Ein Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen einer Bank im internationalen Handel. Die Bank verpflichtet sich, im Auftrag des Käufers eine Zahlung an den Verkäufer zu leisten, wenn bestimmte Dokumente vorgelegt werden, die die Vertragsbedingungen erfüllen. Dadurch erhalten beide Seiten Sicherheit: Der Verkäufer bekommt sein Geld, sobald die Bedingungen erfüllt sind, und der Käufer zahlt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen. Es gibt verschiedene Arten von Akkreditiven, wie unwiderrufliche, bestätigte und übertragbare.
Ein vergleichbarer Vorgang ist im privaten Zahlungsverkehr etwa das Angebot des bekannten Online-Bezahldiensts Paypal. Auch hier erhält der Lieferant ein direktes Zahlungsversprechen.
Bei internationalen Warenlieferungen und deren Bezahlung sind Lieferant und Empfänger immer einem gewissen Risiko ausgesetzt. Für den Käufer besteht das Risiko, dass der Lieferant trotz Zahlung nicht liefert. Für den Verkäufer besteht das Risiko, dass der Käufer nach der Lieferung möglicherweise nicht zahlt. Um diese Unsicherheiten zu verringern, werden im internationalen Handel häufig Akkreditivverfahren eingesetzt.
Für den Importeur bedeutet es, dass er die Ware nur bezahlen muss, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Exporteur erhält die Garantie, dass die Zahlung erfolgt, sobald er alle vertraglichen Vereinbarungen einhält. Beide Parteien profitieren von der Absicherung durch Banken, die das Handelsrisiko minimieren.
Gründe für den Exporteur
– Die Bank gibt ein unabhängiges Zahlungsversprechen ab, das vom Kaufvertrag losgelöst ist.
– Der Exporteur muss die Bonität des Käufers nicht vorab prüfen.
– Bei termingerechter Lieferung und korrekter Dokumentation ist das Abnahmerisiko ausgeschlossen.
– Ein verbleibendes Risiko besteht nur bei Abweichungen oder verspäteter Einreichung der Dokumente.
Gründe für den Käufer
– Die Zahlung erfolgt nur, wenn alle Dokumente exakt und termingerecht vorgelegt werden.
– Dokumente haben höhere Bedeutung als die tatsächliche Warenprüfung.
– Um sicherzugehen, kann eine unabhängige Warenprüfgesellschaft eingeschaltet werden, deren Prüfberichte als Bestandteil des Akkreditivs die Zahlung absichern.
1. Die Beteiligten:
Beim Akkreditiv sind der Exporteur, der Importeur und ihre jeweiligen Hausbanken beteiligt. Optional können unabhängige Gesellschaften zur Warenprüfung eingebunden werden.
2. Der Prozess
– Vereinbarung: Importeur und Exporteur vereinbaren im Kaufvertrag die Nutzung eines Akkreditivs.
– Antrag: Der Importeur stellt einen Akkreditivantrag bei seiner Bank, die dann zur Akkreditivbank wird.
– Prüfung und Vertrag: Die Bank prüft den Antrag und schließt bei positiver Prüfung einen Vertrag mit dem Importeur, der die Verpflichtung zur Zahlung bei Vorlage bestimmter Dokumente beinhaltet.
– Details und Fristen: Das Akkreditiv beschreibt die Ware und listet die benötigten Dokumente sowie Fristen für den Versand und die Vorlage der Dokumente.
– Eröffnung und Abwicklung: Die Bank des Exporteurs bestätigt die Eröffnung des Akkreditivs und kann die Dokumentenabwicklung übernehmen.
– Versand und Zahlung: Der Exporteur verschickt die Ware, reicht die Dokumente bei seiner Bank ein, die nach Prüfung die Zahlung veranlasst und die Dokumente dem Importeur übergibt. Der Importeur kann dann die Ware in Empfang nehmen.
3. Die Kosten
Die Banken erheben Gebühren und Provisionen für das Risiko und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Akkreditiv. Die Kosten variieren meist nach Warenwert. Da beide Parteien vom Akkreditiv profitieren, teilen sie sich in der Regel diese Gebühren. Es lohnt sich, die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen.