Erläuterungen der wichtigsten Factoring Vertrags- und Rahmenparameter
1. Factoring Planumsatz
Der Factoring Planumsatz bezeichnet das erwartete Umsatzvolumen, das ein Factoring-Kunde in einem Jahr durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen generieren wird. Er dient u.a. als Grundlage für die Festlegung des Finanzierungsrahmens.
Beispiel: Der Jahresumsatz des Kunden beträgt 1.500.000 EUR. Schnellzahler und/oder internationale Debitoren werden vom Factoring ausgeschlossen. Es ergibt sich ein jährlicher Factoring Planumsatz i.H.v. 1.200.000 EUR.
2. Finanzierungsrahmen (Ankaufrahmen)
Der Finanzierungsrahmen bezeichnet den maximalen Betrag, den ein Factor einem Kunden zur Verfügung stellt, um dessen Forderungen anzukaufen. Es handelt sich um einen Ankaufrahmen, der auf Basis einer Bonitätsprüfung festgelegt wird. Der Kunde kann innerhalb des Ankaufrahmens Forderungen verkaufen und erhält dadurch sofort Liquidität. Der Finanzierungsrahmen ist fortlaufend, d.h. bei Rechnungseinreichung wird dieser ausgeschöpft und bei Zahlungseingang des Debitors wieder freigesetzt.
Beispiel: Die Debitoren zahlen durchschnittlich nach 30 Tagen. Somit ergibt sich bei einem jährlichen Factoring-Planumsatz von 1.200.000 EUR ein fortlaufender Finanzierungsrahmen i.H.v. 100.000 EUR. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsaufschlags wird der Finanzierungsrahmen auf 130.000 EUR festgesetzt.
3. Debitorenkonzentration
Die Debitorenkonzentration bezeichnet den maximalen Betrag, den ein Factor pro Debitor vorfinanziert. Sollte eine Forderung diesen Betrag überschreiten, ist eine Teilfinanzierung möglich. Die Debitorenkonzentration ist fortlaufend, d.h. bei Rechnungseinreichung wird diese ausgeschöpft und bei Zahlungseingang des Debitors wieder freigesetzt.
Beispiel: Bei einem Finanzierungsrahmen von 130.000 EUR ist die maximale Konzentration eines Debitors auf den Betrag von 45.000 EUR begrenzt.
4. Auszahlungsquote
Die Auszahlungsquote beträgt i.d.R. 80 % vom Brutto-Rechnungsbetrag. Sie gibt an, in welchem Verhältnis die finanzierten Forderungen im ersten Schritt ausgezahlt werden.
Beispiel: Die eingereichte Forderung wird nach positiver Prüfung am nächsten Werktag mit 80% vom Brutto-Betrag ausbezahlt, abzüglich Factoringgebühr. Nach Zahlungseingang des Debitors wird der Restbetrag von 20% (Sperrbetrag) frei und wird unter Abzug der Zinsgebühr an den Kunden ausbezahlt.
5. Sperrbetrag
Der Sperrbetrag beträgt 20%, den der Factor einbehält, um eventuelle Risiken (z.B. Abzüge, Mängel, Umsatzsteuerhaftung, etc.) abzudecken. Die Auszahlung an den Kunden erfolgt, sobald der Debitor bezahlt hat.
6. Wie berechnet sich die Factoring-Gebühr?
Die Factoring-Gebühr wird vom Brutto Rechnungsbetrag berechnet und mit der Auszahlung in Abzug gebracht.
Beispiel: Die Forderung beläuft sich auf Brutto 1.000 EUR. Die Auszahlungsquote beträgt 80%. Die Factoring-Gebühr beträgt 1,85% pro Rechnung. Die Factoring-Gebühren belaufen sich auf 18,50 EUR zzgl. USt. und werden direkt von der Auszahlung einbehalten.
7. Wie berechnet sich die Zins-Gebühr?
Die Zins-Gebühr wird taggenau berechnet, abhängig von der Forderungslaufzeit. Als Berechnungsgrundlage dient die Auszahlungsquote. Die Gebühren werden vom freiwerdenden Sperrbetrag abgezogen.
Beispiel: Die Forderung beläuft sich auf Brutto 1.000 EUR. Die Auszahlungsquote beträgt 80%. Die Forderung wird nach 30 Tagen gemäß Zahlungsziel vom Debitor beglichen.
Der Zins basiert auf dem 3-Monats-Euribor (wird monatlich an die Entwicklung angepasst), z.B. 0,35% pro Monat zzgl. Aufschlag i.H.v. 0,42% pro Monat.
Es entstehen Zinsgebühren i.H.v. 6,16 EUR zzgl. USt. (80% von 1.000 EUR = 800 EUR; 800 EUR * 0,77% => 6,16 EUR für die Laufzeit von 30 Tagen).
8. Was versteht man unter der monatlichen Bereitstellungsgebühr?
Die monatliche Bereitstellungsgebühr ist eine Gebühr, die Factoring-Unternehmen erheben, um die Kosten für die für Vorhaltung des Finanzierungsrahmens für den Factoring-Kunden abzudecken. Die Gebühr wird während der Vertragslaufzeit monatlich abgerechnet und ist unabhängig davon, ob der Kunde den Factoringservice nutzt.
9. Wie funktioniert die Prüfung meiner Kunden?
Die Prüfung der Kunden (Debitoren) im Rahmen des Factorings wird auch als Bonitätsprüfung bezeichnet und dient dazu, das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. In der Regel übernimmt das Factoring-Unternehmen die Bonitätsprüfung für die Debitoren. Datengrundlage bilden eigene Zahlungserfahrungen sowie Informationen von Auskunfteien und Warenkreditversicherungen.
10. Wie erfolgt die Rechnungserstellung und der Versand?
Der Factoring-Kunde erstellt wie gewohnt seine Rechnungen und versendet diese an seine Kunden. Die folgenden Anpassungen sind zu beachten: Auf der Rechnung sind der Abtretungsvermerk aufzubringen und die bisherige Bankverbindung ist durch das Factoringkonto zu ersetzen. Der Factoring-Kunde sendet nun die Forderungen nach Rechnungserstellung parallel mittels Online Kundenportal an das Factoring-Unternehmen. Die Rechnungen werden taggleich ausgelesen und verarbeitet.
11. Mindererlösabrechnung
Die Mindererlösabrechnung ist eine Abrechnung, die im Rahmen des Factoring-Verfahrens erstellt wird, wenn der tatsächliche Factoringumsatz um mehr als 10% vom geplanten Factoringumsatz abweicht. Die Berechnung kann jeweils quartalsweise erfolgen.
12. Was ist echtes Factoring (Ausfallschutz)?
Echtes Factoring bezeichnet die Übernahme des Forderungsausfallrisikos durch das Factoring-Unternehmen. Im Gegensatz dazu bleibt beim "unechten Factoring" das Ausfallrisiko beim Factoring-Kunden.
13. Was ist ein Kleinstlimit (unechtes Factoring)?
Das Kleinstlimit gibt die maximale Höhe (5.000 EUR) an, bis zu der Forderungen gegenüber einzelnen Kunden im Factoring angekauft werden können. Bis zu dieser Höhe erfolgt kein Ausfallschutz.
14. Garantieerklärung
Der Mandant garantiert, dass die Forderungen frei von Einreden sowie frei von Rechten und Haftungsansprüchen Dritter sind; insbesondere liegt keine Verpfändung oder anderweitige Abtretung der Forderungen vor.