Die fünf gefährlichsten Fallen im Arbeitsvertrag

14. Februar 2022

Prozesse

Inhaltsübersicht

    Inhaltsübersicht

      Die Zeit ist gekommen: Ihr Unternehmen ist gewachsen und Sie entscheiden sich, erste Angestellte in Ihre Firma zu holen.

      Wir zeigen, worauf Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag achten und welche Punkte Sie als Chef einbeziehen sollten, um Ihren (künftigen) Mitarbeitern in Sachen Arbeitsvertrag entgegenzukommen und so die Zufriedenheit zu steigern.

      Wichtige Punkte aus Sicht des Arbeitgebers

       

      1. Keine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag

      Stellen Sie sich vor, Sie treten einen neuen Job an – in sechs Monaten, da die Kündigungsfrist Ihres alten Unternehmens diesen Zeitraum umfasst.

      Als Unternehmer und zukünftiger Arbeitgeber sollten Sie diese Fristen akzeptieren und im Arbeitsvertrag eine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag ausschließen. Dies könnte der entscheidende Punkt sein, nach welchem der Arbeitnehmer seinen künftigen Arbeitgeber auswählt, denn so hat er Sicherheit.

      Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer auch eine Abfindung im Falle einer Kündigung vor dem ersten Arbeitstag vereinbaren. Diese orientiert sich dann an der Höhe des Besitzstandes im alten Unternehmen.

       

      1. Kündigungsfristen optimieren

      Was gut für Sie als Arbeitgeber ist, muss nicht immer auch für Ihren Angestellten positiv sein. Viele Arbeitnehmer handeln lange Kündigungsfristen aus, um Sicherheiten zu haben. Doch läuft diese Frist zu lange, ist dies im Fall eines Jobwechsels ungünstig.

      Versuchen Sie, einen Kompromiss mit Ihren zukünftigen Angestellten zu vereinbaren. Üblich sind sechs Monate zum Quartals- oder Monatsende.

       

      1. Aufgaben klar definieren

      Bedenken Sie, das Aufgabenfeld Ihres zukünftigen Angestellten genau und detailliert im Arbeitsvertrag festzuhalten. Für eine Arbeitgeberentscheidung seitens Ihres Bewerbers kann dies ausschlaggebend sein, insbesondere, wenn es um den genauen Arbeitsbereich, spezielle Verantwortungen oder Personal- und Budgetaufgaben geht.

       

      Wichtige Punkte aus Sicht des Arbeitnehmers

       

      1. Wettbewerbsverbote ablehnen

      Einige Unternehmen fügen Ihren Arbeitsverträgen Wettbewerbsverbote hinzu. Sofern Sie nicht planen, dauerhaft im Unternehmen zu bleiben, sollten Sie diesen Punkt aus dem Vertrag streichen lassen. Wettbewerbsverbote verhindern teilweise bis zu zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen, dass der Mitarbeiter bei der Konkurrenz anfangen darf.

       

      1. Variable Bezüge festschreiben

      Achten Sie darauf, dass die Anteile variabler Bezüge (sofern es welche gibt) im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass variable Bezüge später im Rahmen der Zielvereinbarung geregelt werden.

      Die Kriterien für die Erreichung der Ziele sowie deren Gewichtung (und dazugehörige variable Bezüge) sollten vorab definiert werden.

      Können Sie als Arbeitgeber diese Punkte in Ihrem Arbeitsvertrag einbinden, steht einer Zusammenarbeit mit Ihrem künftigen Mitarbeiter nichts mehr im Wege.