Neuerungen für KMU zum Jahresbeginn 2022

18. Januar 2022

Rechtliches

Inhaltsübersicht

    Inhaltsübersicht

      Abschreibung von Hard- und Software

      Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, gilt eine neue Regelung für Computer-Hard- und Software. Die Finanzverwaltung hat die angenommene Nutzungsdauer permanent auf ein Jahr korrigiert und ermöglicht damit den Sofortabzug der Anschaffungskosten. In dem nach dem 31.12.2020 endenden Wirtschaftsjahr kann darüber hinaus sogar der Restbuchwert von bereits zuvor angeschaffter Hard- und Software des Betriebsvermögens voll abgeschrieben werden.

       

      Arbeitgeberzuschuss auch zu alten Betriebsrentenverträgen obligatorisch

      Seit Langem haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge mittels Gehaltsumwandlung. Seit dem 1. Januar 2022 dürfen sie von ihren Arbeitgebern dafür einen Zuschuss verlangen. Zuletzt galt das nur für Betriebsrenten, die seit 2019 abgeschlossen wurden. Nun sind Arbeitgebende verpflichtet, auch auf Altverträge aus 2018 oder älter mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts dazuzugeben.
      Die neue Regelung mit einer 1-jährigen Nutzungsdauer gilt für alle Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Zudem kann in dem nach dem 31.12.2020 endenden Wirtschaftsjahr der Restbuchwert von bereits zuvor angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens vollends abgeschrieben werden.

      Corona-Boni und Pflichten

      Da die Pandemie immer noch andauert, gelten einige Sonderbestimmungen fort. So können Arbeitgeber Arbeitnehmenden noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus steuerfrei auszahlen. Insgesamt sind dabei vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 bis zu 1.500 Euro Bonus steuerfrei, um mögliche Mehrbelastungen während der Pandemie auszugleichen.

      Zugleich gilt die Homeoffice-Pflicht wie beschlossen zunächst noch bis zum 19. März 2022 weiter. Das bedeutet, dass Angestellten bei Büroarbeiten grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice angeboten werden muss – zumindest, solange nicht zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Und natürlich gelten auch die Hygienemaßnahmen fürs Büro weiter, die vom Arbeitgeber in einem Hygienekonzept definiert sein müssen.

      Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht auch eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis zum Jahresende vor. Denjenigen, die ihren Heimarbeitsplatz am Esstisch oder im eigenen Schlafzimmer untergebracht haben und die somit mangels steuerrechtlich akzeptiertem Arbeitszimmer befürchten, auf Mehrkosten etwa für Strom, Heizung und Internetzugang sitzen zu bleiben, sei Folgendes gesagt: Pro Tag kann man 5 Euro ansetzen, bis zu einer Summe von 600 Euro pro Jahr, denn das Finanzamt erkennt jährlich maximal 120 Tage im Home-office an. Die Pauschale gilt, wenn sie denn verlängert wird, für alle Berufstätigen – egal, ob angestellt oder selbstständig.

      Erhöhung des Mindestlohns

      Der gesetzliche Mindestlohn für Angestellte steigt zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde an. Verschaffen Sie sich rechtzeitig vor der anstehenden Januar-Gehaltsabrechnung einen Überblick über Ihre Minijobber, Aushilfen oder Teilzeitkräfte. Zum 1. Juli 2022 folgt der nächste Schritt, dann steigt der Mindestlohn weiter auf 10,45 Euro – wenn nicht zwischenzeitlich die neue Regierungskoalition wie angekündigt sogar die Erhöhung auf 12 Euro auf den Weg bringt. Damit wird allgemein zum Sommer gerechnet.

      Meldepflicht bei Minijobs

      Für Minijobber sind Tätigkeiten seit jeher auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr limitiert. Als Unternehmer:in mussten Sie sich bislang auf die Angaben der Bewerber:innen verlassen, ob deren Tageskontingent für das aktuelle Jahr womöglich bereits mit zurückliegenden Beschäftigungsverhältnissen ausgeschöpft war. Seit diesem Jahr informiert die Minijob-Zentrale Arbeitgebende darüber, welche Vorbeschäftigungen der von ihm gemeldete Minijobber im Kalenderjahr bereits hatte. Leider wird nur der Zeitraum, nicht die exakte Anzahl der Tage genannt.

      Zudem müssen Unternehmen die Krankenversicherung ihrer Minijobber künftig nachprüfen und offiziell melden. Da Minijobber nicht automatisch über ihre Arbeitgeber:innen krankenversichert sind, sondern sich selbst versichern müssen, sollen mit diesem neuen Vorgehen Schutzlücken verhindert werden.

      Liquidität planen: Quartalszahlungen ans Finanzamt anpassen

      Wichtiger ist sicher ein Punkt, an den wir häufig erinnern: Nicht nur spezifisch für 2022, sondern wie in jedem Jahr gilt es jetzt, die Liquidität einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wenn Sie in diesem Jahr voraussichtlich niedrigere Gewinne erwirtschaften werden als im Vorjahr, dann können Sie die quartalsweise fälligen Vorauszahlungen ans Finanzamt schon jetzt reduzieren. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt, ein formloser Antrag genügt. Weitere Stabilität ermöglicht das Factoring, bei dem ausstehende Forderungen an aifinyo verkauft werden. Wir wandeln diese direkt in liquide Mittel um und überweisen Ihnen den Rechnungsbetrag innerhalb kürzester Zeit. Das Geld klingelt also quasi sofort nach der Rechnungsstellung in der Kasse.

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      Transparenzregister wird zum „Vollregister“

      Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption will die EU mit dem 2017 geschaffenen Transparenzregister zumindest einschränken. Der Zweck des Registers besteht darin, die natürlichen Personen zu benennen, die am Ende juristisch verschachtelter Unternehmensstrukturen stehen. Es geht um Informationen zu den Personen, die in einem Unternehmen maßgeblichen Einfluss haben, das heißt, über mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte verfügen oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben können.

      Seit dem 1. August 2021 müssen sich alle Unternehmen – auch diejenigen die bereits im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind –, also beispielsweise auch GmbHs, ins Transparenzregister eintragen lassen. Allerdings laufen für einzelne Unternehmensformen noch verschiedene Übergangsfristen. Wer die Eintragung versäumt, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 1 Million Euro rechnen.

      Whistleblowing-Hotline: Gesetz im Jahr 2022 erwartet

      Bis zum 17. Dezember 2021 sollte die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, der zufolge Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem installieren müssen. Mitarbeitende und andere Personen sollen auf diesem Wege anonym schwere Rechtsverstöße und unternehmerisches Fehlverhalten melden können.

      Mangels einer Einigung konnte die große Koalition während ihrer letzten Legislaturperiode das so genannte „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) jedoch nicht verabschieden. Die Ampel-Koalition hat zuletzt bekundet, dass die Whistleblowing-Systeme sowohl für Verstöße gegen EU-Recht zuständig sein sollen als auch für Verletzungen von nationalen Regelungen. Das Gesetz wird nun im Laufe dieses Jahres erwartet.

      Andere genießen in den ersten Tagen des neuen Jahres noch ihren Urlaub, Unternehmer:innen nutzen diese oft noch etwas ruhigere Zeit, um sich für die nächsten Monate zu rüsten. Damit der Start ins neue Jahr auch reibungslos klappt, bringen wir hier eine kleine Übersicht, welche Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen besonders wichtig sind – rechtliche oder steuerliche Neuerungen sowie Termine, die man kennen sollte.