Akkreditiv: Was ist das und wie kommt es zum Einsatz?

Ein Akkreditiv ist eine Bezahlungsmethode, die im Im- und Exportgeschäft sowohl dem Lieferanten als auch dem Empfänger von Waren eine größtmögliche Sicherheit verschafft. Aus dem Privaten kennt dieses Prinzip mit vergleichbaren Abläufen wohl fast jeder – gemeint ist der populäre Online-Bezahldienst PayPal. Bei beiden Systemen erhält der Lieferant ein abstraktes, jedoch bedingtes Zahlungsversprechen.

Allgemeines zum Akkreditiv

Im Prozess der internationalen Warenlieferung und deren Bezahlung ist zeitweise entweder der Lieferant oder der Empfänger eigentlich immer einem gewissen Risiko ausgesetzt: für den Käufer, dass der Lieferant trotz Zahlung nicht liefert; für den Verkäufer, dass der Käufer nach Lieferung möglicherweise nicht zahlen kann. Um diese Risiken zu minimieren, werden im internationalen Handel häufig Akkreditivverfahren eingesetzt.

Wie unternehmerischer Misserfolg aufgrund von Liefer- oder Zahlungsausfällen im internationalen Warenhandel mit dem Einsatz von Akkreditiven verhindert werden kann und wie der Ablauf mit Ihrer Bank ist, stellen wir Ihnen hier im Einzelnen dar:

Das Finanzierungsinstrument „Akkreditiv“

Für einen Importeur bedeutet ein Akkreditiv, dass er die Lieferung der Ware nur bezahlen muss, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Exporteuren wird die Zahlung garantiert, wenn sie alle vertraglichen Vereinbarungen einhalten. Das heißt, beide Parteien profitieren grundsätzlich von diesem Vorgehen. Mit diesem Finanzierungsinstrument lässt sich der Handel auch über Landesgrenzen hinweg durch die Beteiligung von Banken absichern.

  • Der Vorteil für den Exporteur

Die Akkreditivbank gibt gegenüber dem Verkäufer ein abstraktes Zahlungsversprechen ab. Diese Zusage gilt vollkommen unabhängig vom eigentlichen Kaufvertrag. Für den Exporteur bedeutet das, er muss vor Geschäftsabschluss nicht aufwendig die Bonität seines Abnehmers in Erfahrung bringen. Hinzu kommt, dass er bei termingerechter Lieferung und Übergabe der Dokumente ein Abnahmerisiko ausschließt. Was bleibt, ist das Dokumentenrisiko im Zusammenhang mit dem Akkreditiv. Weichen die vereinbarten Dokumente nur im Geringsten von der Vereinbarung ab oder sind sie nicht termingerecht eingereicht worden, erlischt die Zahlungsverpflichtung der Akkreditivbank.

  • Der Vorteil für den Käufer

Mit einem Akkreditiv wird die Zahlung ausschließlich geleistet, sofern alle Dokumente inhaltlich und zeitlich exakt wie vereinbart vorgelegt wurden. Dabei kommt den Dokumenten eine höhere Bedeutung zu als einer tatsächlichen Warenprüfung. Das heißt, dem Importeur könnte ein Schaden entstehen, sofern die Ware nicht 1:1 den Beschreibungen in den Dokumenten entspricht. Wer auch hier auf Nummer sicher gehen möchte, dem bleibt die Möglichkeit, eine unabhängige Warenprüfgesellschaft einzusetzen, die die Qualität der Lieferung durch entsprechende Unterlagen belegt. Diese wiederum können als Bestandteil des Akkreditivs vereinbart sein und somit als Voraussetzung für die Zahlung des Akkreditivbetrages gelten.

Das Akkreditiv im Detail

1. Die Beteiligten

Am Prozess des Akkreditivs sind grundsätzlich der Exporteur, der Importeur sowie deren jeweilige Hausbank beteiligt. Optional können unabhängige Gesellschaften zur Warenprüfung eingebunden werden.

 

2. Das Akkreditiv Schritt für Schritt

Zunächst vereinbaren Importeur und Exporteur im Kaufvertrag, das Akkreditiv als Zahlungsmittel zu verwenden. Im Anschluss stellt der Importeur einen Akkreditivantrag bei seinem Kreditinstitut, das zur Akkreditivbank wird. Nach Prüfung und im Rahmen einer entsprechenden Kreditlinie des Importeurs kommt ein Vertrag zwischen ihm und der Hausbank zustande. Aus dieser Vereinbarung entsteht für die Bank die Verpflichtung, eine Zahlung zugunsten des Exporteurs an die Bank im Ausland zu leisten, sobald bestimmte Dokumente übergeben wurden.

Im Akkreditiv wird die Ware detailliert beschrieben und es werden Fristen für den Versand der Ware vom Verlade- bis zum Abladeort sowie zur Vorlage der Dokumente angegeben. Darüber hinaus werden alle Dokumente gelistet, die das Akkreditiv zur Bezahlung voraussetzt.

Randnotiz: Obwohl Akkreditive im Außenhandel Anwendung finden, existiert kein internationaler Standard in Bezug auf die formalen Bedingungen.

Zu den Rahmenbedingungen des eigentlichen Kaufvertrages zählen zudem Art der Ware, Menge und Qualität, Zahlungstermin und -betrag.
Über das eigentliche Akkreditiv hinaus sind weitere Dokumente nötig, um am Ende die Zahlung auszulösen. Diese sind grundsätzlich im Akkreditiv benannt und gewöhnlich handelt es sich unter anderen um Ursprungszeugnis der Ware, Frachtbrief und -rechnung, Zolldokumente, Ladepapiere, Nachweis der tatsächlichen Beladung (Konnossement), Abladebestätigung, Übernahmebestätigung sowie Dokumente der Reederei oder einer Waren­prüfungs­gesell­schaft.

Die Bank des Exporteurs kündigt dem Exporteur die Eröffnung eines Akkreditivs an, sobald sie überprüft hat, dass das Akkreditiv rechtlich und formal korrekt ist. Darüber hinaus kann sie für den Exporteur auch die komplette Abwicklung aller nötigen Dokumente übernehmen.

Nach Abgleich des Akkreditivs mit dem Kaufvertrag durch den Verkäufer kann dieser die Ware guten Gewissens verladen und auf den Weg zum Empfänger schicken. Sobald der Exporteur dann die Frachtdokumente in Händen hält, kann er diese und die übrigen im Akkreditiv vereinbarten Dokumente bei seiner Bank einreichen. Nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit aller Dokumente erfolgt die Zahlung und die Dokumente werden dem Importeur übermittelt. Erst mit diesen Dokumenten kann der Importeur dann die Ware in seinen Besitz übernehmen.

 

3. Die Kosten für ein Akkreditiv

Kreditinstitute lassen sich sowohl ihr Risiko eines Zahlungsausfalls als auch ihre Dienstleistungen für die Dokumentenprüfung und -abwicklung bezahlen. Die aufkommenden Kosten bestehen in der Regel aus Akkreditivgebühren und Provisionen. Meist staffeln sich diese nach Warenwert, das heißt, je höher der Warenwert, desto geringer die anteiligen Kosten. Daher lohnt es immer, die Konditionen verschiedener Kreditinstitute – auch abseits der Hausbank – sorgfältig zu vergleichen.

Da beide Parteien, Käufer wie Verkäufer, vom Einsatz eines Akkreditivs profitieren, ist es üblicher Handelsbrauch, dass sich nach Absprache beide diese Gebühren teilen.

 

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