Onlineshop gründen – Von der Idee zum Unternehmen

03. April 2023

Inhaltsübersicht

    Inhaltsübersicht

      Für die Vermarktung eines guten Produkts brauchen Unternehmer dank der Internettechnik inzwischen kein Ladengeschäft mehr. Statt des Ladens mit seinen kostenintensiven Anforderungen an Raum, Lage und Betrieb nutzen sie den virtuellen Marktplatz, den ihnen das Internet bereitstellt. Denn die Gründung eines Onlineshops ermöglicht einen vergleichsweise einfachen und risikoarmen Einstieg in die Selbständigkeit. Zudem benötigen Sie keine berufliche Qualifikation oder andere Voraussetzungen, um einen Onlineshop zu gründen. Damit Ihr Geschäft wirtschaftlich erfolgreich wird, lohnt es, sich mit dem Thema E-Commerce gründlich zu beschäftigen, bevor Sie Ihren Onlineshop gründen.

      Was ist ein Onlineshop? – Eine Definition

      Der Handel im Internet wird mit dem englischen Begriff „Electronic Commerce“, bzw. „E-Commerce“ bezeichnet. Das deutsche Synonym für E-Commerce ist als elektronischer Handel oder Onlinehandel bekannt. All diese Begriffe bezeichnen den Handel mit Wirtschaftsgütern, der ausschließlich über das Internet angeboten und abgewickelt wird. Neben Waren bietet der elektronische Markt aber auch Dienstleistungen, Marktplätze oder Onlinebanking. Abhängig von der Zielgruppe unterscheidet man das Angebot an

      • gewerbliche Kunden – Business to Business (B2B)
      • private Kunden – Business to Customer (B2C)

      Eigenständig oder in Partnerschaft – Welche Form ist besser?

      Wie auch stationäre Unternehmen können Unternehmer im E-Commerce ihren eigenen Onlineshop platzieren oder aber auf virtuelle Marktplätze großer Anbieter zurückgreifen, um ihre Waren oder Leistungen anzubieten. Klassische Marktplätze wie Ebay, Amazon oder Etsy stellen ihre Shopsysteme bereit, um Onlinehändlern ihren Markt mitsamt einer bewährten und kundenstarken Infrastruktur zugänglich zu machen. Die Nutzung einer Marktplattform hat den Vorteil, dass Gründer auch ohne Kapitaleinsatz unkompliziert starten können. Sie eröffnen ihren Onlineshop innerhalb der etablierten Plattform, bezahlen für deren Nutzung allerdings bei jedem Verkauf eine Verkaufsbeteiligung in unterschiedlicher Höhe an den Marktplatz. Das führt dazu, dass die Gewinnmarge für den Onlinehändler sehr viel geringer ausfällt, als der Verkauf über den selbst platzierten Onlineshop. Dahingegen erfordert ein selbst platzierter Onlineshop einen höheren Einsatz an Arbeitszeit und Kapital.

      Onlineshop gründen – Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?

      Eine berufliche Qualifikation ist für die Gründung eines Onlineshops nicht nötig. Sie sollten allerdings über kaufmännisches und unternehmerisches Verständnis verfügen, um Ihren Handel zu organisieren und die Voraussetzungen zu erfüllen, die der Gesetzgeber an Gewerbetreibende stellt. Damit Sie Ihr Geschäft zu wirtschaftlichem Erfolg führen, sollten Sie Ihre Produkte gut kennen und mit Ihrem Angebot vertraut sein, um deren Qualität zu sichern. Zudem benötigen Sie ausreichend Erfahrung im E-Commerce, sowie technische Kenntnisse. Und schließlich ist es unbedingt erforderlich, sich bereits im Vorfeld über rechtliche Besonderheiten im Internethandel zu informieren und darauf einzustellen.

      Planung Ihres Onlineshops – Welche Kriterien sind wichtig?

      Bevor Sie mit der Umsetzung eines Onlineshops beginnen, sollten Sie einen gut durchdachten Plan aufstellen, um den Betrieb Ihres Unternehmens von Anfang an zuverlässig zu gewährleisten. Zu den Kriterien für Ihre Planung gehören:

      •  Angebot
        Das Angebot Ihres Onlineshops ist das Herzstück des Unternehmens. Sie sollten nicht nur über gute Kenntnisse verfügen, um Ihr Angebot überzeugend präsentieren und betreuen zu können. Auch die Angebotspalette sollte für den Kunden nachvollziehbar sein. Eine kleine Artikelreihe kann oft nur eine begrenzte Zielgruppe ansprechen, wohingegen eine groß angelegte Artikelvielfalt zu Unübersichtlichkeit beim Kunden ebenso führen kann, wie zu Problemen in der Shop-internen Organisation. Einheitlichkeit innerhalb des Angebots kann Professionalität und Qualität vermitteln, während Unübersichtlichkeit in Onlineshops zu einer Verunsicherung des Kunden führen kann.
      • Marktanalyse
        Bevor Sie Ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen, sollten Sie eine Marktanalyse erstellen. Dabei gilt es, sich über die Stärken und Schwächen Ihrer Mitbewerber zu informieren und Ihre Preise abzugleichen mit den eigenen Preiserwartungen. Im Zuge der Marktanalyse können Sie das eigene Produkt realistisch im Markt einordnen.
      • Alleinstellungsmerkmal
        Bei Ihrer Marktanalyse werden Sie feststellen, dass Sie starke Mitbewerber haben, gegen die Sie sich durchsetzen müssen, um auf dem Markt zu bestehen. Hierfür gilt es, Ihr Unternehmen mit besonderen Stärken auszustatten, über die Ihre Mitbewerber nicht verfügen. Das sogenannte Alleinstellungsmerkmal grenzt Ihren Onlineshop von der Konkurrenz ab und bewegt Kunden dazu, Ihr Angebot zu bevorzugen. Bei Ihrem Alleinstellungsmerkmal sollten Sie darauf achten, Ihre Zielgruppe gezielt anzusprechen.
      • Zielgruppe
        Eine wichtige Komponente innerhalb des Unternehmenskonzepts ist die Bestimmung und Erschließung der Zielgruppe. Die Zielgruppe stellt eine Größe dar, der sich Ihr Angebot angleicht. Auch der Auftritt Ihres Unternehmens richtet sich danach aus, welche Personengruppen auf Sie aufmerksam werden sollen. Eine Zielgruppen-Analyse legt fest, wie Sie Ihre Zielgruppe kurz- und langfristig ansprechen und welche Marketingmaßnahmen Sie einsetzen müssen, um diese zu erreichen.
      • Werbekonzept
        Ein gründliches Konzept umfasst nicht nur die Gestaltung der Produktpalette, sondern auch die Art der Präsentation im Internet. Dazu gehört sowohl die optische Aufbereitung als auch die Erstellung professioneller Texte. Sorgen Sie dafür, dass die Art, wie Sie Ihren Shop aufbereiten, auch zu Ihrem Produkt und zu Ihrer eigenen unternehmerischen Philosophie passt.
      • Finanzierung
        Abhängig von Ihrer Produktpalette benötigen Sie ausreichend Startkapital, um Ihren Onlineshop zu gründen. Um über die finanziellen Anforderungen und Mittel einen Überblick zu erhalten, stellen Sie einen Finanzplan auf. Dieser stellt die Anforderungen an Gründung und Betrieb des Onlineshops den vorhandenen finanziellen Mitteln gegenüber. Im Endergebnis sollten Sie über mehr Mittel verfügen, als Kosten zu erwarten sind. Beachten Sie dabei, dass Sie nicht nur Anschaffungskosten für Produkte, Verpackung und Lager benötigen. Auch die Einrichtung des Onlineshops verursacht umfangreiche Kosten, die sich danach richten, ob Sie die technischen und werblichen Anforderungen selbst leisten können, oder ob Sie Fachleute engagieren müssen. Darüber hinaus gilt es, laufende Betriebs- und Instandhaltungskosten ebenso zu berücksichtigen, wie immer wiederkehrende Marketingmaßnahmen. Zudem müssen Sie in der Gründungsphase auch Ihre Lebenshaltungskosten mit einkalkulieren, die Sie vorfinanzieren müssen, bis sich Ihr Onlineshop wirtschaftlich ausreichend entwickelt hat.

      Wie erstellt man einen Businessplan für einen Onlineshop?

      Als Herzstück der Planung gilt der Businessplan. Er hat die Aufgabe, darzulegen, dass die Geschäftsidee funktionieren wird. Insbesondere gilt es, wirtschaftliche Größen genau und nachvollziehbar darzustellen und sie miteinander zu vergleichen. Zentral ist die Gegenüberstellung von

       

      • Umsatz und Kosten
      • Gewinnerwartung und Wachstumspotenzial

       

      Im ersten Schritt überführen Sie die eigenen Ideen und Vorstellungen anhand der oben beschriebenen Analysen in handfeste Werte und dokumentieren diese schriftlich:

       

      • Geschäftsidee
      • Marktanalyse
      • Zielgruppenbestimmung und -analyse
      • Organisation des Verkaufs mit Preisgestaltung
      • Marketingstrategie
      • Unternehmensorganisation

       

      Gehen Sie im zweiten Schritt ins Detail, um Ihrem Onlineshop konkrete Gestalt zu verleihen:

       

      • Angebotsumfang festlegen
      • Produktpräsentation erarbeiten
      • Wahl zwischen eigenständigem Onlineshop oder Marktplattform
      • Entscheidung über Lageranmietung
      • Wahl zwischen Online- oder Streckenhandel (Zusammenarbeit mit einem Großhändler/Logistiker, um die Kosten für Wareneinkauf, Lagerkosten, Verpackung und Versand zu minimieren)
      • Allgemeine Geschäftsbedingungen definieren
      • Zahlungsabwicklung festlegen
      • Organisation der Warenrücksendungen bestimmen

       

      Im dritten Schritt – dem Finanzplan – fixieren Sie finanzielle Eckpunkte Ihres Onlineshops:

       

      • Preisgestaltung
      • Gewinnerwartung
      • Produktions- oder Anschaffungskosten
      • Gründungskosten
      • Investitionen
      • Laufende Kosten
      • Eigenkapital
      • nutzbare Sachwerte
      • Fremdkapital
      • Lebenshaltungskosten

       

      Stellen Sie Preisgestaltung mit Gewinnerwartung den restlichen Eckpunkten gegenüber und ermitteln Sie das Ergebnis. In der Analyse des Ergebnisses legen Sie Ihr Gewinnziel fest, das Sie erreichen müssen, um wirtschaftlich erfolgreich zu handeln. Gegebenenfalls müssen Sie einzelne Parameter modifizieren, um das erforderliche Gewinnziel zu erreichen.

      Welche Technik benötigt ein Onlineshop?

      Die Technik Ihres Onlineshops muss nicht nur das Angebot präsentieren, sondern auch die komplette Kaufabwicklung leisten. Hierfür muss der Shop die erforderlichen technischen Bestandteile bereitstellen. Zu den technischen Anforderungen gehören:

       

      Shopsystem
      Das Shopsystem Ihres Onlineshops muss die Technik für das Funktionieren aller erforderlichen Bedienschritte beim Kaufvorgang ebenso bereitstellen, wie die Organisation von Kunden- und Produktdaten.

       

      • Baukastensystem
        Zahlreiche Anbieter stellen auf ihren Servern Module für die Erstellung von Onlineshops mit vorgefertigten Shopsystemen bereit. Für die sogenannten Baukastensysteme benötigen Sie keine Kenntnisse in der Programmierung. Hier gilt es, den passenden Anbieter für Ihren Shop durch Recherche zu finden. Definieren Sie die Anforderungen, die Sie an Ihren Onlineshop stellen und vergleichen Sie verschiedene Anbieter.
      • Individuelle Programmierung
        Onlineshops können abseits von vorgefertigten Modulen durch professionelle Programmierer auch nach individuellen Anforderungen entwickelt werden. Wer eine individuelle Programmierung nicht selbst leisten kann, beauftragt Webentwicklermit der Erstellung des gewünschten Onlineshops.

      Welche technischen Anforderungen sollten Sie besonders beachten?


      • Retouren
        Stellen Sie in Ihrem Onlineshop die Möglichkeit für den Kunden bereit, sein Recht auf Rückgabe der Ware innerhalb von 14 Tagen wahrzunehmen. Erleichtern Sie dem Kunden die Rückgabe durch automatisierte Rücksendelabels.
      • Bezahlsystem
        Im Internet werden zahlreiche Systeme unterschiedlicher Anbieter für die Bezahlung beim Kauf von Waren angeboten, wie zum Beispiel giropay oder PayPal. Hier gilt es, diejenigen Anbieter auszuwählen und für den Kunden bereitzustellen, mit denen Sie zusammenarbeiten möchten.
      • Datensicherheit
        Gewährleisten Sie Ihren Kunden maximale Sicherheit für die Ihnen anvertrauten Daten. Beachten Sie Sicherheitsvorschriften durch den Gesetzgeber. So gewährleisten Sie, dass Ihre Kunden Ihnen vertrauen.
      • Kundendatenverwaltung
        Sie sollten Ihren Kunden die Möglichkeit bieten, sich in einem Kundenbereich anzumelden, um zukünftige Einkäufe zu beschleunigen. So gewährleisten Sie eine optimale Kundenbindung.
      • Suchmaschinenoptimierung SEO
        Eine zentrale Aufgabe der technischen Ausrüstung Ihres Onlineshops liegt in der Suchmaschinenoptimierung. Denn Ihr Angebot muss im Internet gefunden werden.

      Gesetzesvorgaben – Welche Regelungen müssen Sie berücksichtigen?

      Für Onlineshops gelten besondere gesetzliche Regelungen, da sich die gewerbliche Aktivität mit Kauf- und Zahlungsabwicklung im Internet abspielt. Aus diesem Grund ist neben den üblichen Gesetzesvorschriften mit Steuer- und Handelsrecht sowie mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch für Unternehmen auch das sogenannte Internetrecht anzuwenden.

      Der Begriff Internetrecht steht als Überbegriff über all diejenigen Gesetze, die das Internet berühren und die aus zahlreichen unterschiedlichen Rechtsgebieten stammen. Dazu gehören:

      • Zivilrecht mit BGB und ZPO
      • Telekommunikationsgesetz TKG
      • Telemediengesetz TMG
      • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG
      • Marken- und Urhebergesetz UrhG
      • Bundesdatenschutzgesetz BDSG
      • Strafrecht StGB
      • Datenschutzgrundverordnung DSGVO
      • Verpackungsgesetz VerpackG

      Gelten besondere rechtlichen Anforderungen für Onlineshops?

      Internetseiten, die als Onlineshop ein Gewerbe repräsentieren, unterliegen anderen gesetzlichen Anforderungen als private Webseiten. Zu den besonderen rechtlichen Anforderungen für Ihren Onlineshop zählen:

       

      • Impressum
        Gewerbliche Internetseiten haben die Pflicht, ein Impressum anzugeben. Das Impressum muss nicht nur die vollständige Adresse des Betreibers des Onlineshops angeben, sondern auch Kontaktmöglichkeiten mit E-Mail und Telefonnummer anbieten. Zudem muss das Impressum betriebsrechtliche Größen ausweisen, wie zum Beispiel Steuernummer oder Handelsregisternummer.
      • Button-Lösung
        Der Gesetzgeber schreibt Onlineshops die sogenannte Button-Lösung vor, die verlangt, dass der Onlineshop im Bestellvorgang dem Kunden in hervorgehobener Weise die wesentlichen Merkmale der Ware, den Gesamtpreis und zusätzlich anfallende Versandkosten mitteilt. Bevor der Kunde die Bestellung abschließt, muss ein finaler Button mit dem Schriftzug „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“ dem Kunden signalisieren, dass er mit dem Klick darauf den Kaufvertrag verbindlich abschließt. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen im Kaufvorgang als gelesen durch den Kunden bestätigt werden.

      Welche Rechtsformen können Onlineshops haben?

      Wer als Händler im Internet aktiv wird, hat verschiedene Möglichkeiten, sein Unternehmen  rechtlich zu organisieren. Zentrale Kriterien für die Wahl der Rechtsform von Onlineshops sind zumeist die Einfachheit der Gründung, der Kapitalaufwand, aber auch die Berücksichtigung von Haftungsrisiken. Abhängig von der Art des Onlineshops, der Umsatzerwartung, den finanziellen Ressourcen und der Anzahl der Beteiligten wählen Gründer von Onlineshops in der Regel eine der folgenden drei Rechtsformen:

      • Einzelunternehmen
        Einzelunternehmer haben sehr geringe Gründungskosten und -hürden. Sie müssen ihr Unternehmen nicht mit Kapital ausstatten und sehen sich mit überschaubaren, rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Sie können unabhängig von Partnern flexibel Entscheidungen treffen und schnell reagieren. Für Verbindlichkeiten haften sie mit ihrem Privatvermögen.
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR
        In der Regel besteht die GbR aus mehreren Partnern, die sich für ein Geschäft zusammenschließen, wenngleich auch eine Person allein eine GbR gründen kann. Auch die GbR ist unkompliziert in der Gründung und benötigt kein Stammkapital. Die Gesellschafter haften auch in der GbR mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten.
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
        Die Unternehmensform GmbH signalisiert der Außenwelt, dass sie über eine stabile wirtschaftliche Kapazität verfügt. Denn bei der Gründung müssen die Gesellschafter ein Mindestkapital von 25.000 Euro in das Unternehmen einlegen. Die Rücklage sichert das gesamte Haftungsrisiko des Unternehmens ab. Das bedeutet, dass die Gesellschafter für Verbindlichkeiten oder Verträge nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Die Gründung folgt einem rechtlich genau vorgeschriebenen Procedere, das mit finanziellem Einsatz verbunden ist. Zudem stellt das Finanzamt mit der doppelten Buchführung und Bilanzpflicht höhere steuerrechtliche Anforderungen an das Unternehmen.

       

      Wie funktioniert die Gründung eines Onlineshops?

      Die Gründungsformalitäten richten sich grundsätzlich nach der Rechtsform des Unternehmens, in dem der Onlineshop integriert ist.

      Onlineshop gründen – Welche Behörden sind zu informieren?

      Wer seinen Onlineshop als Einzelunternehmer oder GbR gründet, benötigt für die Erlaubnis einen Gewerbeschein. Hierfür ist eine Vorstellung des Unternehmens beim Gewerbeamt erforderlich, wo ein einfacher Antrag aufzufüllen ist. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Auf die Anmeldung hin unterrichtet das Gewerbeamt die zuständigen Finanzbehörden über die Eröffnung des Onlineshops. Erfordert die Rechtsform oder der Umfang des Gewerbes einen Eintrag ins Handelsregister, informiert das Gewerbeamt die zuständige Handelskammer über die Gewerbeanmeldung.

      Besonderheiten bei der Gründung

      • Gesundheitszeugnis
        Betreiber von Onlineshops, die Lebensmittel verkaufen, benötigen ebenso wie jedes andere Unternehmen, das mit Lebensmitteln umgeht, ein Gesundheitszeugnis, bzw. einen Gesundheitspass. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Gesundheitsamt, wo die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses zu beantragen ist.
      • Polizeiliches Führungszeugnis
        Ein polizeiliches Führungszeugnis ist erforderlich, wenn gebrauchte Waren und Produkte im Angebot des Onlineshops stehen. Für die Ausstellung des polizeilichen Führungszeugnisses ist die Stadtverwaltung zuständig.