zur Kostenaufteilung, werden die Gebühren standardmäßig zwischen Absender und Empfänger geteilt. Neben den Gebühren sind auch die zugrunde liegenden Wechselkurse zu beachten. Viele Banken nutzen nicht den Durchschnittskurs des Devisenmarktes, sondern bieten eigene Wechselkurse an, die häufig zu Ungunsten des Kunden ausfallen. Daher ist es wichtig, beim Vergleich von Angeboten darauf zu achten, welcher Betrag letztlich beim Empfänger ankommt.

Auslandsüberweisung: Welche Anbieter gibt es?

Banken: Traditionelle Banken bieten umfassende internationale Überweisungsdienste, sind jedoch oft teurer im Vergleich zu spezialisierten Anbietern. Sie sind eine gute Wahl für Kunden, die Wert auf etablierte Finanzinstitutionen legen.

 

Spezialisierte Geldtransferdienste: Unternehmen wie Western Union, MoneyGram und TransferWise bieten spezialisierte Dienste für internationale Überweisungen. Sie sind oft kostengünstiger und schneller als Banken.

 

Digitale Plattformen: Mit dem Aufkommen von Fintechs wie aifinyo haben sich digitale Plattformen und Apps als effiziente und kostengünstige Mittel für internationale Geldtransfers etabliert. Sie bieten oft die besten Wechselkurse und niedrige Gebühren.

 

Als Alternative zu Banken als klassischen Anbietern haben sich gerade in den letzten Jahren am Markt viele Anbieter etabliert, die oftmals auf Auslandsüberweisungen spezialisiert sind und gegenüber traditionellen Banken viele Vorteile bieten. Digitale Geldtransferdienste und Plattformen wie aifinyo sind oftmals deutlich günstiger als Banken, darüber hinaus sind sie in der Ausführung meist nutzerfreundlicher und schlichtweg intuitiver zu handhaben.  Auch nicht zu vernachlässigen ist der Faktor Zeit, denn diese Anbieter sind meist in der Lage, das Geld deutlich schneller zum Empfänger zu bringen – ganz abgesehen davon, dass Anmeldung und Ausführung schnell online durchgeführt werden können.

 

Ein wichtiger Aspekt bei Auslandsüberweisungen ist, sich nicht von niedrigen Gebühren täuschen zu lassen. Anbieter locken oft mit geringen Kosten, setzen jedoch einen unvorteilhaften Wechselkurs an. Dies führt dazu, dass trotz niedriger Gebühren letztlich weniger Geld beim Empfänger ankommt als bei anderen, scheinbar teureren Anbietern. Daher sollte stets der Betrag im Fokus stehen, der tatsächlich beim Begünstigten ankommt. Diese Kennzahl ist entscheidend bei der Auswahl des besten Angebots.

Müssen Auslandsüberweisungen gemeldet werden?

In Deutschland gibt es für den Außenwirtschaftsverkehr gesetzliche Meldepflichten. Diese sind in der § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu finden. Diese Pflichten dienen allerdings in erster Linie zur Erhebung von Statistiken. Die Meldeschwelle liegt derzeit bei 12.500 Euro beziehungsweise dem gleichwertigen Betrag in einer Fremdwährung. Ausgehende oder eingehende Auslandszahlungen über diesem Betrag müssen mit dem Vordruck „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ an die Bundesbank melden. Für gewöhnlich weist der Anbieter beim Ausführen einer solchen Überweisung darauf hin. Es ist wichtig, dieser Pflicht nachzukommen, da ansonsten laut § 19 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ein Bußgeld fällig wird.