14. Februar 2022
Prozesse
Nach Aufforderung seitens des Finanzamts muss jeder Freiberufler eine Steuererklärung abgeben. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2018 ist der 31.07. – Sie haben also zwei Monate mehr Zeit als bisher.
Hinweis: Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen wollen, sollten Sie diesen nicht erst kurz vor Ablauf der Frist kontaktieren! Es besteht die Möglichkeit, dass dieser dann keine Zeit mehr hat, Ihre Unterlagen fristgerecht aufzubereiten.
Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, erhält eine „Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung“. Ab jetzt riskieren Sie einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt maximal 25.000 € und entspricht höchstens 10% an der festgesetzten Steuer.
Kommen Sie dieser Erinnerung nicht nach, sendet das Finanzamt danach eine Zwangsgeldandrohung. Wer hier immer noch die Steuererklärung vernachlässigt, erhält einen Schätzbescheid. Das Finanzamt schätzt dann Ihre Besteuerungsgrundlagen.
Der Veranlagungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Steuererklärung gilt für das jeweilige Jahr davor.
Alle Freiberufler müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie folgende Einkünfte übersteigen:
Beachten Sie, dass es sich um Ihre Einkünfte handelt. Einkünfte umfassen all Ihre Einnahmen. Das ist nicht nur Ihr Gewinn. Auch Kapitaleinkünfte außerhalb Ihrer Selbstständigkeit werden berücksichtigt.
Sie bezahlen diesen nach Leistung: Lagern Sie zusätzlich die gesamte Buchhaltung sowie alle ungeordneten Belege an ihn aus, wird es teuer. Kümmert er sich lediglich um die Steuererklärung, kommen Sie im Schnitt mit einem dreistelligen Betrag aus.
Unsere Top 3 Tipps, um auf einen guten Steuerberater zu treffen:
Zu beachten gibt es einiges. Sie diskutieren mit Ihrem Steuerberater folgende Punkte:
Sie halten in Ihrer Buchhaltung idealerweise Ordnung. Dazu sammeln Sie alle Belege, die mit Ihrer Selbstständigkeit zu tun haben chronologisch: Geschäftsessen, Büroartikel und Versicherungsabrechnungen, Geschäftskontoauszüge sollten Sie unbedingt separat lagern.
Vier Wochen nach Eingang der Steuerbescheide haben Sie und Ihr Steuerberater Zeit für deren Überprüfung. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie gegenüber dem Finanzamt schriftlich aufzeigen, wenn Kosten falsch berechnet wurden.